Spekulationsfrist bei privater Veräußerung des selbst genutzten aber benachbarten Flurstück?

1 Antwort

"dass ich je Flurstück ein Nutzung durch Gebäude hätte herstellen müssen"

Das verstehe wer will.

Die Frage ist doch aber, ob du das Grundstück Nummer 3 zu eigenen Wohnzwecken genutzt hast.

selbst genutzt 

reicht da nicht.

Ohne Gebäude kein wohnen, ich verstehe den Satz schon. So war es eben nur eine Nutzung als zusätzlicher Garten, und damit ist der Gewinn zu versteuern.

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@Andri123

@EnnoWarMal
Die Grundstücke sind wie ein Quadrat angeordnet (50x50m). In der Mitte geht die gedachte Grenze durch, da es zwei Flurstücke sind (Zweimal 50x25m). Auf meinen 50x25m habe ich ein Wohnhaus errichtet und dieses selbst genutzt. Hinten war nach rechts der Zaun offen, sodass ich den hinteren Teil des anliegenden Grundstücks quasi als Gartenland mitgenutzt habe.

Habe auch noch was gefunden. Sieht tatsächlich schlecht für mich aus: https://www.frag-einen-anwalt.de/Verkauf-eines-Flurstueckes--f234288.html

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