Fragen wie diese liest man immer wieder, zB hier: http://www.gutefrage.net/frage/ist-man-auf-der-heimfahrt-von-einer-firmenweihnachtsfeier-versichert

...zur Antwort

wie heißt es so schön im bayerische :wer die Musi bestellt, der zoid a-ich würde also erst mal nicht bezahlen...

...zur Antwort

Schuldnerberatung ist sicher gut, aber vorher vielleicht auch das lesen, evtl. sind die Gebühren ja gar nicht berechtigt, test Baudarlehen schreibt z.B. das auf ihrer Seite:

Zitat:"Baudarlehen Rechner

Viele Banken verlangen zu hohe Entschädi­gungen von Kredit­nehmern, die ihr Hypotheken­darlehen vorzeitig ablösen oder nicht abnehmen. Der Finanz­test-Excel­rechner ermöglicht es, die maximal zulässige Vorfälligkeits­entschä­digung zu berechnen. Außerdem lässt sich ermitteln, ob eine Umschuldung Ihres Darlehens vor Ablauf der Zins­bindung lohnt. Hintergrund

In bestimmten Fällen haben Kreditnehmer das Recht, ihr Darlehen bereits vor Ablauf der Zins­bindung zurück­zuzahlen. Das gilt vor allem anläss­lich eines Haus­verkaufs. Die Bank kann im Gegen­zug einen Ausgleich dafür verlangen, dass sie das Geld nicht zu dem Zins­satz anlegen kann, den sie für das Darlehen bekommen hätte. Das gleiche gilt, wenn der Kreditnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen gar nicht erst abnimmt. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Zins­satz ab, den eine Bank für ihre Ersatz­anlage zugrunde legt. Je nied­riger der Zins­satz, desto höher die Entschädigung. Nach der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs müssen die Banken für die Ermitt­lung der Entschädigung die Rendite für Pfand­briefe heran­ziehen. Folge: Die Entschädigung fällt oft nied­riger aus als von der Bank ermittelt. Viele Banken rechnen mit nied­rigeren Renditen."

...zur Antwort

Du meinst vielleicht das hier:

http://www.test.de/Elementarschaden-Gebaeudeversicherer-zahlt-nach-Starkregen-nicht-4362492-0/

Wende Dich an einen Makler, der hat Überblick über alle Versicherungen und ihre Leistungen. Versicherbar ist ja grundsätzlich alles- ist eine Frage des Preises

...zur Antwort

Du bist dort wohnsitzgemeldet? Und verdienst regelmässig Geld? Demzufolge muß die GEZ Gebühr auch für diesen Haushalt bezahlt werden. Sonst müsste ja jedes Ehepaar, bei dem die Frau nur Hausfrau ohne Einkommen ist,auch nicht bezahlen,oder? Im Netz findet man den Hinweis daß Empfänger von Sozialleistungen und deren Gatten/eingetragenen Lebensparntern befreit seien können. Auch Mitbewohner im Sinnde des §19 des 12. Gesetzbuches des SGB-dazu zählst du aber denk ich auch nicht. Sorry, die GEZ Rechnung ist korrekt und zu zahlen, meine Ansicht

...zur Antwort

ja das wird angerechnet, es sei denn es wird für die Altersvorsorge o. Bildung gespart, so hab ich das im Netz gelesen, die Quelle hierzu: http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgeld/fragen.html

...zur Antwort

google hilft-hier solltest Du fündig werden http://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Industriefachwirt-Industriefachwirtin.html

...zur Antwort

Da grundsätzlich nicht mehr als 14 Monate vorgesehen sind inc Vätermonate, denke ich nicht, daß Du 2 x 1 Jahr bewilligt kriegen würdest. 14 Monate lang ist wahrscheinlicher.

...zur Antwort

meist hat man Wartezeiten-kommt also drauf an, wie lang du die Behandlung noch aufschieben kannst-grundsätzlich geh ich davon aus, daß es eher nachteilig ist, zu wechseln. Kommt aber auf Einzelfall an, hierzu wären genaue Angaben nötig Deinerseits und Blick ins Vertragswerk der Versicherungen

...zur Antwort

auf jeden Fall ist eine PHV gut- evtl. würde ich darauf achten, daß Du den Schutz dabei hast, für den Fall daß Dir jemand anderer Schaden zufügt aber nicht versichert ist, Deine Versicherung einspringt. Was hilft Dir ein vollstreckbarer Titel wenn beim Gegenüber nix zu holen ist. Ansonsten gibts natürlich viele Anbieter, aber auch viele Meinungen zum Thema, vielleicht hilft Dir diese ähnliche Diskussion zum Thema weiter: http://www.gutefrage.net/frage/welche-haftpflichtversicherung#answers

...zur Antwort

vielleicht hast Du Glück bei Couch surfing was zu finden? http://de.wikipedia.org/wiki/CouchSurfing

...zur Antwort

wieso fragst Du nicht die Bank-wir waren doch bei der Beratung nicht dabei!

...zur Antwort

Die Bank wird Dir das genau erklären, es kommt nämlich auf die Art der Abbuchung an, ist es eine Lastschrift mit Abbuchungsauftrag, ist es nämlich gar nicht möglich, zu widerrufen. Erkundige dich bei der Bank, aber für normale Lastschriften gilt für gewöhnlich 6 Wochen, das stimmt. Bedenke, daß so eine Rücklastschrift richtig viel Kosten verursacht, die Du bei irrtüml. Stornierung zahlen mußt.

...zur Antwort

nein, aber sieh hier http://www.gutefrage.net/frage/umlage-von-strassenbaukosten

...zur Antwort

herrje, diese Frage hätte google vielleicht auch geklärt wie wäre zB Spardabank? oder lies hier http://www.finanzfrage.net/frage/gibt-es-ein-kostenloses-girokonto-ohne-monatl-mindesteinkommen

...zur Antwort