Fragen wie diese liest man immer wieder, zB hier: http://www.gutefrage.net/frage/ist-man-auf-der-heimfahrt-von-einer-firmenweihnachtsfeier-versichert
Man ist während der Schwangerschaft -auch mit BV-ja angestellt u. somit in der Rentenversicherung versichert.
wie heißt es so schön im bayerische :wer die Musi bestellt, der zoid a-ich würde also erst mal nicht bezahlen...
Schuldnerberatung ist sicher gut, aber vorher vielleicht auch das lesen, evtl. sind die Gebühren ja gar nicht berechtigt, test Baudarlehen schreibt z.B. das auf ihrer Seite:
Zitat:"Baudarlehen Rechner
Viele Banken verlangen zu hohe Entschädigungen von Kreditnehmern, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen oder nicht abnehmen. Der Finanztest-Excelrechner ermöglicht es, die maximal zulässige Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Außerdem lässt sich ermitteln, ob eine Umschuldung Ihres Darlehens vor Ablauf der Zinsbindung lohnt. Hintergrund
In bestimmten Fällen haben Kreditnehmer das Recht, ihr Darlehen bereits vor Ablauf der Zinsbindung zurückzuzahlen. Das gilt vor allem anlässlich eines Hausverkaufs. Die Bank kann im Gegenzug einen Ausgleich dafür verlangen, dass sie das Geld nicht zu dem Zinssatz anlegen kann, den sie für das Darlehen bekommen hätte. Das gleiche gilt, wenn der Kreditnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen gar nicht erst abnimmt. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Zinssatz ab, den eine Bank für ihre Ersatzanlage zugrunde legt. Je niedriger der Zinssatz, desto höher die Entschädigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Banken für die Ermittlung der Entschädigung die Rendite für Pfandbriefe heranziehen. Folge: Die Entschädigung fällt oft niedriger aus als von der Bank ermittelt. Viele Banken rechnen mit niedrigeren Renditen."
Du meinst vielleicht das hier:
http://www.test.de/Elementarschaden-Gebaeudeversicherer-zahlt-nach-Starkregen-nicht-4362492-0/
Wende Dich an einen Makler, der hat Überblick über alle Versicherungen und ihre Leistungen. Versicherbar ist ja grundsätzlich alles- ist eine Frage des Preises
ja das sollte man vorher ankündigen, Infos auch hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grillen.htm
Du bist dort wohnsitzgemeldet? Und verdienst regelmässig Geld? Demzufolge muß die GEZ Gebühr auch für diesen Haushalt bezahlt werden. Sonst müsste ja jedes Ehepaar, bei dem die Frau nur Hausfrau ohne Einkommen ist,auch nicht bezahlen,oder? Im Netz findet man den Hinweis daß Empfänger von Sozialleistungen und deren Gatten/eingetragenen Lebensparntern befreit seien können. Auch Mitbewohner im Sinnde des §19 des 12. Gesetzbuches des SGB-dazu zählst du aber denk ich auch nicht. Sorry, die GEZ Rechnung ist korrekt und zu zahlen, meine Ansicht
ja das wird angerechnet, es sei denn es wird für die Altersvorsorge o. Bildung gespart, so hab ich das im Netz gelesen, die Quelle hierzu: http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgeld/fragen.html
google hilft-hier solltest Du fündig werden http://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Industriefachwirt-Industriefachwirtin.html
Da grundsätzlich nicht mehr als 14 Monate vorgesehen sind inc Vätermonate, denke ich nicht, daß Du 2 x 1 Jahr bewilligt kriegen würdest. 14 Monate lang ist wahrscheinlicher.
meist hat man Wartezeiten-kommt also drauf an, wie lang du die Behandlung noch aufschieben kannst-grundsätzlich geh ich davon aus, daß es eher nachteilig ist, zu wechseln. Kommt aber auf Einzelfall an, hierzu wären genaue Angaben nötig Deinerseits und Blick ins Vertragswerk der Versicherungen
ich hab so eine nicht-schau mal die Meinung anderer zum Thema http://www.gutefrage.net/frage/lohnt-sich-eine-kfz-police-mit-werkstattbindung
auf jeden Fall ist eine PHV gut- evtl. würde ich darauf achten, daß Du den Schutz dabei hast, für den Fall daß Dir jemand anderer Schaden zufügt aber nicht versichert ist, Deine Versicherung einspringt. Was hilft Dir ein vollstreckbarer Titel wenn beim Gegenüber nix zu holen ist. Ansonsten gibts natürlich viele Anbieter, aber auch viele Meinungen zum Thema, vielleicht hilft Dir diese ähnliche Diskussion zum Thema weiter: http://www.gutefrage.net/frage/welche-haftpflichtversicherung#answers
das ist aber nett, daß Du das deiner Tochter abnimmst-aber ich denke, darum sollte sie sich selber Gedanken machen, vielleicht nutzt dir das was: http://www.studis-online.de/StudInfo/studieren.php
hilft hier nicht auch google gut? Ich hab das mal für Dich erledigt -schau hierzu http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
vielleicht hast Du Glück bei Couch surfing was zu finden? http://de.wikipedia.org/wiki/CouchSurfing
wieso fragst Du nicht die Bank-wir waren doch bei der Beratung nicht dabei!
Die Bank wird Dir das genau erklären, es kommt nämlich auf die Art der Abbuchung an, ist es eine Lastschrift mit Abbuchungsauftrag, ist es nämlich gar nicht möglich, zu widerrufen. Erkundige dich bei der Bank, aber für normale Lastschriften gilt für gewöhnlich 6 Wochen, das stimmt. Bedenke, daß so eine Rücklastschrift richtig viel Kosten verursacht, die Du bei irrtüml. Stornierung zahlen mußt.
nein, aber sieh hier http://www.gutefrage.net/frage/umlage-von-strassenbaukosten
herrje, diese Frage hätte google vielleicht auch geklärt wie wäre zB Spardabank? oder lies hier http://www.finanzfrage.net/frage/gibt-es-ein-kostenloses-girokonto-ohne-monatl-mindesteinkommen