Fremde Person in Wg?

2 Antworten

Du hast also einen Mietvertrag ueber die von dir gemieteten Raeume. Dann geht es dich nichts an, was in den nicht an dich vermieteten Raeumen geschieht.

Was ist mit der geteilten Küche und dem Bad? Sind zusätzliche Stromkosten + ein Risiko, dass sie es kaputt macht, gibt es auch, was dann auf die WG zurück fällt, weil sie nicht haftet

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@Benii202

Die Gemeinschaftsraeume sind sicher nicht Teil der Mietsache, sondern stehen den Mietern und deren Gaesten lediglich zur Mitbenutzung zur Verfuegung.

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Vllt ist hier was dabei

"Wird hingegen nur ein möbliertes WG-Zimmer kurzzeitig untervermietet, gelten die gesetzlichen Regelungen des Mieterschutzes für den Untermieter nicht. Die Kündigung kann deshalb – sofern der Untermietvertrag nichts anderes vorsieht – ohne Begründung und innerhalb eines Monats erfolgen. Wird das Zimmer dauerhaft überlassen, gelten die Bestimmungen."

https://www.mietrecht.com/wg/

Aber nicht das die Sache noch auf einen von euch zurück fällt!