Kleinunternehmer Frage - Alibaba/Ecommerce?

Hallo,

ich möchte bei Alibaba/Aliexpress Waren bestellen und Online damit handeln (B2C). Umsatz wird unter 22.000€ liegen. Nun stehe ich vor der Entscheidung ob Kleinunternehmer oder nicht.

Das mit der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer verstehe ich noch nicht ganz. Und ob ich durch die Kleinunternehmerregelung einen Vorteil hätte oder nicht. Beziehungsweise auch ob ich alle Kosten im Blick habe oder etwas vergesse.

Fall1 - Regelbesteuerung

  1. Kauf Ware Alibaba / Aliexpres inkl. 19% Einfuhrumsatzsteuer für 100€(automatisch beim Kauf).
  2. Netto Preis in Deutschland inkl. Marge 150€
  3. 19% Umsatzsteuer aufschlagen und auf Rechnung ausweisen = VK Preis 178,5€.
  4. Vorsteuer 19% der Rechnung beim FA geltend machen und Geld zurück holen = 28,5€.

= 50€ reiner Gewinn

Fall2 - Kleinunternehmer

  1. Kauf Ware Alibaba / Aliexpres inkl. 19% Einfuhrumsatzsteuer für 100€(automatisch beim Kauf).
  2. Netto Preis in Deutschland inkl. Marge 150€
  3. VK Preis in Deutschland ohne Umsatzsteuer = 150€
  4. Keine Vorsteuer Rückerstattung vom FA = 0€

= 50€ reiner Gewinn

Der Gewinn pro Stück bleibt im Endeffekt gleich wenn ich das richtig sehe. Die 19% Kostenersparnis kann genutzt werden um den VK Preis zu drücken oder den Gewinn zu erhöhen?

Wenn ich irgendwann über der Grenze liege und in Regelbesteuerung wechsle muss ich die Produkte im schlimmsten Fall 19% teurer machen.

Ist das so korrekt?

Grüße

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Umsatzsteuervoranmeldung Beurteilung?
Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe?

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und erhoffe mir antworten auf meine Fragen.

im vergangen Jahr war ich als Kleinunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung gelistet. Im Zuge der Umsatz-Überschreitung, bin in in diesem Jahr in die Regelbesteuerung gefallen. Aus diesem Grund ergeben sich diverse Änderungen.

Ich bin nun verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Derzeit bin ich noch am eruieren, ob ich diese jährlich, monatlich oder Quartalsweise abgeben muss. Folgende Regelung gibt es: Mehr als 7.500 Euro Zahllast: monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. 1.000 - 7.500 Euro Zahllast: vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.

Hierzu habe ich eine Frage.

Wird bei der Beurteilung geschaut, wie viel € bei der vergangenen Umsatzsteuererklärung angegeben wurde? oder werden die Belege vom letzten Jahr betrachtet, unabhängig davon, ob die Umsatzsteuererklärung 0 € betrug?

Hat schon jemand Erfahrung gesammelt und kann mir bei meiner Einordnung weiterhelfen?.

ich hoffe der ein oder andere kann mir meine Frage konkret beantworten.

Ich freue mich auf eure Unterstützung!

mfg

JG.

einkommensteuer, Finanzamt, Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung
Wechsel zur Regelbesteuerung - Überschneidung mit Abschlagsrechnung?

Hallo zusammen,

ich überlege aktuell zum 1. Januar 2022 vom Kleinunternehmerstatus zur Regelbesteuerung zu wechseln. Basierend auf der Prognose für dieses Jahr müsste ich zum 01.01.2023 ohnehin wechseln; dieses Jahr stehen jedoch einige Ausgaben an, weshalb sich die Regelbesteuerung und Zahlung dieser netto lohnen würde.

Ich habe jedoch nur ein kleines Buchhaltungsproblem, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie das zu handhaben ist: Ich habe im Dezember letzten Jahres einen Auftrag bekommen und für diesen bereits eine Abschlagsrechnung erstellt, welche auch noch letztes Jahr bezahlt wurde. Diese natürlich ohne Umsatzsteuer. Nun steht für Ende diesen Monat aber die Schlussrechnung an, auf die natürlich Umsatzsteuer erhoben werden müsste im Falle eines Wechsels. Wie gehe ich da dann vor? Würde ich die 19% USt. auf den gesamten Betrag erheben, der Kunde (im übrigen umsatzsteuerpflichtige GmbH) würde dann also auf den bereits gezahlten Abschlag auch noch nachträglich USt. leisten? Oder aber wird die USt. nur auf den noch offenen Betrag erhoben; die Zahlung aus letztem Jahr verbleibt quasi im Kleinunternehmerstatus und damit umsatzsteuerbefreit? Muss das auf der Rechnung irgendwie kenntlich gemacht werden?

Und dann noch eine Frage hinterher: Sehe ich das richtig, dass ich mich theoretisch von den USt.-Voranmeldungen befreien lassen könnte? Die entrichtete Umsatzsteuer lag letztes Jahr durch den Kleinunternehmerstatus logischerweise bei 0€. Und falls ich mich nicht befreien lasse, wäre das Abgabeintervall durch selbiges vierteljährlich, nicht monatlich, korrekt?

Vielen Dank für konstruktive Antworten.

Nachtrag: Ich bin nun soweit, dass ich weiß, dass Leistungen, die erst nach dem Übergang ausgeführt / fertiggestellt wurden, der Umsatzsteuer unterliegen. Die Anzahlung wäre also umsatzsteuerpflichtig, auch wenn ich keine USt. auf der Rechnung erhoben habe. Jetzt auf der Schlussrechnung nachträglich die 19% USt. noch auf die Anzahlung zu erheben ist wahrscheinlich auch nicht zulässig, richtig? Dann müsste ich die USt. also zahlen, ohne sie erhoben zu haben - ein Grund, den diesjährigen Wechsel nochmal zu überdenken.

Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuererklärung
von kleinunternehmerreglung zur Regelbesteuerung (Umsatzsteuervoranmeldung mtl.viertl. jährlich?)

hallo, anfang februar bin ich zur meinem steuerberater gegangen und habe ihm gesagt, dass ich gerne von der kleinunternehmerreglung raus, weil mein umsatz letztes jahr 2011 22400 betrug. er wollte dem fa ein schreiben setzen und ich sollte dann auf antwort warten. da bis jetzt nichts gekommen ist, habe ich meinem steuerberater gefragt und er hat gesagt, das er es auf jedenfall mitgeteilt hat dem fa und ich ein schreiben bekommen hätte sollen. somit habe ich letzte woche beim fa angerufen und die haben mir gesagt, das ich ust-pflichtig bin. ich habe seid anfang des jahres alle meine rechnungen mit mwst. ausgewiesen und bisher keine ust.voranmeldung getätigt. jetzt hatte ich meinen steuerberat auf empflehlung einer freundin gewechselt letzte woche und er wil jetzt die umsatzsteuervoranmeldung machen und ich solle mit versäumniszuschlägen rechen, da ich das hätte machen müssen. ein anderer freund sagt jedoch, dass er seine umsatzsteueranmeldung immer jährlich macht bzw. sein steuerberater. der jetztige steuerberater will jetzt monatlich buchhaltung bei mir führen, und daher 60 euro in rechnung mtl. stellen. mein frage: stimmt das, dass ich jetzt doch monatlich umsatzsteuervoranmeldung machen müsste und muss? und mit versäumniszuschlag rechnen muss? kann ich das auch nicth jährlich machen umsatzsteuervoranmeldung? (falls relevant bin promoter) für tipps würde ich mich freuen : ) danke im vorraus...

Finanzamt, Kleinunternehmer, Mehrwertsteuer, Steuerberater

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