Hallo,

es gibt hier mehrere Schritte:

1) Sachbearbeiter/in macht die Zahlung fertig

2) der Vorgesetzte gibt die Zahlung frei (4-Augen-Prinzip)

3) der Überweisungsauftrag geht (jeweils) zu einem bestimmten Zeitpunkt (ggf. nachts) an die Bank der Krankenkasse

4) diese Bank veranlasst die Überweisung an die vom Versicherten bzw. der Krankenkasse angegebenen Bankverbindung (die Gutschrift muss dann am nächsten Bankarbeitstag bei der Empfängerbank erfolgen).

Gruß

RHW

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Hallo,

es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag.

Wenn für diesen Arbeitgeber ein Tarifvertrag gilt, in dem Nachtzuschläge geregelt sind, besteht für Minijobber der gleiche Anspruch wie für Vollzeitbeschäftigte.

Das gleiche gilt übrigens auch für Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Minijobber haben laut Gesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und auf bezahlte Urlaubstage.

Gruß

RHW

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Hallo,

vielleicht hilft hiervon etwas:

  • bis 2003 gab es über die gesetzliche Krankenkasse Sterbegeld. Vielleicht war dies gemeint?
  • manchmal haben gesetzliche Krankenkassen (Ersatzkassen?!) auch zusätzliche Sterbegeldversicherungen angeboten. Vielleicht gibt es bei der Krankenkasse dazu Vermerke?
  • wie lange kann die damalige Bank noch die Buchungen aus den Einzahlungsjahren rekonstruieren? Was würde es kosten, für ein Jahr alle Buchungen erneut auszudrucken?
  • Alle Privatversicherungen am damaligen Wohnort kontaktieren? Serienbrief mit Kopie des Erbscheins?
  • bei allen Vereinen, bei denen damals eine Mitgliedschaft bestanden hat, nachfragen. Ggf. wurde über diesen eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen? Am besten mit älteren Vereinsmitgliedern sprechen!

Gruß

RHW

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Hallo,

da gibt es verschiedene Ansätze:

  • Brief an die Rentenversicherung (am besten mit Geburtsname und Geburtsort und letzter Adresse in Deutschland) und fragen, wann und von welcher Krankenkasse die letzte Meldung an die Rentenversicherung erfolgt ist
  • es kann auch sinnvoll, wenn die Mutter (Vater?) auch einen solchen Brief schreibt
  • wurde eine Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des Vaters gezahlt? Ggf. stehen in diesem Rentenbescheid Daten zur Krankenkasse. Oder den Vater kontaktieren?
  • Vor 1996 gab es nur sehr eingeschänkte Möglichkeiten der Krankenkassenwahl. Wenn man das Bundesland des Arbeitsortes nennt und die Branche und Größe des letzten Arbeitgebers angibt, kann man die Suche ggf. eingrenzen.
  • alphabetische Liste aller aktuell existierenden gesetzlichen Krankenkassen: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp

Gruß

RHW

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Hallo,

bei Studenten gibt es eine (weniger bekannte) Sonderregelung: Vom Bruttoverdienst kann man monatlich ein Zwölftel der jährlichen Werbungungskostenpauschale aus dem Einkommensteuerrecht abziehen: 1000 Euro : 12 = 83,33 Euro

450 Euro + 83,33 Euro = 533,33 Euro Einkommensgrenze für Studenten

Wenn diese Grenze nicht überschritten wird, kann man weiter kostenlos familienversichert sein. Bei höheren Bruttobezügen endet die kostenlose Familienversicherung und es fällt der Studentenbeitrag von ca. 90 Euro monatlich an.

In der Rentenversicherung werden immer 9,3% Rentenversicherungsbeiträge abgezogen, wenn der Bruttoverdienst 450 Euro übersteigt (die Werbungskostenregelung gilt hier nicht).

gruß

RHW

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Hallo balabala,

die polnische Rentenversicherung berechnet die Rente aus den polnischen Beitragszeiten und die Deutsche Rentenversicherung nimmt die deutschen Beitragszeiten. Es gelten vermutlich auch zwei verschiedenen Altersgrenzen für die Altersrente.

Falls die polnische Rentenversicherung mehr als 10 Jahre Versicherungszeit für eine Rente voraussetzt, werden bei den Versicherungszeiten (10+28 Jahre=) 38 Jahre zugrundegelegt - aber nur bei den Versicherungszeiten, bei den Beiträgen werden in Polen nur die 10 Jahre berücksichtigt.

Gruß

RHW

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Hallo,

meistens ist es am einfachsten, wenn die ehemaligen Arbeitgeber (in den letzten 2 oder 5 Jahren, je nach Alter des Arbeitslosen) eine spezielle Arbeitsbescheinigung ausstellen:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Arbeitsbescheinigung_ba013140.pdf

Offizielle Erläuterungen zum Formular:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014828.pdf

Gruß

RHW

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Hallo,

was ist Vertrag mit dem Unternehmen genau geregelt?

Ist es der gleiche Vertrag wie bisher als Werkstudent?

Welche wöchentliche Arbeitszeit ist im Vertrag geregelt? 

Wie ist die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit?

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn man den Firmenwagen bei bestehendem Arbeitsverhältnis nutzt, handelt es sich um Arbeitsentgelt und es gilt die 1%-Regelung.

Ggf. über andere Alternativen informieren, z.B. ÖPNV, Taxi, Mietwagen, Carsharing ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-des-mutterschafts-oder-krankengeldbezugs\_idesk\_PI10413\_HI7250198.html

Gruß

RHW

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Hallo,

es kann sinnvoll sein, sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) über Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu informieren.

Es gibt dort keine Mindestbeiträge (d.h. Beiträge werden aus den tatsächlichen Einnahmen berechnet), es besteht auch Anspruch auf Krankengeld und sie erwirbt auch Ansprüche in der Rentenversicherung. Die KSK trägt etwa 50% der Beiträge.

Gruß

RHW

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Hallo,

grundsätzlich ist die freiberufliche Tätigkeit beitragsfrei.

Es gibt aber mehrere Besonderheiten:

- Wenn die freiberufliche Tätigkeit im Vergleich zur Angestelltentätigkeit hauptberuflich ist, sind alle Einnahmen (auch z.B. Zinsen und Mieteinnahmen) beitragsfrei. Ob die Freiberuflichkeit haupt- oder nebenberuflich ist, entscheidet sdie Krankenkasse. Wichtig sind die wöchentlich Arbeitszeit in jeder Tätigkeit, die Höhe der Bruttoeinnahmen aus der Arbeitnehmertätigkeit und die Höhe der Einkünfte saus der Selbständigkeit sowie die Tatsache, ob als Freiberufler eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden. Am besten eine schriftliche Aussage der Krankenkasse geben lassen.

- Wenn jetzt oder später eine Rente oder rentenähnliche Einnahmen bezogen werden, sind dann sofort alle Einkünfte aus der Freiberuflichkeit beitragspflichtig, z.B. Bezüge als Hinterbliebener oder bei Erwerbsminderung.

- Ibn der Rentenversicherung besteht in bestimmten Branchen oder wenn man überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist (=arbeitnehmerähnliche Selbständige), Rentenversicherungspflicht. Am besten eine Rentenberatungsstelle kontaktieren:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Gruß

RHW

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Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?

Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.

Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.

Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.

Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:

Jetzt komme ich zu den Fragen:

Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.

Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?

Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?

Vielen Dank!

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Hallo,

in der Sozialversicherung gelten folgende Aspekte:

-in der Kranken- und Pflegeversicherung bekommt man von der gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Beiträge erstattet, wenn das Bruttoentgelt und die Bruttorente zusammen monatlich 4237,50 Euro überstiegen haben. Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen vom Arbeitgeber für 2016 werden nach einer besonderen Berechnung berücksichtigt.Die Beiträge aus der Beschäftigung sind vorrangig vor denen aus der Rente.

- In der Pflegeversicherung gibt es es sonst keine Änderungen.

- In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitragssatz von 14,6% auf 14,0% gesenkt, da mit der Zubilligung der Rente rückwirkend der Krankengeldanspruch weggefallen ist (§ 50 SGB V). Der Arbeitgeber erstattet also nach Vorlage des Rentenbescheides (Rentenbeginn hervorheben!) 0,3% des Bruttogehalts an den Arbeitnehmer.

- In der Rentenversicherung gibt es es keine Änderungen, da die gezahlten Beiträge später für die Berechnung der Altersrente rentensteigernd wirken (können).

- In der Arbeitslosenversicherung kommt die Erstattung der Beiträge von 1,5% Arbeitnehmeranteil in Betracht:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb\_3/\_\_28.html

-> Absatz 1 Nr. 2

Zum Steuerrecht kann ich keine Aussage treffen.

Gruß

RHW

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Hallo,

Anspruch auf Entgeltfortzahlung und bezahlten Urlaub besteht aucvh in Minijobs - unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag geregelt ist (oder nicht geregelt ist):

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/03_urlaubsanspruch/node.html;jsessionid=CCFCD6E98FF97C7F76300FE0A6083EFA

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn es um England geht, hilft vielleicht dieses Forum:

https://www.deutsche-in-london.net/forum/

Das Problem ist sehr seltsam, da die Übersetzuing ja auf dem Vordruck ist und es ein (fast) EU-weiter Vordruck ist.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/A1310.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Ggf. in England rausfinden, welche englische Stelle kontrolliert, ob sich die engl. Banken an die geltenden EU-Regelungen halten.

Ist es evtl. schon ein (illegaler) Vorgeschmack auf den Brexit?

Gruß

RHW

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Hallo,

nach § 188 SGB V wird man nach Ausscheiden aus der Familienversicherung automatisch Mitglied bei der bisherigen Krankenkasse.

Wenn man sich nicht zeitnah mit der Krankenkasse in Verbindung setzt, wird diese den Höchstbeitrag von ca. 770 Euro monatlich festlegen müssen. Wenn der Beitrag für 2 Monate nicht gezahlt wurde, besteht ein Anspruch auf Leistungen nur noch bei Notfall- und Schmerzbehandlung (§ 16 SGB V).

Es empfiehlt sich sehr, die Krankenkasse zu kontaktieren und die aktuelle Lage darzulegen. Meistens stundet die Krankenkasse dann die Beiträge bis zur Entscheidung der Agentur für Arbeit. Üblicherweise gibt es aber auch einen Höchstzeitraum (z.B. 3 Monate).

Wenn Arbeitgeber auf Anfragen der Agentur für Arbeit nicht reagieren, kann es in Einzelfällen auch wesentlich länger als 3 Monate dauern, bis die Entscheidung über das Alg fällt.

Die Krankenkasse erhält von der Agentur für Arbeit nur eine Mitteilung, wenn Alg bewilligt wurde. Eine Info über eine Antragstellung oder eine Ablehnung gibt es nicht.

Gruß

RHW

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Hallo,

arbeitet er mehr oder weniger als 20 Stunden wöchentlich?

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn ein Ehegatte freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist und der Ehegatte nicht in der GKV ist, werden die Einnahmen des PKV-Ehegatten nach § 240 SGB V zur GKV-Beitragsberechnung herangezogen. Bei allen freiwilligen Mitgliedern ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.

Nach den vorgaben des GKV-Spitzenverbandes gehören Veräußerungsgewinne zu den beitragspflichtigen Einnahmen:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf

-> Seite 24

Verluste können bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge nur gegen Gewinne der gleichen Einkunftsart verrechnet werden:

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/freiwillige-krankenversicherung-beitragsberechnung-selb-3-verlustausgleich_idesk_PI434_HI2304450.html

Gruß

RHW

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Hallo,

unabhängig von der steuerlichen Beurteilung auch mit der Krankenkasse klären, welche Beiträge dort in dieser Konstellation zu zahlen sind.

Je nach Art und Umfang der Fotografentätigkeit kann auch jetzt oder später die Künstlersozialkasse wichtig werden:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Gruß

RHW

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