Darf Sammelgarage vermietet werden?

4 Antworten

Wäre ja noch schöner, wenn man dem Eigentümer Vorschriften machen könnte, an wen dieser vermieten darf und an wen nicht.

Nur wenn euch im Wohnraummietvertrag ein Stellplatz zugesichert/vermietet wurde, nur dann habt ihr auch einen Anspruch darauf!

Mietvertrag lesen. Wenn euch dort ein Stellplatz zugesichert ist, dann müsst ihr den auch bekommen.

Wenn dort von einem Stellplatz keine rede ist, habt ihr nur die Wohnung gemietet. Es steht dem VM frei euch einen Stellplatz zu vermieten oder eben auch nicht.

Der Vermieter ist frei in seiner Entscheidung an wen er vermietet - ergo entsteht kein Anspruch eine Parkfläche in unmittelbarer Nähe der Wohnung einzufordern.

Anders könnte es max. ( hinsichtlich Vermietung an einen Gewerbetreibenden ) aussehen, wenn der Hof in einem reinen Wohngebiet läge.

Kein Vermieter wird sich vertraglich verpflichtet haben Parkplätze auf Zuruf zu vermieten.

Wenn Du keinen Parkplatz mitvermietet bekommen hast, hast Du auch keinen Anspruch auf einen.

Ob es eine Möglichkeit geben würde, sich durch indirekten Zwang einen Parkplatz zu besorgen soll Dir ein Rechtsanwalt oder der Mieterverein sagen:

Oftmals werden Baugenehmigungen nur erteilt, wenn eine bestimmte Zahl von Parkflächen auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann. Da könnte (!) man eventuell der Ansicht sein, die Vermietung an Dritte sei Zweckentfremdung. Beurteilen und einschreiten müßte dann die Bauaufsicht.

Alarm67  20.05.2023, 14:58

Der FS schreibt zwar:

"Einige dieser Parkplätze wurden an einen Dritten (Motorradhändler) vermietet."

Aber ob das tatsächlich so ist oder der Motorradhändler mit seinen Gewerberäumen nicht ebenfalls Mieter vom selben Vermieter ist, halte ich ebenso für möglich.

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Andri123  20.05.2023, 16:04

"Auf Zuruf", das ist m.E. der entscheidende Punkt. Erst kann man, will aber nicht einen Parkplatz mieten. Dann will man, kann aber nicht.

Dann wird es enger im Umfeld mit den Parkplätzen, und der Vermieter soll nun plötzlich in einer Pflicht gegenüber dem Wohnungsmieter stehen?

Andersrum natürlich nicht. Oder sieht sich der Wohnungsmieter in einer Pflicht, einen Parkplatz zu mieten, wenn der bisherige Parkplatzmieter abspringt?

Dazu braucht man m.E. keine anwaltliche Beratung, das ist doch eine aberwitzige Idee.

Deine Antwort ist natürlich vollständiger und höchst korrekt.

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Privatier59  20.05.2023, 16:10
@Andri123

Ich schrieb nicht von einer Pflicht des Vermieters, sondern von einem indirekten Zwang. Wenn der die Parkplätze nicht extern vermietet bekommen kann wären die Mieter wieder an Zuge.

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Andri123  20.05.2023, 17:45
@Privatier59

Das verstehe ich nun nicht und ich hatte Dir ja eigentlich beigepflichtet.

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