Zeugnis Fälschung anfertigen strafbar?
Ich habe in der Schule gesagt das ich ein Zeugnis fälschen könne, ein Kollege von mir wollte das nicht glauben und so haben wir eine Wette abgeschlossen.
Meine Frage ist nun ob es schon strafbar ist wenn ich eine Fälschung anfertige diese aber nicht verwende.
PS: Bitte keine ethische oder moralische Antwort wieso ich das nicht machen sollte (Meine Noten sind ohnehin ziemlich gut).
9 Antworten
Grundsätzlich ist Urkundenfälschung strafbar.
Wenn Du Deinem Kollegen Deine Fertigkeit beweisen und die Wette gewinnen willst, dann fertige die Fälschung halt an, aber kennzeichne sie ausdrücklich und irreversibel als Fälschung. Wenn der Kollege sich überzeugt und Deinen Wettgewinn ausgezahlt hat, steck das corpus delicti in den Ofen.
Hab ich auch schon als Jux gemacht. Aber das 'Kunstwerk' wurde nie öffentlich benutzt.
Urkundenfälschung ist strafbar ja.
§ 267. Urkundenfälschung. (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hab kein Bock zu diskutieren. Mir zu anstrengend.
Ich habe in der Schule gesagt das ich ein Zeugnis fälschen könne, ein Kollege von mir wollte das nicht glauben und so haben wir eine Wette abgeschlossen.
Meine Frage ist nun ob es schon strafbar ist wenn ich eine Fälschung anfertige diese aber nicht verwende.
Eine Urkundenfälschung setzt die "Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr" voraus. Das wäre bei der Sachverhaltsschilderung nicht gegeben.
Allerdings hege ich eine gewisse Skepsis im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit des Sachverhalts.
Das machen viele die ich kenne, ist ja ohnehin nur drucken. 60 Minzten Arbeit und es ist nicht vom Original zu unterscheiden.
Klar ist das strafbar, ist schließlich eine Urkunde!
Egal ob Du das benutzen willst oder auch nicht!
Hast Du Falschgeld im Portemonnaie wirst Du bestraft, egal ob Du das benutzt oder nicht. 😁😎
Es muß die Absicht bestehen, das Falschgeld in den Verkehr zu bringen. Das bloße Mitführen begründet nur den Verdacht, aber ist keine Straftat.
Egal ob Du das benutzen willst oder auch nicht!
§ 267 StGB greift nur, wenn " zur Täuschung im Rechtsverkehr" gehandelt wird ;)
Schön dass du hier die Gesetzt zitierst aber man kann jetzt diskutieren anfangen ob eine Demonstration seiner Fähigkeiten als"Täuschung im Rechtsverkehr" zählt