Gütetermin und Verhandlungstermin nach Klage der Vermieterwegen mietrückstand?

2 Antworten

Häufig steht in der Kündigung, das nach Zahlung der Rückstände sich die fristlose Kündigung in eine Fristgerechte wandelt.

Ergo bist du noch nicht aus dem Schneider. Wenn du dort wohnen bleiben willst such dir nen Anwalt, der das für dich verhandelt und wenn du sowieso raus willst, such dir nen Anwalt, der für dich entweder ne längere Kündigungsfrist raushaut oder für dich Umzugsgeld/hilfe vom Vermieter einfordert.

Du hast vor Klageerhebung eine fristlose Kündigung ersatzweise fristgerechte Kündigung erhalten, dann wurde die fristgerechte Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist rechtskräftig und da kann dann ein Richter max. versuchen den Vermieter hinsichtlich des extrem angespannten Wohnungsmarktes "um Gnade zu bitten".

Termine vor dem Amtsgericht sind i.d.R. nicht anwaltspflichtig ...... allerdings stellt sich für Dich die Frage nach der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit.

Niemand kennt Deinen Vermieter und kann sagen, ob dieser noch einmal einen "Rückschritt" macht und die Klage auf eigene Rechnung zurückzieht.

Ingrid2018 
Fragesteller
 10.05.2023, 11:01

Eigentlich laut der Brief von Gericht ist die Kündigung unwirksam wenn die Mietrückstände innerhalb zwei Monate nach Erhalt der Klagen ausgeglichen sind. Und ich wurde nie wegen mietrückstand angeklagt.

Im Moment habe keinen mietrückstand mehr.

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wilees  10.05.2023, 11:33
@Ingrid2018

Der BGH hat mit Urteil vom 13.10.2021 entschieden, dass bei einer hilfsweise ordentlichen Kündigung das Mietverhältnis trotz Nachzahlung beendet wird und die Wohnung geräumt werden muss.

https://www.bremer-anwalt.de/mietrecht/kuendigung-wegen-zahlungsverzug/

Eine fristlose Kündigung wird wirksam, wenn der Mieter oder eine zuständige öffentliche Stelle spätestens nach Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt des Räumungsanspruchs die fällige Miete nicht zahlt. Diese Schonfristzahlung besteht jedoch nicht bei einer ordentlichen Kündigung, denn Sinn und Zweck der Schonfrist ist die Vermeidung einer Obdachlosigkeit des Mieters. Bei einer Kündigungsfrist ist diese Gefahr jedoch deutlich geringer. Spricht ein Vermieter demnach hilfsweise eine ordentliche Kündigung aus, zahlt der Mieter aber die Mietrückstände innerhalb der Schonfrist nach, wird die fristlose Kündigung zwar unwirksam, schützt ihn aber nicht vor einer Räumung. Durch die Nachzahlung gewinnt der Mieter lediglich ein wenig Zeit, bis er nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist die Wohnung räumen muss.

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Ingrid2018 
Fragesteller
 10.05.2023, 12:31
@wilees

Es war eine fristlose Kündigung zum 12.03.2023. Und am 23.03.2023 wurde der Klage am Gericht geschickt und am 15.04.2023 wurde ich vom Gericht bezüglich der Sache eingeschrieben und in der wurde des Gericht wurde explizit für die Parteien geschrieben dass die Kündigung unwirksam wird sobald die mietrückstand ausgeglichen werden. Und am 26.04.2023 hatte alle meine Rückstände ausgeglichen und auch die laufende Monate ist bereit gezahlt. Aber ich verstehe einfach nicht warum noch eine Einladung zum gütetermin und auch Verhandlungstermin, obwohl ich alle gezahlt habe.

Natürlich werde ich bereit den Vermieter die Klagekosten zu erstatten.

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