Hatte zu einer Geburtstagspartie zahlreiche Personen (ca. 20) in meiner Wohnung. Am nächsten Tag, nachdem schon alle wieder weg waren, bemerkte ich, dass sicher bei dem Abbrennen von Wunderkerzen mein Parkettboden ziemlich beschädigt worden ist. Ich habe das dem Vermieter gemeldet, der freilich jetzt Schadensersatz von mir will. Aber kann und muss ich das nicht meiner Haftpflichtversicherung melden, mit der sich dann der Vermieter auseinandersetzen muss? Ich weiß ja auch nicht, wer im Einzelnen meiner Gäste den Schaden verursacht hat.
Verwandte Themen
Muss Haftpflichtversicherung des Mieters für Schäden durch dessen Besucher aufkommen?
Haftpflichtversicherung,
Mieter,
Mietrecht,
Versicherung,
Schäden