Wohnungswechsel im gleichen Haus - Neuer Mietvertrag?

4 Antworten

Meines Wissens besteht ein Mietvertrag immer für genau eine Wohnung. Ziehst Du also im Bestand des Eigentümers um, ist ein neuer Mietvertrag erforderlich.

So isses,

Üblicherweise beginnen die Bestimmungen eines Mietvertrags mit

"Mietgegenstand - Der vermieter überlässt dem Mieter zu Wohnzwecken die in ,,, gelegene Wohnung ..."

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(rückdatierten)

Das geht natürlich nicht, alles andere ist richtig. Ein Mietvertrag bezieht sich auf ein bestimmtes Mietobjekt und das ist eine ganz genau bezeichnete Wohnung.

Was ich aber nun nicht verstehe: Der Umzug denn doch schon vor geraumer Zeit volllzogen worden. Das wäre dann ein stillschweigend begründetes neues Mietverhältnis ohne schriftlichen Vertrag oder mit den alten Bedingungen (Auslegungssache). Gab es da etwa keine schriftlichen Vereinbarungen? Im nachhinein kann man dann selbstredend nicht mit einen neu gefassten schriftlichen Vertrag ankommen.

Mietverhältnisse sind immer auf einen Mietgegegenstand, als eine konkrete Wohnung bezogen.

Die kann der Vermieter zu gleichen Bedingungen (Miete, Betriebskosten, Renovierung, Winterdienst, ...), lediglich geänderter Bezeichnung des Mieteobjekts fortführen, muss er aber nicht.

Vergleiche mal dahingehend den erbetenen Vertragsentwurf. Spätestens nach einem Jahr muss der bei unbefristetem Vertragsverhältnis schriftlich verfasst sein.

G imager761

Natürlich muss für eine andere Wohnung auch wenn sie sich im selben Haus befindet, die gleiche Größe aufweist und sich bei Miete und den Nebenkosten keine Änderungen ergeben ein neuer Mietvertrag geschlossen werden.