Wie bekomme ich ex aus meinem Haus?

3 Antworten

Blicke da nicht durch... am Anfang schreibst du..."Dein Haus"...im letzten Satz steht da 50% im Grundbuch...

Wenn das dein Haus ist... geerbt...gekauft...was weiß ich... warum steht deine Ex da im Grundbuch? oder hast du ihr das geschenkt den Eintrag?

ich weiß nur von einem Fall im Bekanntenkreis... sie wollte ihn loswerden.... Mietwohnung.... nur sie stand im Mietvertrag... verheiratet...

Sie hat gewartet bis er arbeiten war, dann Wohnungsschloß ausgewechselt... als er wieder von der Arbeit kam... rief er erb würde nicht reinkommen....hatte hoch gerufen... sie hat Polizei gerufen... und wurde laut zur Polizei, die hatte ihm Platzverbot ausgesprochen....

aber wenn sie im Grundbuch steht, weiß ich nicht... wie sich ein Grundbucheintrag da verhält...

Kttk85  28.03.2023, 14:36

Ich nehme an Exfrau und Exfreundin sind zwei verschiedene Personen

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Sind von ihr genutzte Räumlichkeiten mit Dir gehörenden Möbelstücken ausgestattet - sprich wohnt sie möbliert.

https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/kuendigung-durch-vermieter/

Desweiteren kannst Du sie zur angemessenen Mietzahlung incl. Nebenkosten auffordern - kommt sie dem nicht nach - kannst Du selbst wenn eine verkürzte Kündigungsfrist nicht greift , bei Ausstand zweier Mietzahlungen Ex-Freundin ebenso wie deren Sohn kündigen.

Sicherheitshalber sollten derlei Forderungen auch mit Deiner geschiedenen Frau - als Teileigentümer dieser Immobilie unterstützt werden.

Sandra456 
Fragesteller
 28.03.2023, 16:12

Ich möchte Exfreundin und ihren Sohn aus dem Haus haben. Kann ne sein das ich ein Zimmer nutze und mir kein Essen machen kann und mich nicht in meine eigene Küche lässt

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wilees  28.03.2023, 16:22
@Sandra456

Schloss tauschen - sie kann dann bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist der Einliegerwohnung beim Sohn unterkommen.

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Andri123  28.03.2023, 18:30
@wilees

Ich würde da auch nicht lange fackeln. Die Rechtslage wäre mir da erstmal egal.

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wilees  28.03.2023, 21:01
@Andri123

Genau in diese Richtung zielte mein letzter Kommentar.

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Polizei rufen nach Frist von 7 Tagen

Problem gelöst

Da ein Mietvertrag nicht besteht, hat die Ex auch keinerlei Räumungsschutz, muss also quasi von einem Tag auf den anderen ausziehen. Wegen der früheren Verbundenheit und dem gemeinsamen Kind billigt die Rechtsprechung in solchen Fällen aber eine Frist von vier Wochen zu.24.05.2017

Bild zum Beitrag https://www.yourxpert.de › antwort

Meine Ex zieht nicht aus meinem Haus aus! - yourXpert
 - (Mieter, Auszug)
Andri123  28.03.2023, 15:56

Der Link ist ja gut.

Dort steht aber nichts von 7 Tagen und Polizei. Sondern Frist 4 Wochen, anschliessend Klage und dann Gerichtsvollzieher.

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