Diese solltest du auf jeden fall zurückfordern. Bei der Verbraucherzentrale findest du ein Modelschreiben nach dem du dich richten kannst um die Gebühren zurückzufordern.

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Da kann ich dir die DKB Bank empfehlen. Mit der ist dies kein Problem. Ebenso soll es bei der ING Diba sein aber bei dieser Bank habe ich keine persönlichen Erfahrungen.

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Dazu gibt es meines Wissens leider keine Rechtssprechung. Länger als 3 Monate sollte er sich nicht Zeit lassen. Du solltest dir grundsätzlich einen Vorschuss geben lassen statt die Kosten aus eigener Tasche auszulegen.

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Basistarife sind schon attraktv da sie in der Regel etwa 15% günstiger sind als die normalen Komforttarife. Dafür gibt es aber auch deutliche Abstriche in den Leistungen. Ausgenommen sind z.B Marderschäden oder Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Man sollte sich die Police sehr genau angucken bevor man sie abschließt.

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Leider ist das für die Versicherung recht einfach. Nach Schadensfällen, bei Beitragsrückstand und regulär zum Ende des Versicherungsjahres ist es auf jeden fall möglich für die Versicherung zu kündigen. Oft berufen sie sich auf die argumentation dass sie teure Kunden loswerden müssen um die anderen weiter tragen zu können.

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Dabei sein sollten auf jeden Fall: 100 Millionen Euro Deckung in der Kfz-Haftpflicht, Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden, Marderbisse und Zusammenstöße mit Wirbeltieren und evtl eine Mallorcapolice für Auslandsreisen

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Dazu gibt es bisher leider keine klare Rechtsprechung. Wenn eine Filale des Fitnesstudios in deiner Nähe ist kannst du in der Regel nicht kündigen. Was genau "in der Nähe" heißt ist eine ermessenssache. Sprich am besten erstmal mit dem Fitnessstudio und drohe sonst rechtliche Schritte an.

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Das kann durchaus der Fall sein, wenn es sich um eine Bewegung außerhalb des gewohnten Radius und eine evtl. nicht ganz so bekannte oder vertrauenswürdige Bank handelt. Am besten ist es du kontaktierst deine Bank und fragst gezielt nach, dann sollte sich das Problem schnell beheben lassen.

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Ja das ist sinnvoll, denn es ist zu erwarten, dass sich hier etwas ändern wird in den nächsten Jahren. Lehnt das Finanzamt ab, sollte man einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens stellen und abwarten was passieren wird.

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Ja, beide Unterschriften müssen übereinstimmen und nach dem Perso darf gefragt werden zur Kontrolle. Am besten um neue Kreditkarte bei der Bank bitten und Unterschrift austauschen.

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Wenn es eine richtige Tochtergesellschaft ist, ist das Geld dort genauso gut aufgehoben wie bei der Mutterbank und es gelten die gleichen Bedingungen in der Einlagensicherung.

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Wenn das Einkommen beider Partner wirklich so hoch ist alle finanziellen Bedürfnisse auch nach dem Tod des anderen Decken zu können, ist die Versicherung nicht zwingend notwendig, stellt aber dennoch ein Erleichterung dar, die evtl. doch gebraucht wird, wenn man auf einmal alleine darsteht oder den Job verlieren sollte.

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Bis die Scheidung amtlich durch ist kann die gemeinsame Police bestehen bleiben. Nach der Scheidung besteht der Schutz nur noch für denjenigen auf den die Police läuft, während sich der andere Ex-Partner um einen neuen Schutz kümmern muss.

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Bei den meisten Online Anbietern besteht keine Mindestanlage mehr. Falls doch liegt sie häufig bei 2500 Euro. Die Rendite für die Anlage sollte auf jeden Fall größer sein als die Kosten des Depots damit es sich lohnt. Dies ist das eigentlich Kriterium auf das du achten solltest.

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Das ist schwer pauschal zu beantworten da es nicht DIE eine Form der Riester-Rente gibt sondern viele verschiedene Fomen wie Banksparpläne, Fondssparpläne, Wohn-Riester etc. Je nachdem wie deine Bedürfnisse gestrickt sind kann die Riester-Rente also ein sinnvolles Produkt für deine Altersvorsorge sein oder nicht.

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