Kennt sich jemand mit Lärmbelästigung in Mitwohnung durch neue Nachbarn aus?

3 Antworten

Hallo,

war denn vorher unter deiner Wohnung auch schon ein Gewerbebetrieb? Ist dein Vermieter auch der Vermieter der Räumlichkeiten von diesem Lieferdienst? Wenn ja, kannst du eine Mietkürzung androhen, denn diesen andauernden Lärm mußt du nicht hinnehmen. Berate dich aber am besten mit einem Anwalt, wenn es um die Höhe der Mietminderung geht, damit du auf der sicheren Seite bist. ich hoffe, das du einen Mietrechtschutz hast...

Viel Glück

Du musst ein Lärmprotokoll führen, Wann und wie lange wie laut.

Umständlich aber unumgänglich. Dann ist eine Mietminderung gerechtfertigt, je nach Dauer des Lärms. Vielleicht hört Dein Vermieter auf diesem Ohr. Ist der Lärm lautes Reden oder mechanisch?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt sog. Dezibelmesser bzw. Lautstärkemmeser, um die Lautstärke korrekt und leider auch langwierig zu dokumentieren.

Es könnte ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegen, weil sich der Lärm wohl bis spät in den Abend hinzieht, was nicht hinnehmbar ist (Nachtruhe).

Eine Mietminderung ist denkbar, da kann der örtliche Mieterschutzbund unterstützen.

Der Vermieter wird den Lärm der Pizzeria direkt nicht beeinflussen können oder wollen. Er ist zu sehr auf die Mieteinnahmen / Pacht angewiesen.

Gibt es weitere Mieter im Haus, die betroffen sind und sich entsprechend vor dem Vermieter artikulieren können / wollen? Suche Dir Verbündete, falls machbar.

Mit der Nachtruhe ist das so eine Sache, denn die beginnt laut der normalen Hausordnungen ab 22:00 - 06:00. Die Frage ist vielmehr, ob da vorher auch schon ein Gewerbe war und das dem Mieter bekannt war. War dort vorher ein Schreibwarengeschäft, ist das kein Problem weil dort im allgemeinen nicht bis tief in die Nacht herumgeschrieen wird. Mit dem neuen Miter, dem Lieferdienst, verändert sich die Grundlage vollständig, denn Gewerbe ist nicht gleich Gewerbe, wie man hier wohl deutlich am Lärmpegel erkennen kann.

Der Tip mit dem Mieterschutzbund ist leider unbrauchbar, denn die können nichts durchsetzen, es muß in jedem Fall ein Anwalt her, der das ganze Wasserdicht macht. Ansonsten kann der Schuss gewaltig nach hinten losgehen, denn selbst bei den Gerichten ist man sich nicht ganz einig, wie hoch denn so eine Mietminderung überhaupt angemessen ist. und überhaupt ist das Problem ja dabei, das der Vermieter von kristin1983 auch der Vermieter der Pizzaria sein muss, was hier nicht klar hervorgeht.

Ohne Anwalt wird das jedenfalls so einfach nichts, weil die Umstände doch schon ein wenig komplizerter sind, als wenn es der Wohnungsnachbar ist, der rund um die Uhr Krach macht.

Ist der Vermieter in diesem Fall auch der Vermieter der Pizzaria, kann er sich ja aussuchen was ihm lieber ist: Auf den Mieter der Pizzaria verzichten, der zukünftigen Ärger garantiert, oder aber eine Mietkürzung, die sicherlich auch nicht unbemerkt bleibt und immer weiter gekürzt werden kann, wenn der Lärm nicht aufhört. Mir als Vermieter würde die Antwort da sehr leicht fallen.

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