Kann meine Genossenschaft mich trotz Nachmieter zwingen zu zahlen?

3 Antworten

Die Frage ist ja, was es mit den "Renovierungsarbeiten" auf sich hat.

Wenn Du die Wohnung in einem akzeptierten Zustand übergeben könntest, und die Genossenschaft nun während Deiner Mietzeit sanieren möchte (z.B. Bad erneuern, neue Elektroleitungen o.ä.), geht das natürlich nicht. Vor dem Ende Deiner Mietzeit musst Du keine Übergabe machen und auch keine Schlüssel übergeben.

Nachmieter muss die Genossenschaft allerdings auch nicht akzeptieren, sie kann den Zeitraum der Kündigungsfrist ausschöpfen. Aber eben nicht für eigene Arbeiten in der Wohnung.

Vielleicht könnt Ihr Euch auf einen Kompromiss einigen. Du zahlst noch einen Monat die Miete, wirst dann aus dem Mietvertrag entlassen, oder so.

Hallo,

wenn Du Nachmieter gestellt hast, bist du leider noch nicht aus dem Schneider, denn der Vermieter muss die benannten Nachmieter nicht als Mieter annehmen.

Aber: Wenn der Vermieter nun renobvieren will, statt einen der Nachmieter anzunehmen, ist es deren Problem und niemand kann von dir verlangen weiterhin für diese Wohnung Miete zu zahlen - die du bei einer Renovierung zudem auch gar nicht bewohnen könntest.

Da du die Wohnung selbst schon gestrichen/renoviert übergeben hast, wäre eine weitere Renovierung so gar nicht notwendig und die Wohnung hätte langst vermietet sein können.

Allerdings solltest du das mit einem Anwalt besrechen, denn es macht schon einen Unterschied ob der vermieter einen Brief von dir oder einem Anwalt bekommt. Du hast hoffentlich eine Mietrechtsschutzversicherung?!

Kann man da irgendwas machen? wenn jemand einen Tipp hat, wäre ich sehr dankbar!

Leider nein: Der Vermieter muss weder Nachmieter akzeptieren noch dich vor Ablauf der Kündigungsfrist aus deinem Mietvertrag entlassen.

So wie du dich darauf verlassen kannst, mindestens während einer dreimonatigen Kündigungsfrist nicht aus der Wohnung geworfen zu werden, weil ein soventerer Mietinteressent sofort einziehen möchte, gilt diese Planungssicherheit eben auch für den Vermieter und ist gesetzl. bestimmt :-(

Du kannst ihm in die Suppe spucken, die Schlüssel einbehalten und eine Renovierung bis zum Ablauf der Mietezeit verweigern, aber Miete, Betriebskosten(voraus)zahlungen und Vertragspflichten (Treppenhausreinigung) schuldest du bis zur Beendigung deines Mietvertrages in zwei Monaten tatsächlich.

Du darfst sie nicht einmal zwischen- oder untervermieten, wenn der Vermieter das nicht erlaubt, § 540 I BGB.

Auch wenn es kein Trost ist: Doppelmieten bei Umzügen ist eher Regelfall denn Ausnahme :-)

Dass du diese Wohnung nicht mehr nutzen kannst, darf dem Vermieter egal sein: Bei einem Krankenhausaufenthalt wäre es nicht anders.

Viel Erfolg in Berlin

G imager761