Kann ein Vermieter gerichtluch gezwungen werden, einen konkreten Mieter zu wählen?
Ist es möglich, dass ein Vermieter gerichtlich dazu gezwungen wird?
Bietet er zum Beispiel Sozialwohnungen an und es kommt eine Person mit einer Typ-A-Wohnungsbescheinung vom Amt mit einer Dringlichkeitsbegründung und es wäre die einzige Sozialwohnung in der Umgebung, kann die Stadt den Vermieter dazu zwingen, konkret diese Person als Mieter zu wählen, wenn ansonsten nur Typ-A-Mieter ohne dringende Gründe kommen?
4 Antworten
Nein, der VM ist in seiner Mieterwahl frei. Selbst bei Wohnungen mit WBSchein, hat der VM das letzte Wort ob er vermieten möchte.
Wobei eine Ausnahme fällt mir ein.
Wenn ein Paar schon in der Wohnung wohnt und einer bei Trennung ausziehen muss und keiner will, dann kann das Gericht entscheiden, wem es die Wohnung zuschreibt und dann kann auch der VM gezwungen werden den MV entsprechend neu aufzusetzen.
MMn nicht, es geht nur nicht aus rassitischen Gründen oder wegen Sexualverhalten Leute abzulehnen.
Nein, natürlich nicht!
Er muss sich an die Regeln halten, dennoch darf der Vermieter selbst wählen, wen dieser als Mieter akzeptiert.
Nö, is nich!
Dankeschön!