strafbar? wegen dokumenten fälschung

8 Antworten

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Du könntest recht haben:

§ 267 StGB (Urkundenfälschung)

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Allerdings solltest du es besser nicht machen, denn das Herstellen bzw. unterschreiben darauf ist ja quasi schon eine Täuschung und wie willst du nachweisen das du damit keine Straftat begehen wolltest? Denn auch der Versuch ist eine Straftat. Und als Versuch kann man das auch werten.

Mach Dir mal keine Sorgen, ich glaube in Deinem Fall kommt es nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen !

aus eigener erfahrung kann ich dir sagen:

es IST allein schon das anfertigen, auch nur der versuch es anzufertigen strafbar, wird als urkundenfälschung gewertet

solang man noch nicht 18 ist, und die erste verfehlung, wird das als "jugendsünde" gewertet, midestens 8 sozialstunden, bei wiederholung sinds deutlich mehr

skyfly71  15.07.2010, 14:58

Warum nicht 10 Sozialstunden?

hmm... aber es gibt doch soviele internet seiten wo zB. schülerausweise hergestellt werden und dies soll nihct strafbar sein sondern nur wenn mann dan so ein ausweis anwendet, deshalb dachte ich herstellen ist nihct strafbar sondern nur die anwendung.

Dokumentenfälschung ist immer strafbar, es sei denn man macht sie so, das sie auf den ersten Blick als Fälschung erkennbar ist.

zum beispiel mit einem wasserzeichen mit dem wort fälschung quer über die gesamte Seite.

Achja bei anwendung bist du mitdran wegen hilfestellung zu einer straftat.