Ob es der beste Unterhaltsrechner ist weiß ich nicht. Aber dieser Unterhaltsrechner http://www.unterhaltsrechner.biz/ tut es offensichtlich. Der kann auch den Kindesunterhalt für bis zu vier Kinder ausrechnen.
Du hast doch mit dem entwerteten Dokument im Notfall einen Nachweis. Ob Originaltitel oder Kopie ist dann relativ egal.
Mitunter ist es tatsächlich so, dass die Bank lange Zeit gar nichts davon Mitkriegt, dass der Kontoinhaber schon verstorben ist. Besonders in solchen Fällen, wo die Post nicht zugesandt sondern in einem Schließfach verwahrt wird, wie es oft bei Auslandsverbindungen gemacht wurde. Die Bank wundert sich dann nur, dass jahrelang niemand vorbeischaut und die Kontauszüge abholt (die Erben wissen natürlich nichts vom Konto). Und irgendwann sackt die Bank das Guthaben wahrscheinlich dann selbst ein.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du den korrekten Umrechnungskurs den auch die Bank verwendet getroffen hat. Versuch doch mal die Agentur zu kontaktieren.
Bei meiner nächsten Scheidung werd ich das mal ausprobieren (wenns günstiger wird!)
Die sollten dir schon selber nen Vordruck liefern. Da muss auch eine Gläubiger ID draufstehen.
höchstens die Haftpflicht, aber deine eigene greift nicht, wenn du selbst der Geschäduigte bist.
Ob du die große Witwenrente oder eine kleine Witwenrente bekommst hängt von anderen Faktoren ab. Z. B. wie lange du verheiratet bis, dein Geburtsjahrgang, ...
Ich vermute eher letzteres nach meinen Erfahrungen.
Haftpflicht, Hausrat
Vertrag ist Vertrag, ob mündlich, schriftlich oder sonstwie. Zumiondest da wo kein Formerfordernis. Die Schwierigkeit beim mündlichen Vertrag besteht in der Beweiskraft.
Ich würde in Sachwerte gehen. Immobilien o. offene Immobilienfonds o. Rohstoffe. Allerdings bei den Summen kann man auch ordentlich diversifizieren.
Pflegstufe 3, Berlin ca. 3500 € Richtwert
Ich würde dagegen erstmal in Widerspruch gehen. Vielleicht erledigt sich das damit schon.
Frag doch mal bei der Versicherung deines Unfallgegners an, ob der Schaden gemeldet wurde.
Soweit ich weiss zählt die überwiegende Tätigkeit und diese dürfte dein Studentendasein sein. Damit wirkt sich die Übungsleiterfunktion nicht auf deinen KV-Beitrag aus.
Die Korrektur der Biotechaktien mag beendet sein. Jedoch bestehen allgemein meiner Ansicht nach hohe Systemische Risiken für die Gesamtaktienmärkte. Im Fall des Falles würde das auch wieder auf die Biotech-Werte zurückfallen.
Ja, die solltes du auf jeden Fall angeben.
Verpflichtet ist man nicht die Daten aus dem Bundesanzeiger zusammenzusuchen. Aber rein aus den Angaben der Steuerbescheinigung könnten dir finanzielle Nachteile erwachsen.
Such dir nen Versicherungsmakler. Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind die von den Gesellschaften unabhängig und suchen für dich das objektiv beste raus. Versuchen sie zumindest.