Zwangsübernachtung am Dienstreiseziel

2 Antworten

Wenn die Veranstaltung auf mehr als einen Tag angesetzt ist, ja. Es ist eine betriebliche Veranstaltung, sie hat einen Zusammenhang, die Übernachtung wird gestellt.

Wer sich zwischendurch entfernen will kann das tun, macht es aber auf eigene Kosten und Verantwortung.

Das wäre auch in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht anders. Wenn die z. B. eine Vertriebsleiter Tagung über mehrere Tage in Berlin mit Übernachtung im Tagungshotel ansetzen, dann gilt das für alle, auch für die Berliner. Wollen sie es anders, ist es auch deren eigene Sache.

Setze mal statt Dozent Führungskraft der Bundeswehr und als Einsatz Manöver. Wie würdest Du es dann sehen?

Ich kann da nichts anstößiges finden, letztendlich hast Du ja immer noch die Wahl. Wenn Du Dich verweigerst macht es irgendwann ein anderer, ab dann darfst Du nur noch zu Hause übernachten.