Only Fans Account?

2 Antworten

Zunächst musst du deine Nebentätigkeit genehmigen lassen. Ich musste damals Art und Umfang sowie den Arbeitgeber nennen.
Ich könnte mir vorstellen, dass du die Plattform angeben musst und das würde ich mir gut überlegen. Es wird viel getratscht und deine Nebentätigkeit wird garantiert zum Thema und einen zwielichtige Ruf bekommt man nur schwer wieder abgeschüttelt.

Diese 40% Regelung kenne ich so nicht, aber trotz „liegen lassen“ des Umsatzes ist er doch vereinnahmt. Das ist steuerlich relevant wie auch für eine eventuelle Deckelung der genehmigten Einnahmenhöhe durch deinen Arbeitgeber.

das wird eine nebentätigkeit sein, die dazu geeignet sein kann, dem ansehen des besmtentum in bedeutsamer weise zu beeinträchtigten. als beamtin hast du aufgrund deines status eine besondere stellung und damit auch besondere pflichten (schau ins beamtenstatusgesetz). seinen körper zu verkaufen, ob in real oder auf einer plattform wie onlyfans anzügliche fotos einzustellen, wirft sicherlich ein schlechtes licht auf das beamtentum. so etwas wäre dann ein verstoß gegen deine pflichten und stellt damit ein dienstvergehen dar. mal angenommen, du würdest diese tätigkeit verheimlichen und es kommt raus. dann würde ein disziplinarverfahren gegen dich eingeleitet werden. je nach einzelfall kommt es zu verschiedenen sanktionen bis hin zur entfernung aus dem beamtenverhältnis.

grundsätzlich musst du jede nebentätigkeit bei deinem dienstherrn anzeigen (nebentätigkeiteverordnung), einige nebentätigkeiten müssen darüber hinaus erst genehmigt werden, diese hier wird wohl auch darunter fallen wegen der brisanz, die damit verbunden ist. vielleicht geht es ja gut und es wird dir genehmigt. dann lieber den weg gehen als dass es nachher rauskommt und sie dich möglicherweise entlassen könnten...! mal ganz abgesehen davon, dass das öffentlich werden könnte und sich bei dir in der gegend rumspricht! wäre auch unangenehm

was den hinzuverdienst angeht, den du erzielen kannst mit einer nebentätigkeit, dazu kann ich dir leider nichts sagen. da hast du natürlich auch die experten in eurer personalabteilung