Zum Ende der Laufzeit muss der zertifizierte Riesteranbieter (z.B. bei den Klassikangeboten und ein großer Teil von Fondsriester, bei letzterem kann es Ausnahmen geben) dein eingezahltes Geld auszahlen, egal welche Kosten und Verluste entstanden sind. Kannst dich also beruhigt zurücklehnen und die jährlichen Abrechnungen abheften. Kündigst du vorzeitig, so sieht das schon ein wenig anders aus. Dann bekommst du die Kosten aufs Auge gedrückt, logischerweise.
Die Grundsteuer richtet sich doch nachdem was drauf gebaut ist. Da du Eigentümer des Hauses bist, musst du eben dafür Grundsteuer zahlen. Ist in ganz Deutschland so.
Was hat das mit Mietwucher zu tun? Ist sie Azubi und wie alt ist deine Tochter? Ich sehe dies als Vorsichtsmaßnahme, um sicher zu gehen, dass die Miete auch regelmäßig kommt. Es gibt Vermieter, die vermieten an Azubis gar nicht. Ihr müsst die Wohnung auch nicht nehmen. Die Entscheidung steht euch frei, entweder akzeptiert ihr oder geht weiter auf die Suche.
Ich würde auf beide den Mietvertrag machen. Damit haftet ihr gemeinschaftlich und Vermieter sehen dies ganz gerne, da mehr Sicherheit da ist. Falls ihr euch nicht mehr mögt, kann der eine den anderen nicht gleich vor die Tür setzen.
Keiner kennt deine Finanzierung besser als du. Wenn man Glück hat und gerade in deiner Gegend innerhalb der 7 Jahre die Grundstückspreise explodiert sind, dann könnte man gut rauskommen. Ansonsten wird es eher ein Verlustgeschäft werden. Ein Urteil kann man sich erst bilden, wenn es auch ein Kaufangebot gibt und dann deine Finanzierung gegenüberstellt.
Optimal wären Dusche und Wanne gemeinsam. Ansonsten ist es für den Mietpreis eher sekundär, da der qm² Preis nicht anhand einer Dusche oder Badewanne ermittelt wird. Du brauchst nur einmal in den Mietspiegel zu schauen. Meine Frau mag zum Beispiel lieber eine Wanne, ich dagegen lieber eine Dusche. Aufsätze auf den Wannen fürs Duschen mag ich persönlich nicht und meine Frau mag es auf der Wanne nicht. Deswegen sollte eine Bad beides haben. Da bei dir der Platz nicht langt, liegt die Entscheidung bei dir oder deiner Tochter. Natürlich machst du mit einer Wanne keinen Fehler, aber denke daran, eine Wanne nimmt deutlich mehr Platz weg.
Sofern die Fotos das Datum von damals enthalten könnte es ausreichen. Jedoch sollte immer bei Übernahme einer Wohnung eine schriftliche Mängelliste auf dem Übergabeprotokoll erfolgen. Das Übergabeprotokoll ist auf jeden Fall verbindlich, auch für den Vermieter. Ich hoffe, du hast keinen streitbaren Vermieter bzw. Hausverwaltung. Also zukünftig bei der neuen Wohnung unbedingt daran denken.
Uih ganz schön lang. Vater hat sowieso kein Recht mit seiner Aussage und Sohn scheint auch nicht viel Ahnung zu haben. Letztendlich kannst du nach deiner Schilderung hier trotzdem nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wegen dieser Bagatelle. Was kann der Verkäufer dafür, dass die Tankanzeige bei einem nagelneuen Roller kaputt ist? Dies wird auf Garantie repariert und fertig. Für die Transportkosten bist du selber verantwortlich, es sei denn, es gibt eine Mobilitätsgarantie. Wirst du aber nicht haben bei 1.300 EUR Neukauf. Ich bin früher selber Motorrad gefahren und denkst du, ich habe mich auf die Tankanzeige verlassen? Ich habe vor Antritt oder mal bei einem Stop immer in den Tank geschaut. Du machst hier aus einer Mücke einen Elefanten. Wenn ich der Verkäufer gewesen wäre, hätte ich aus Kulanz die Transportkosten von lächerlichen 30 EUR übernommen. Das ist Dienstleistung am Kunden. Aber wenn mir jemand gleich käme mit Rücktritt oder ähnlichem, Abfahrt. In dem geschilderten Fall eh keine Chance für Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Ton macht die Musik und ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass du den guten Ton selber nicht gewahrt hast.
Als ich noch Angestellter einer Bank (bis 2008) war, war das schon egal. Beide wurden in den Kreditvertrag geschrieben und fertig. Da brauchte es keine Ehe. Anders sieht es manchmal mit Auskünften aus. Da haben Lebensgemeinschaften es manchmal etwas schwerer.
Auch bei Lastschriften von Stromanbietern wird nicht anders verfahren. Jede Lastschrift kann man innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen. Ich habe mal bei mir ins Onlinebanking geschaut und ich könnte die Lastschrift meines Stromanbieters ohne Probleme zurückbuchen. Wie schon Juergen010 schrieb, falls es nicht geht, in die Postbankfiliale wackeln und zurückbuchen lassen.
Wenn du eine Bausparsumme von 8.400 EUR und bis jetzt 3.600 EUR eingezahlt hast, dann hast du noch genügend Zeit. Sollte dein Guthaben die 7.000 EUR erreichen, würde ich die Einzahlungen einstellen und nur noch verzinsen lassen. So kommst du noch eine ganze Weile in den Genuss der 3,75% Verzinsung. Natürlich könnte die Bausparkasse den Vertrag von sich aus kündigen. Dies kommt ab und zu vor, trifft aber meist höhere Bausparverträge. Eine Übersparung gestatten die Bausparkassen nicht. Du kannst dich momentan gemütlich zurücklehnen und die 3,75% genießen.
Solange Aussage gegen Aussage steht ist es immer schwierig. Wenn du genügend Beweise (Zeugen) hast, kannst du Anzeige zeitnah stellen. Wenn nicht, verläuft es so wie schon einmal bei dir.
Viele Unfälle mit Blaulicht passieren, weil sich etliche Verkehrsteilnehmer falsch verhalten. Jedoch haben auch Blaulichtfahrzeuge sich an die StVO zu halten. Sonderrechte alleine sind kein Freibrief. Nicht immer bekommt man bei einem Unfall Schuld. Auch wenn ein Blaulichtfahrzeug mit Martinshorn über eine rote Ampel fährt, hat der Fahrzeugführer sich zu vergewissern, dass er niemanden gefährdet. Oft habe ich beobachtet, dass sich vor allem die Polizei nicht immer daran hält, dagegen Krankenwagen schon.
Dann drücke ich dir die Daumen. Du wirst dich dann sicherlich noch mit dem KSA rumstreiten müssen. Du hast erst einmal schriftlich den Schaden der Gemeinde dargelegt. Dies ist in Ordnung. Jetzt würde dir empfehlen, direkt zur Gemeinde zu gehen, da diese sich nicht zuckt. Natürlich bist du in der Beweislast. Bitte aber nichts reparieren, sonst bleibst du mit Sicherheit auf den Kosten sitzen.
Der Mietspiegel ist hier entscheidend. Das Baujahr des Gebäudes ist sekundär. Der Mietspiegel ist in Kategorien eingeteilt, ob z.B. eine Wohnung etwas besonderes hat. Kauf dir für ca. 2,50 EUR den Mietspiegel im Rathaus, dann kann man selber nachschauen, in welche Kategorie deine Wohnung eingestuft ist und notfalls Widerspruch bei Mieterhöhung einlegen. Dieses Jahr sollten wir auch teilnehmen an einer Mieterhöhung. Nach dem Kauf des Mietspiegels stellte ich fest, dass unser Haus nicht in einer guten Lage, sondern in einer mittleren Lage liegt. Die Mieterhöhung wurde deshalb zurückgenommen.
Die Häuser sind in der Regel schwerer zu verkaufen, wenn jemand fremdes ein "lebenslanges Wohnrecht" inne hat. Weitere Kriterien sind die Lage und der Zustand des Hauses, ob man wirklich das Risiko eingeht, ein "lebenslanges Wohnrecht" zu akzeptieren. Deine andere Frage bzw. Gedanke sind eher unüblich.
Nehmen wir nur mal Usain Bolt. Der ist mehrfacher Millionär. Er finanziert seinen Sport hauptsächlich über Werbeverträge. Dazu kommen Antrittsprämien für andere Wettkämpfe und Preisgelder. Natürlich wird ansonsten in der Leichtathletik nicht die Kohle verdient, wie z.B. in der Bundesliga. Hängt halt auch mit den TV-Konsumenten zusammen. Fußball ist dort die Nummer 1.
Hundehalterhaftpflicht geht noch günstiger, da würde ich nicht die DBV wählen. Die Versicherungssumme bei der Tierhalterhaftpflicht bei der LVM ist auch nicht zeitgemäß und relativ teuer. Welcher Tarif wurde denn bei der HDI für die PHV gewählt? Gibt verschiedene Tarife, hier denke ich liegt die abgespeckte Variante vor, die ich meinen Mandanten nicht anbieten würde. Hausrat ist zu teuer und hier würde ich auch nicht die HDI anbieten. Gibt bessere und günstigere Gesellschaften. Swiss Life ist im BU Bereich ok, obwohl es auch hier noch bessere Bedingungswerke gibt. Nürnberger ist auf den ersten Blick auch ok, aber auch hier gibt es bessere Bedingungswerke von anderen Gesellschaften. Ich hoffe, du bekommst eine Übersicht auch über andere Gesellschaften. Ich finde es nicht gerade prickelnd, dass sich so über andere Gesellschaften geäußert wird: "Es kann sein das sie ihren bisherigen LVM-Berater nicht mehr so mögen!". Das ist primitiv und dumm.
Dazu gehört erst einmal ein Maklervertrag, der von beiden Seiten gegengezeichnet ist. Ansonsten hast du jederzeit das Recht, zu einem Versicherungsmakler deiner Wahl zu gehen und den Bestand auf diesen übertragen zu lassen. Auf jeden Fall solltest du mit dem Makler deines Vertrauens deine Versicherungsunterlagen durchgehen, bevor du kündigst.
Das musst du schon über eine private Krankenversicherung machen, da du länger als 6 Wochen im Ausland bist. Da gibt es spezielle Tarife in der PKV. Über die gesetzliche Krankenkasse geht Australien nicht.