Kosten für Hauswart?

4 Antworten

Wenn in der Nebenkostenabrechnung die Treppenhausreinigung enthalten ist, dann reinigt er sicherlich nicht nur die Treppe, sondern ggf. auch Fenster, Haustür, Kellerflur, etc. Da sind 30 € pro Monat ein "Schnäppchen"! Der Vermieter zahlt den Hausmeister vermutlich auf Lohnbasis, dann kommen zum Stundenlohn (Mindestlohn im Reinigungsgewerbe) noch die Lohnnebenkosten dazu. Für mich ist der Preis absolut in Ordnung. Eine Abrechnung nach qm ist gesetzeskonform und steht mit Sicherheit auch in deinem Mietvertrag.

Cartier 
Fragesteller
 26.05.2023, 13:09

3 kleine Fensterscheiben ab und zu, Haustüren nicht, Keller kaum

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Sunshine24de  26.05.2023, 15:25
@Cartier

Wie du in anderen Kommentaren schreibst, organisiert er auch die Termine der Handwerker, beauftragt die Wartungen und ist offensichtlich immer anwesend, um eben solchen die Türen zu öffnen. Dann muss er noch den Winterdienst machen, den Bürgersteig gegen, etc. Auch das ist alles Arbeitszeit, selbst wenn man im Haus wohnt. Wahrscheinlich setzt er auch noch die Mülltonnen raus. Auch wenn er einen Minijob hat, kommen - wie ich bereits erwähnt habe - die Lohnnebenkosten Pauschalversteuerung und Sozialabgaben) des Arbeitgebers noch dazu. Unterm Strich bist du mit 30 € pro Monat gut bedient. Außerdem kannst du diesen Betrag in deiner Steuererklärung als Haushaltsjahr Dienstleistungen steuermindernd absetzen. Willst du es dennoch genauer wissen, musst du dich aktiv um Akteneinsicht beim Vermieter bemühen. Dein Vermieter muss dir nicht vorrechnen, wie sich die Kosten des Hauswarts zusammen setzen.

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Geh zum Hausverwalter und lass Dir die Belege zeigen wenn Du Zweifel hast (Du hast das Recht auf Einsicht in die Belege, aber zuschicken muss er sie Dir nicht). 30 €/Monat finde ich jetzt nicht viel, aber ich weiß natürlich nicht, für was der Hauswart bei Euch außer der Treppenreinigung zuständig ist.

Cartier 
Fragesteller
 26.05.2023, 13:17

für Dinge wie z.B. geringen Heizölstand melden, aber auch Dinge, die er als Nichtfachmann einfach nicht nachkommen kann. Ich will ihm den Job auch nicht wegnehmen, noch mich über ihn beschweren (macht man nicht), ich möchte doch nur wissen, wie das zustande kommt. Scheint ein großes Problem zu sein.

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Du hast Anspruch darauf, dass die Zusammensetzung der Nebenkosten nachgewisen werden - sprich die Vermietung muss Dir die Kosten für den Hauswart aufschlüsseln. Diese Belege müssen Dir auf Anfrage hin zur Einsicht in der Verwaltung vorgelegt werden.

Cartier 
Fragesteller
 26.05.2023, 13:11

darum geht es doch, die Verwaltung kommt der Bitte nicht nach

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Eifelia  26.05.2023, 13:24
@Cartier

Die Verwaltung muss auch nichts machen außer, Dir einen Termin zu geben, bei dem Du die Belege einsehen kannst. Deinem Ursprungstext nach hast Du um Aufschlüsselung der Kosten gebeten - das müssen die nicht machen, sie müssen dir aber die Möglichkeit geben, das selbst herauszusuchen.

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Kosten für den Hauswart ist i.d.R. sein Gehalt. Unabhängig was er vor Ort genau macht.

Cartier 
Fragesteller
 26.05.2023, 12:57

Sie schreiben i.d.R. Dann frage ich mich, warum man darum so ein Geheimnis macht. Wir lesen doch auch Zeitung und können sehen, was auf "geringfügig" gezahlt wird. Ich habe ein Leistungsverzeichnis zum Hausmeistervertrag erhalten. Darin sind wöchentliche Dinge vorgegeben , denen er aufgrund seines Alters (73) gar nicht nachkommen kann und wird (u.a. Überprüfung der elektr./mechanischen Einrichtungen, Einhaltung der bestehenden Wartungsverträge, Kontrolle der Heizungsanlage). Das ist zwar ein Standardvertrag, aber ich bitte Sie, als Nichtfachmann? Er greift zum Telefon und ruft die Verwaltung an. Darum meine Frage. Was ich sehe, ist die Reinigung des gesamten Treppenhauses und evtl. mal Austausch einer Glühbirne bei Bedarf und wenn mal Schnee liegt. Aus Bekanntenkreis kam auch die Info, dass Arbeiten, die da nicht reingehören, gerne mit in die Hauswartkosten reingepackt werden. Und da man sich weigert .....!

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Eifelia  26.05.2023, 14:01
@Cartier

Warum sollte man denn mit 73 nicht mehr die elektrischen und mechanischen Einrichtungen, die Heizungsanlage und Einhaltung der Wartungsverträge kontrollieren können?

Ich verstehe immer noch nicht, wieso Du immer wieder schreibst, die Hausverwaltung würde sich weigern. Im Ausgangsposting steht wörtlich:
"Auf Anfrage im letzten Jahr (wie sich die Kosten zusammensetzen)".

Die Verwaltung muss Dir das nicht aufschlüsseln. Sie muss Dir nur Einsicht in die Belege gewähren - in den Räumen der Verwaltung. Nicht mehr und nicht weniger. Und davon, dass Dir das verweigert worden wäre, schreibst Du nichts. Daraus schließe ich, dass Dir die Aufschlüsselung verweigert wurde - zu Recht, da Du die falsche Frage gestellt hast. Stell jetzt halt die richtige Frage und mach den Termin.

Einsicht und Auskunft in Unterlagen der WEG (rechtsanwalt.immobilien)

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