Falls Du nicht PKV versichert bist, belasten noch GKV/PV Beiträge die RenteKapitalentnahme aus der bAV.

Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Abgeltungssteuer festgeschrieben. Wenn das kommt werden auch Erträge aus Kapitalvermögen mit dem pers. Steuersatz versteuert. Da kann in 38 Jahren noch viel passieren.

Innerhalb von dieser Zeit ist vielleicht doch mal die Assetklasse eines ETF‘s zu zu wechseln. Da fallen auch mal alle 5-10 J. eine Gewinnbesteuerung und neue Transaktionskosten an. Denke auch an die 2018 eingeführte laufende Vorabbesteuerung von Ausschüttungen.

Mit einer kompletten Entnahme des Kapitals (und Steuerlast/Sozialabgaben auf das Gesamtkapital) nach dem Sparprozess würde ich nicht rechnen. Du willst doch eine regelmäßige Rente, oder? Wenn, dann werden nur die Entnahmen belastet.

Die Flexibilität bei ETF‘s hat Charme, ist jedoch auch ein Risiko. Abhängig von persönlicher Konsequenz geht hier schon mal die Altersvorsorge für Konsumwünsche drauf. An die bAV gehst Du nicht ran.

Vielleicht das eine tun und das andere nicht lassen und auf verschiedene Anlagen setzen. Wie sagte Danny Kaye: „Geld allein macht nicht glücklich, es gehören noch Aktien und Immobilien dazu“.

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Die Banken haben jeweils eigene Rahmenbedingungen. z. B. :

Bei Finanzierungsauslauf >80% zu versteuerndes Einkommen led. min. 50TEUR, verh. 70TEUR oder verbleibende freies Vermögen min. 25TEUR.

Andere Kriterien: Obj. min 45qm, keine Gewerbeeinheiten, ....

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Vertrauen hin, vertrauen her. Wenn Fr. H. für die Bank immer noch haftbar bleibt, weshalb sollte Sie dann Ihr Eigentum an dem besicherten Objekt aufgeben?

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Wie wfwbinder schon geschrieben hat, gibt es günstige, mit Grundschuld abgesicherte Darlehen, nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Beleihungswertes. Manche Banken gehen bis zu 100% Beleihungsauslauf. Ab 80% Beleihungsauslauf kannst Du mit einenm Zinsaufschlag von 20 Prozentpunkten, ab 90% Beleihungswert nochmal mit zus. 50 Prozentpunkten rechnen.

Da Dein Eigenkapital nicht für die Nebenkosten reicht ist das Blanco noch höher wie von wfwbinder angenommen.

Kurzum, EIN Darlehen funktioniert nicht. Es wird wohl auf KfW, Annuitätischen Baudarlehen und Privatkredit rauslaufen. Bei 60 TEUR wird auch bei einem PK die Obergrenze sein. Laufzeit bestenfalls 15 Jahre.

Das macht auch Sinn, oder willst Du ein Auto auf 40 Jahre finanzieren? Nach 10 - 15 Jahren ist es „Schrott“ und Du zahlst noch weitere 25-30 Jahre ab.

Als Dein Kollege finanziert hat, gabs noch kein WoKRi. Heute müssen Banken manchmal Verbraucher vor sich selbst schützen.

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Ohne Vertragsbedingungen lässt sich zur BU nichts sagen. Bei Franke und Bornberg ist ein BU Produkt mit FFF Top bewertet. Jedoch fehlt ein Unternehmensrating. Ich bevorzuge Versicherungen die sich in die Karten schauen lassen.

1000€ garantierte Rente finde ich etwas optimistisch. Ich habe dabei einen Rentenfaktor von 30€ pro 10.000€ Fondsvermögen unterstellt. Um mit 140€ mtl Sparrate in 46 Jahren 333.333€ aufzubauen sind rund 5,6% Rendite nach Kosten notwendig. Machbar, nur ich glaube nicht das dies garantiert sein kann.

Oder es wurde eine garantierte Rente angegeben die Du zu einem späteren Zeitpunkt erhältst.

Auch hier wären Angebot/Vertragsdetails hilfreich.

Canadalife weist auf der Homepage 5,9% seit Auflage aus und eine geglättete Rendite von 2,8%. http://canada-life.fondsintern.de/PopupUWP.php?isin=DE00VCLE0692

Den tatsächlich erzielte Rendite wird erst am laufzeitende Deinem Vertrag zugewiesen. Solltest Du vorher das Kapital benötigen, bekommst Du nur die geglättete Rendite. Das ist ein Grund weshalb mich UWP Policen nicht überzeugt haben.

Die geglättete Rendite ist über die Laufzeit variabel. Wie hier eine Garantie erzielt werden kann erschließt sich mir nicht.

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Mich irritiert der Satz: „kann unsere Mutter das Berliner Testament ändern oder Zusätze reinbringen oder aber es für nichtig erklären lassen und ein neues aufsetzten lassen“.

Das Berliner Testament haben beide Elternteile erstellt. Es kann nur von beiden geändert werden.

Ist ein Elternteil bereits verstorben lässt es sich nicht mehr ändern (der zweite Ersteller des Testaments fehlt ja).

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Wohnriester mit Darlehen voll tilgen sinnvoll?

Hallo,

Ich habe 2009 2 Wohnriesterverträge mit je 50000 Euro abgeschlossen.

Der Zinssatz ab Zuteilung liegt bei 3,5%. Die Zuteilung erfolgt Ende 2018. Meine Bank bietet mir jetzt ein Anuitätendarlehen in Höhe der restlichen 60000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5% an. Wäre es ein normaler Bausparer wäre die Entscheidung klar. Sofort voll tilgen und Anuitätendarlehen nutzen. Durch Wohnriester erscheint die Antwort auf diese Frage nicht mehr ganz so eindeutig zu sein. Wir haben in den letzten 9 Jahren die Zulagen in Höhe von 154 und 154 Euro (+ 4 x 300 Kind kam später) erhalten und auch den Steuervorteil genutzt.

  1. macht es Sinn bei diesem Zinsunterschied das Darlehen zu nehmen (es fallen ja dann die Zulagen und der Steuervorteil weg dafür wird das Wohnförderkonto aber nicht weiter aufgebaut (excl. 2%) als es eh schon ist.
  2. Bleiben dann auf dem Wohnförderkonto nur die bisherigen steuerlichen Vorteile + Zulagen (also 9 x 4200 + 5 x 308 + 4 x 608) Ab Zuteilung wird ja mit 2% jährlich verzinst oder wird bei einer Volltilgung angenommen das über die gesamte Laufzeit steuerlich Vorteile geflossen sind. Es ist ja keine Entnahme sondern eine Volltilgung zum Zeitpunkt der Zuteilung (oder 2 Monate danach)
  3. Gibt es eine Möglichkeit das Wohnförderkonto vorher aufzulösen? Immerhin wäre der Vertrag beendet und es wäre ja sinnfrei noch 22 Jahre 2% drauflaufen zu lassen. ( wären ja nochmal ca 50 % mehr Steuergrundlage mit Zinseszins)

Falls jemand vor der gleichen Frage stand wäre es wirklich hilfreich zu wissen was sich am ehesten lohnt.

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

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Die Frage lässt sich so nicht präzise beantworten.

Wie hoch ist das Förderdarlehen? Wie lang ist die Tilgungsphase? Wie alt seid Ihr, wenn das Forderdarlehen getilgt ist?

Auf dem ersten Blick sehen 3,5% Sollzins (akt. Tarife schon ab 2,35%) beim Wohn-Riester hoch aus. Wichtig für Euch ist jedoch die Annuität nach Förderung/Steuer.

Annahme:

Angespart: ges. 36.000€, Förderdarlehen: ges. 64.000€, Annuität: 2 x 2.100€ p.a., Steuersatz: 30%, Laufzeit: 262 Mon.

Rechnerische mtl. Annuität nach Steuer: 245€. Das entspricht einem Zins von 0,016% - ohne Zinsänderungsrisiko.

OK, das WFK ist im Alter zu versteuern. Eine Riesterente wäre auch zu versteuern - lebenslang! Das WFK nur bis zum 85 Lj. falls Ihr die einmalige Rückzahlung mit 30% Bonus nicht nutzt.

Und - Ihr wohnt jetzt schon in Eurer Altersvorsorge.

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Mietfrei wohnen im Alter durch Investition in ein Eigenheim oder in Miete bleiben und dafür regelmäßig hohe Sparbeträge in Fonds an sparen, was ist effektiver?

Jedenfalls auf eine Sicht von 25-30 Jahren betrachtet?

Ausgangssituation:

Würde ich mit meiner Familie schlicht und kostenoptimiert bauen wollen, müsste ich nach derzeitigem Stand und Kostenkalkulation quasi mein komplettes Eigenkapital opfern welches derzeit zur Altersvorsorge in Aktien langfristig angelegt ist. Und dann müsste noch ein Betrag von rund 250.000 € finanziert werden und in 20 Jahren getilgt sein (Dann 60 Jahre alt). Einschließlich Nebenkosten und Instandhaltungsrücklagen wären das rund 40 Prozent des verfügbaren Gesamtnettoeinkommens monatlich.

Grundsatzfrage: Welchen monatlichen Anteil sollten Wohnkosten inkl. Nebenkosten vom verfügbaren Gesamteinkommen nicht überschreiten?

Leider sind halbwegs vergleichbare Mietobjekte ebenfalls rar gesät in der Region (20 km Radius) und wenn vorhanden, dann meist so teuer, dass eine Hausmiete mit Nebenkosten vergleichbare Kosten (betrachtet auf 20 Jahre Tilgungszeit und bei üblichen Mietsteigerungen) verursachen.

Dafür könnte beim Mieten das verfügbare Geld weiter arbeiten und sich vermehren. Bei einem Hauskauf wären sicherlich massive Abstriche im Bezug auf eine zusätzliche Altersvorsorge (wie Fonds etc.) die Folge. Beispiele dieser Art kennen wir genug. Da steht dann ein schönes Haus, aber darin ist fast das komplette Kapital gebunden.

Da auch die Kinder bereits Richtung Pubertät gehen und vermutlich nicht ewig im Haus leben werden, stellt sich bei uns also die grundsätzliche Frage: Was tun?

  1. Mieten oder kaufen/bauen?
  2. Mieten und später evtl. kaufen/bauen (altersgerecht)?
  3. Mieter dauerhaft bleiben?
  4. Mieter bleiben und für die Kinder kleine 1-Zimmer-Appartments als Kapitalanlage kaufen und vermieten?

Eine Schenkung oder einkömmliche Erbschaft ist ebenso wie ein besser bezahlter Job oder eine ultimative Geschäftsidee nicht in Sicht. Daher gehe ich mal vom bestehenden Finanzstatus aus. Im Bezug auf das Thema Wohnen an sich sind wir eigentlich recht flexibel (Mieten oder Kaufen/bauen wäre egal).

Was wäre aber finanziell wohl in unserem Fall die bessere Wahl?

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Du stellst hier im Forum Regelmäßig gute Fragen. Wobei ich meine, die Antwort gibst Du Dir dabei auch meist selber.

Auch diese Frage musst Du Dir letztendlich selber beantworten.

Kaufen, bedeutet neben Einsatz von Eigenkapital und Mittel für den Kapitaldienst auch Rücklagen für den Werterhalt. Dafür wohnst Du mietfrei, jedoch nicht kostenfrei.

Weiter in Miete wohnen, bedeutet Flexibilität. Wenn die Kinder ausziehen, könnt Ihr Euch leichter umorientieren. Bei rentablen Anlagen könnt Ihr Kapital aufbauen für Rente oder Altersgerechtes Eigentum.

Es gibt Ihr kein richtig oder falsch. Es bleibt eine Frage Eurer individuellen Lebensziele. Auch die Frage nach den Wohnkosten ist abhängig von Eurem Anspruch an Wohnqualität, Konsum- und Sparverhalten.

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Was steht bei den Konditionen? Freibleibend??

Eine Aussage zu finalen Konditionen ist abhängig von der Bewertung des Objektes. Dass ist erst nach Prüfung der nachgereichten Unterlagen möglich. Nachvollziehbar, oder?

Angebote sind deshalb i.d.R. „freibleibend“.

Ein Anwalt bring nix. Ich gehe davon aus, dass Du jetzt ein Darlehen benötigst und nicht erst nach jahrelangen Rechtstreit (Ausgang ungewiss).

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Der Fonds schüttet vierteljährlich aus. 

Ist Dein Anlageziel durch regelmäßige Ausschüttungen ein "Zusatzeinkommen" zu erzielen? 

Bei dieser Überlegung stellen sich spontan folgende Fragen:

  • Wie Alt bist Du?
  • Geht es um eine Einmalanlage?
  • Was ist Dein Anlageziel?
  • Passt Risikoklasse zu Deinem Anlageziel?

Das Thema mit den Kosten hat Privatier59 schon erörtert.

Kurzum: Ohne Kenntnis Deiner Präferenzen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Zielen ist eine Antwort reine Kaffeesatzleserei.

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Zitat der Homepage: ...zur Abwicklung einer Kreditvermittlung

Sobald wir Ihre Anfrage erhalten, prüfen wir diese völlig kostenlos vorab. Sofern eine realistische Chance auf eine erfolgreiche Kreditvermittlung besteht, senden wir Ihnen einen Auskunftsbogen zu.

Die Anfrage wird sicherlich kostenlos geprüft. Dass der Auskunftsbogen kostenfrei ist, davon steht hier nichts.

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Sicherlich wollte Dir Deine Mutter einen gewissen Startbaustein für die eigene Rente mitgeben.

Die Absicherung des Versorgers (Fortführen des Sparprozesses im Todesfall) und den Anspruch eine BU ohne / bzw. mit reduzierten Gesundheitsfragen zu erhalten gibt es nicht umsonst.

Kläre für Dich, ob garantierter Zins ( besser wie bei akt. Verträgen), große Fondsauswahl, Abschlussgebühr schon bezahlt, Steuervergünstigung auch schon ab 60. Lj. (akt. Vertr. erst ab 62 Lj.), evtl. sogar steuerfreie Entnahme (bei Abschluss vor Ende 2004), Vorteile sind die Du gerne behalten möchtest.

Lass Dir den akt. RKW geben sowie eine Hochrechnung bei:

  • gleichen Beitrag
  • Beitragsfreistellung

Check auf der Basis den Ertrag. Wenn der ok ist, weshalb kündigen?

Lass Dir Kapital auszahlen um Kosten zu decken.

Andere Produkte verursachen auch wieder Kosten, die bei dem Vertrag schon bezahlt sind. Deshalb ist es u.U. günstig dabei zu bleiben.

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gonetto ist ein Makler der auf Horarbasis seine Dienstleistung anbietet. Honorarberater dürfen keine Provision kassieren.

Die Leistung, 1 EUR pro verwalteten Vertrag, erachte ich als günstig. Diese Konditionen sind nur machbar durch eine hohe Automation in der Vertragsverwaltung. Nur welche Leistungen gibt es?

Zitat aus gonetto FAQ:

Beratung stellt eine Leistung dar und ist daher nicht kostenfrei. Bei gonetto bezahlen Sie für die angebotenen Beratungs- und Serviceleistungen pauschal 1€ je Monat und Versicherungspolice. Das macht unsere Dienstleistung leicht kalkulierbar. Benötigen Sie darüber hinaus ein Beratungsgespräch vor Ort, können Sie sich z.B. auf www.gonetto.de einen Honorarberater in Ihrer Nähe aussuchen und bezahlen dessen Leistung direkt über ein Beratungshonorar.

Durch die Verwaltung von gonetto bekommt man zwar die Provisionen durchgeleitet, jedoch keinen keinen Service mehr.

Das kann günstig sein, wenn keine Fragen entstehen (z.B. Risiko-LV). 

Das kann teuer werden, z.B. bei Fondsgebunden Vorsorgeverträgen. Bei diesen Produkten ist es günstig die Allokation an die Marktbedingungen auszurichten.

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Dass Du mit einem Forward-Darkehen finanziert hast ist eher unwahrscheinlich. Bei diesem Darlehn müßtest Du erst Zins und Tilgung ab den Zeitpunkt der Zuteilung zahlen.

Ich Vermute Du hast eine Vorfinanzierung / Zwischenfinanzierung / Vorausdarlehen bis zur Zuteilung der BSV.

Die Antwort zu Deiner Frage findest Du in Deinen Verträgen. Es wäre günstig, wenn in Du Deinen Darlensvertrag bei Zuteilung Deiner BSV vorzeitig ablösen kannst. So wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Eine 100% Auffüllung der BSV ist nicht notwendig. Frage bei Deiner Sparkasse nach, wie viel Du in Deine Verträge einzahlen musst, damit diese Zuteilungsreif werden UND wann diese voraussichtlich zuteilungsreif sind.

Macht jedoch nur Sinn wenn Du dann vorzeitig Deinen Darlehensvertrag ablösen kannst.

Die Restschuld des Bauspardarlehen kannst Du dann sofort Tilgen.

Geht das mit der vorzeitigen Tilgung bei Zuteilung der BSV nicht, bleibt Dir nur der Weg über eine Kündigung. Dann wird jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig UND die Bank muss mitspielen.

Ich hoffe der Hinweis hilft Dir bei einem Gespräch mit Deiner Bank.

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Hast Du in Norwegen eine Immobilie die Du in Höhe des benötigten Kapitals besichern kannst? Dann ist der Weg über eine Norwegische Bank u.U. der praktikablere Weg.

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Ich habe mal kurz im Internet recherchiert - https://www.standardlife.de/servicebox/Service/Investmentdetails/Freelax_With_Profit_Vertraege_bis_20_04_2015/#BoxSlider162-tab. 

Die Freelax Produktfamilie wurde  für das Neugeschäft zum 20. April 2015 geschlossen. In den "With Profits" Verträgen sind gewisse Garantien (geglättete Erträge) enthalten. Nun gut, in den Serien II bis IV sind seit 2015 die Erhöhungen des Nominalwertes auf 0% gesetzt.

Garantien werden i.d.R. durch Anleihen abgebildet. Diese bringen in der Nullzinsphase leider nicht mehr die gewünschten Erträge. 74% Staats/Unternehmensanleihen, wo soll da Ertrag herkommen. Die Jahre bis 2015 liefen dagegen recht gut.

Als RKW wird bei UWP Verträgen meist der geglättete Wert angegeben, nicht das gebildete Fondskapital. Erst am letzten Tag der Laufzeit wird der Profit der Wertpapieranlagen dem Vertrag zugeschlagen. Der berühmte "Schnaps" oben drauf.

Bei Kündigen während der Laufzeit schaut das Ergebnis weniger Positiv aus, da es den "Schnaps" eben nicht gibt.. Auch muss der entstandene Gewinn bei Entnahmen vor dem 60. Lebensjahr voll versteuert werden. Betrachtet man den Sparanteil (Beitrag abzgl. Kosten) kann durchaus ein Gewinn entstanden sein.

Prüfe das "kleingedruckte", zu welchem Zeitpunkt Dir der Gewinn aus Fondsanteilen zusteht.

Kläre mit Standard Life ab, welche Auswirkungen der Brexit auf Deinen Vertrag hätte.

Kündigen kann eine Lösung sein. Nur - die Eintrittsgebühr ist schon gezahlt. Prüfe die Vorteile des Vertrages. Im Gegensatz zu Deinem eigenen Depot werden z.B. Gewinne bei einem Fondswechsel im Versicherungsmantel NICHT versteuert.

Du kannst die Laufzeit verkürzen, statt bis 67 Lj. nur bis zum 60. Lj. Das reduziert die weiteren lfd. Kosten.

Du könntest eine Beitragspause machen o. den Vertrag beitragsfrei stellen. Auch ist ein Blick in den Vertrag angesagt. Kosten laufen u.U. weiter. Evtl. gibt es Fristen um den Vertrag wieder zu beleben (bei einem rentableren Portfolio).

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Ich gehe davon aus, dass Du bei den Darlehensgeber die Restschuld bei vorzeitiger Tilgung angefragt hast.

In der Praxis wird Dir eine Rechnung aufgemacht, z.B.:

Stand des Darlehenskontos
+ Zinsgutschrift
- Vorfälligkeitsentschädigung

= Restschuld

Ohne Kenntnis des Schriftverkehrs ist eine Antwort schwer möglich, bzw. gibt es einen Schriftverkehr dann hast Du die Antwort.

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Prüfe in Deiner Widerrufsbelehrung welche Form vorgegeben ist.

Textform - da gilt auch e-mail

Schriftform - Per Brief

Text ist einfach:

 ... hiermit widerrufe ich xxx und yyy fristgerecht (falls fristgerecht). 

Hiermit entziehe ich Ihnen das erteilte SEP-Lastschriftsmandat per sofort.

Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf.

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Vorweg: 282 EUR Zins/Tilgung x 96 Monate sind 27.072 EUR (bei Zins 0,066%!!!). 

Bei einer Laufzeit von 96 Monaten und einem Zins von 2% hättest Du eine Annuität von 304,58 EUR. Das wären dann nicht fast 29.000 EUR sondern 29.240 EUR.

Irgendwas passt an Deinen Angaben nicht.

Nur für so ein kleines Volumen wirst Du keine Bank finden die eine Hypothekenfinanzierung begleitet. 

Bedenke, der Aufwand für ein günstiges Hypothekendarlehen ist einfach viel zu hoch, das es sich für eine Bank, Vermittler bzw. Berater lohnt sich über ein Volumen von 27.000 EUR Gedanken zu machen (10-15 Std. Zeitaufwand für 270-400 EUR Provision rechnen sich nicht).

Bleibt nur die Finanzierung über ein Privatdarlehen (in 2 Std. erledigt). Zins. ca. 5,5%

Jetzt mal was anderes: Was hat Dir an den Antworten zu Deiner Frage vom 21.8.2017 nicht gefallen. Auch dort wurde mehrfach das Problem kleiner Darlehensvolumen thematisiert.

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