WEG: benötigt der Wechsel des Tagesgeldkontos die Beschlussfassung einer Versammlung?

2 Antworten

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Die Anlage der Rücklagen der WEG erfolgte initial per Beschluss. Daher ist auch nun wieder ein Beschluss erforderlich, um eine Änderung herbeizuführen.

Das Geschäft der Anlage von Rücklagen ist mit Risiken behaftet und erfordert daher die Zustimmung der Wohnungseigentümer - ebenso wie die derzeitige Anlage, die jedoch per Beschluss ja verabschiedet wurde.

Es hat doch eine gewisse Logik, dass die WEG einen Beschluss braucht, wenn sie das Geld irgendwie anders anlegen soll als bisher. Der eine Eigentümer meint, bei irgendeiner (exotischen?) Bank, der nächste meint, in ETFs und so weiter.

Natürlich braucht es auch etwas mehr Aufwand, das Geld anderweitig anzulegen, was sich der Hausverwalter auch bezahlen lassen muss.

Jedenfalls muss es beantragt werden und die Eigentümer müssen (nach WEG) dafür sein.

Wo soll die WEG deiner Meinung nach das Geld anlegen? Eröffnen die WEG-Konten? Gibt es 4 % schon auf Dauer und woher soll der Hausverwalter wissen, dass die von dir gewählte Bank nicht in Zukunft die schlechteste ist?

soloselbst 
Fragesteller
 14.11.2023, 16:28

@Rat2010: danke für deine Einschätzung

zu "Jedenfalls muss es beantragt werden und die Eigentümer müssen (nach WEG) dafür sein.". Wo ist denn gesetzlich vorgeschrieben, dass der Wechsel einer Kontoverbindung genehmigt werden muss? In einem Paragraphen des WEG?

Zu deinen Ausführungen: es geht, wie gesagt, nicht um exotische Banken oder ETFs, sondern die Geldanlage bei einer ganz gewöhnlichen Bank mit gesetzlich geregelter, deutscher Einlagensicherung. Hier bietet z.B. die Commerzbank Neukunden 3,5% für 12 Monate und danach (also nach 1 Jahr) 0,75% für Bestandskunden. Auch nicht happig, aber besser als die 0,0% der örtlichen Sparkasse.

Der Hausverwalter braucht auch nicht Banken beurteilen, sondern einfach mit ein paar Formalitäten und geringem Zeitaufwand der WEG mehrere Tausend Euro Verlust im Jahr ersparen. Die wenigen Minuten Zeitaufwand, welche der Wechsel der Tagesgeld-Kontoverbindung erforderte, würde die WEG notfalls auch noch dem Verwalter bezahlen. Obwohl so eine Kleinigkeit bei einem gut bezahlenden Kunden eigentlich zur Kulanz gehören müsste...

Sollte es in 2 oder 3 Jahren bessere Alternativen als die Cobank geben, könnte man darüber reden.

Der Wechsel eines Tagesgeldkontos sollte in 2023 nur wirklich niemanden mehr überfordern. Und was deutsche Einlagensicherung bedeutet und dass z. B. die Cobank als systemrelevant gilt und dort das Geld mindestens so sichern sein sollte wie bei der Spk, sollte auch jeder Verwalter mal gehört haben...

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Rat2010  14.11.2023, 17:41
@soloselbst

Beruhige dich.

Es hat keiner was falsch gemacht, also solltest du genau so dem Verwalter gegenüber auftreten.

Du möchtest, dass die Instandhaltungsrücklage höher verzinslich angelegt wird. Naheliegend wäre wohl ein Festgeld, in dem Geld angelegt wird, das für einige Zeit nicht gebraucht wird.

Deine Logiken sind die eines Laien. Vermutlich wendet sich das Angebot der CoBa nur an Privatpersonen. WEG ist andere Baustelle.

Dein Hausverwalter hat wie vermutlich fast alle anderen nicht gecheckt, dass es für Festgeld wieder Zinsen gibt und hat die Rücklage wie auch vermutlich fast alle anderen auf einem Tagesgeldkonto bei der Bank, bei der die WEG auch ihr Konto hat. Dass er sich jetzt mit irgendwelchen Aktionen beschäftigen soll, die vielleicht doch auch für WEGs gehen, ist etwas arg viel verlangt. Wenn du findest, dass ein Teil des Geldes auf einem Festgeld angelegt werden kann, damit man etwas Zins bekommt, stelle einen Antrag in der Eigentümerversammlung. Natürlich so, dass das Thema auf die Tagesordnung kommt und auch beschlossen werden kann.

Natürlich braucht es erst jetzt einen Beschluss, weil sich offensichtlich derjenige mit den 4 % (die es nie gab) komplett im Ton vergriffen hat. Die ordentliche und gute Anlage ist Sache der Hausverwaltung. Deshalb hat er ja das Tagesgeld bei der Sparkasse, für das es jetzt vermutlich auch schon Zins gibt. irgendwelche Experimente würde er auch machen, wenn er selbst darauf kommt aber ganz sicher nicht, wenn ihm wer blöde kommt und vielleicht noch Schadensersatz verlangen will.

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soloselbst 
Fragesteller
 15.11.2023, 17:05
@Rat2010

@Rat 2010: also ICH bin ganz ruhig.

zu "Deine Logiken sind die eines Laien. Vermutlich wendet sich das Angebot der CoBa nur an Privatpersonen."

-> Sorry, aber deine Logik ist laienhaft. Das Angebot der Coba richtet sich nämlich auch an WEG´s. Wurde mir ausdrücklich von der Coba bestätigt.

zu "weil sich offensichtlich derjenige mit den 4 % (die es nie gab) komplett im Ton vergriffen hat"

-> Im Ton vergriffen hat sich niemand. Und sachlich liegts du völlig falsch. Frag nach bei Google. Stichwort "diese banken bieten bereits vier prozent"

"Sparkasse ... für das es jetzt vermutlich auch schon Zins gibt"

-> Wieder falsch. Die Mehrzahl der Sparkassen zahlt weiterhin keine Zinsen auf das Tagesgeldkonto. Ich spar mir jetzt die Verlinkung. Aber du wirst Dutzende Artikel in Fach- und Tageszeitungen finden, wo es Kommentare und Kritiken an den "geizigen" Sparkassen gibt. Von denen die allermeisten (Ausnahme z.B. 1822-> Spk. Ffm) weiterhin keine Zinsen zaheln.

"Naheliegend wäre wohl ein Festgeld, in dem Geld angelegt wird, das für einige Zeit nicht gebraucht wird."

-> naheliegender ist das Tagesgeld, was lt. diversen Quellen aktuell fast den gleichen Zinssatz wie Festgelder bietet.

"Dein Hausverwalter hat wie vermutlich fast alle anderen nicht gecheckt, dass es für Festgeld wieder Zinsen gibt"

-> würde ich anders formulieren: der Hausverwalter hat im Gegensatz zu fast allen anderen (Zeitungslesern etc.) noch nicht immer gecheckt, dass es wieder Zinsen gibt ...

Mit Verlaub: da ich jetzt mindestens 5mal nachgewiesen habe, dass meine Logik wesentlich weniger laienhaft ist als deine: vielleicht kannst du mir ja einen gut dotierten Nebenjob als Kapitalanlage-Berater o. ä. vermitteln?

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