Dann lass dir ein schriftliches Angebot auf den geänderten Vertrag kommen. Dann siehst du die darin enthaltene Kündigungsfrist. Du musst ja nicht abschließen. Ich würde keinen Versicherungsvertrag unterschreiben, der eine längere als 1jährige Kündigungsfrist hat.

Warum sprichst du immer vom Versicherungspaket? Schließe Einzelversicherungen ab, dann kann du schalten und walten wie du willst. Teurer ist das auch nicht.

Der Versicherungsvertreter will gerne Pakete verkaufen und dich langfristig binden. Das gibt jedes Jahr Geld für ihn.


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Leider wird AMEX immer noch nicht von jedem Verkäufer akzeptiert, schon gar nicht an freien Tankstellen. Selbst in den USA ist AMEX unbeliebt. In Asien bekommt man selbst bei Kreditkartenzahlung Rabatt mit AMEX meist nicht.

Also, was solls.

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Widerrufe bei der Bausparkasse.

Wahrscheinlich bekommst du aber auch von der Aufsicht noch einen etwas unangenehmen Brief mit der Frage, wie sich das denn verhält. Wenn du denen das Versehen erklärst und schreibst, dass du es bereits geregelt hast, ist der Fall auch für die erledigt.

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Das Sozialamt wird alle Kinder heranziehen.

**Wohnhaus wurde vor 7 Jahren an ein Kind übergeben, Wohnrecht ist eingetragen. ** Notariell übertragen? Wessen Wohnrecht wurde eingetragen?

Bei Übergabe wird eigentlich das Wohnrecht der Eltern eingetragen! Denn der neue Eigentümer soll damit belastet sein und die Alten nicht rausschmeißen können.

Alles was innerhalb der letzten 10 Jahre geschehen ist, kann rückgängig gemacht werden, bevor das Sozialamt zahlt. Es bleibt sonst bei den Geschwistern hängen.

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Der Bestatter geht mit dem Totenschein vom Arzt und dem Familienbuch des Verstorbenen zum örtlichen Standesamt. Wenn da keiner vor ihm auf der Wartebank sitzt, kommt er sofort an die Reihe. Etwa 10 Minuten später kommt er mit dem ausgefüllten Familienbuch und den von dir angeforderten Sterbeurkunden wieder aus der Tür. Meist sind 3 Sterbeurkunden für die Rentenversicherung usw. kostenlos. Was daran 14 Tage dauern soll ist völlig unklar, aber, vielleicht will er seine Rechnung von dir oder der Sterbekasse bezahlt haben, bevor er dir das Familienbuch und die Sterbeurkunden aushändigt. Das nennt man Faustpfand.

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Das kann die Gemeinde festlegen, wie sie das ablaufen lassen will. Die Gebote werden ja wahrscheinlich schriftlich einzureichen sein und dann am Stichtag von 2 - 3 Leuten gemeinsam geöffnet. Die Gemeinde muß die Ergebnisse nicht verkünden, kann aber wenn alle damit einverstanden sind. Möchtest du, dass dein Gebotspreis veröffentlicht wird?

Allerdings sollte die Gemeinde vor der Ausschreibung klar sagen, wie die Ausschreibung verläuft eben öffentlich oder nicht.

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Ja, das sollte wirklich kein Problem sein.

Ein Arzt kann dich auch ohne Überweisung behandeln und du reichst sie innerhalb weniger Tage, auf jeden Fall ca. 14 Tage vor Quartalsende nach. Das ist eine Frage der Kulanz und des Verständnisses, meist der Sprechstundenhilfe.

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Meinst du Schwarzgeld oder Falschgeld?

Schwarzgeld kann man nicht erkennen, Falschgeld muß man nicht unbedingt erkennen, da haben selbst Banken Probleme bei der heutigen Qualität von Falschgeld.

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Durch Nennung der einzelnen Aufträge. Zeugen sind die Kunden, die den Auftrag erteilt haben. Insbesondere bei Handwerkeraufträgen durchaus üblich.

Das würde ich keinesfalls vom Steuerberater machen lassen.

Bei unverschuldetem Unfall in jedem Fall durch einen Verkehrs- oder Versicherungsfachanwalt, den hat der Unfallgegener ebenfalls zu bezahlen.

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Orderschecks sind nur an den legitimierten Vorleger zahlbar. Sie tragen die Klausel "oder Order" und haben am rechten Rand einen roten Streifen mit dem Wort "Orderscheck". Orderschecks müssen vor ihrer Weitergabe indossiert werden, d.h auf der Rückseite von dem Vorbesitzer unterschrieben werden. Durch das Indossament werden die Rechte aus dem Scheck auf den "neuen Besitzer" übertragen. Der Indossant übernimmt die scheckrechtliche Haftung und kann im Wege des Rückgriffs zur Zahlung gezwungen werden. Das Indossament kann ein Voll - oder ein Blankoindossament sein. Vor der Einlösung ist das Kreditinstitut verpflichtet, Indossament und Legitimation des Vorlegers zu überprüfen.

Das lernen Banklehrlinge, oder man muß googeln.

Damit ist es kein Problem, den Scheck auf dem Konto der Mutter gutschreiben zu lassen.

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Da die Versicherungen genau wissen, wann und wo derartige Blitze niedergegangen (sekundengenau) sind und ob auch Schadensfälle aus der Nachbarschaft gemeldet wurden, ist die Abwicklung kein Problem. Sonst schon!!

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In Banken gilt das 4-Augen-Prinzip. Er kann alleine kein Konto sperren.

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Auf gleichem Wege bei deiner Bank. Allerdings mußt du dann die Auslieferung beauftagen. Das kostet etliche € zusätzlich zum Kaufpreis. Um Einzug der Dividende usw.usw mußt du dich dann auch selbst kümmern. Kaufe antiquarische Aktien von den Firmen, das ist viel schöner und einfacher und ggfs. billiger.

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Wenn du glaubst, dass die Überweisung weg ist, wenn du "Enter" drückst und das Geld ist bei dir abgebucht, dann irrst du. Die Banken geben zwei bis dreimal am Tag die Überweisungen weiter und wenn du Pech hast, erst am nächsten Tag, obwohl dein Geld nicht mehr zu sehen ist.

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Die Gutschrift wird höchstens eine Woche in Anspruch nehmen. Ich kann nicht verstehen, warum man dir hier den Rat gibt, das selbst über die KK zurückbuchen zu lassen. Der Lieferer hat dir die Gutschrift zugesagt. Jetzt von dessen Organisation abzuweichen kann die ganze Sache nur komplizieren. Ausserdem halte ich es nicht für fair, du konntest die Schuhe problemlos zurückgeben. Bis die nächste Kreditkartenbelastung dein Bankkonto erreicht, wird die Guschrift erteilt sein. Du hast finanziell weder Vor- noch Nachteil.

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Das sind immer die besten Fragesteller: 3 Leute wollen sich kümmern und versuchen den Sachverhalt erst mal zu klären, damit eine Antwort möglich wird. Der Fragesteller stellt sich tot (im günstigsten Fall) im ungünstigsten Fall ist er es, dann kann man ihm keinen Vorwurf machen. Jana 1360, wie geht es dir, eigentlich bist du ja noch recht jung?

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