OnlyFans, muss ich nun Steuern zahlen?

Hallo,

ich habe im Jahr 2022 von Ende Mai bis Anfang August ein Onlyfans Profil gehabt. Dies war übergangsweise und als Nebentätigkeit, denn ich bekam noch Arbeitslosengeld (Versicherung zwecks Kündigung). Die Agentur wusste auch davon Bescheid und das Geld wurde verrechnet.

Ich habe mich damals direkt beim Finanzamt gemeldet und als Kleinunternehmen angemeldet. Soweit ich weiß musste ich nie ein Gewerbe anmelden, da es als Freiberufliche Tätigkeit gilt. Andere Mädels die ebenfalls mit Onlyfans ihr Geld verdient haben, mussten ebenfalls kein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt hat mir auch nichts gesagt, sondern einfach nur meine Steuernummer zugeschickt und die Anmeldung bestätigt.

Dann im August habe ich es wieder abgemeldet, da ich seitdem eine Vollzeitstelle habe, bei der keine Nebentätigkeiten erwünscht sind.

Ich habe in den 3-4 Monaten einen Gewinn von ca. 1800€ erwirtschaftet (insgesamt!)

Nun meine Frage:

Muss ich bei dieser geringen Summe überhaupt Steuern zahlen? Wenn ja, geht es ja nur um die Einkommenssteuer. Nun weiß ich nicht wie aktuell der Grundfreibetrag ist, dieser wurde ja angehoben.

Und dann steht im Internet dass das Einkommen unter dem Grundfreibetrag im Jahr liegen muss, da gilt doch bei mir nur das von Onlyfans oder nicht? Sonst habe ich im Jahr 2022 nur als Angestellte gearbeitet, wo die Steuern direkt abgezogen wurden.

Wenn ich jetzt keine Steuern zahlen muss, reicht es wenn ich dem Finanzamt einfach einen Nachweis sende wie viel ich über Onlyfans erwirtschaftet habe? Habe absolut keine Lust wegen diesem kleinen Betrag eine ganze Steuererklärung zu machen, oder einen Steuerberater zu holen wo ich am Ende mehr für zahle als an Steuern.

Danke im voraus für eure Antworten!

Freiberufler, Steuern, Grundfreibetrag, Nebentätigkeit
Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
Agentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung, Konto, Selbständigkeit, Gewerbeschein, Jobcenter Amt

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