Nein, verpflichtet bist du nicht, aber unter bestimmten Umständen werden für die Zeit der Arbeitslosigkeit Rentenbeiträge für dich gezahlt.
Zu folgendem müsstest du bereit sein:
Du stehst dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Stunden pro Woche für eine versicherungspflichtige Beschäftigung zur Verfügung.
Du bewirbst dich regelmäßig (Eigenbemühungen).
Du kannst nachweisen, dass du den Verpflichtungen aus einer etwaiigen Eingliederungsvereinbarung nachgekommen bist.
Neben der Arbeitsuche musst du bereit sein, an allen Maßnahmen teilzunehmen, die dir von der Agentur für Arbeit angeboten werden.
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind unter den o.g.Bedingungen Voraussetzungen zur Anrechnungszeit.
Die Agentur für Arbeit meldet diese Zeiten dem Rentenversicherungsträger.
Die Entscheidung, ob diese Zeiten als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, trifft dann der Rentenversicherungsträger.