Ist es Strafbar einen zeugniss zu Fälschen, auch wenn man mit dem gefälschten zeugnis nichts macht und innerhalb 1 Woche wegschmeißt?

7 Antworten

Nun ist es mal wieder soweit das ich als Anarchist im Rahmen der Gesetze des Staates argumentiere, ein Zeugniss nur für sich zuhause zu fälschen ist nach dem was der deutsche Staat dazu schreibt absolut legal und kann nicht bestraft werden

https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html


§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da steht schwarz auf weiß das bestraft wird wer zur Täuschung im Rechtsverkehr etwas fälscht aber nicht dass jemand bestraft wird der es Just4Fun für sich zuhause macht

Wäre das was du vorhast wirklich strafbar dann müsste da stehen Jeder der eine unechte Urkunde... aber das steht da nicht also ist es nicht strafbar

Nein, sowas macht man doch nicht. Sei doch froh über das was du kannst und was du nicht kannst, dafür musst du dir eine echte Urkunde erwerben. Wie willst du sonst wissen, was du wirklich kannst? Eine Urkunde mit unwahren Gründen zu basteln, das ist eher unfair gegen sich selbst und andere Menschen die es sich hart erarbeiten.

DarthMario72  24.11.2016, 16:02

Nicht nur unfair, vor allem auch strafbar.

Ein Zeugnis zu fälschen ist Urkundenfälschung - § 267 StGB. Dafür kann man mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Wenn es niemandem aufgefallen ist und du es entsorgt hast, kann nichts mehr passieren. Aber grundsätzlich ist auch das schon Urkundenfälschung.

Solltest du durch so ein gefälschtes Zeugnis eine Stelle bekommen und das dann auffliegen, kannst du mit fristloser Kündigung rechnen. Selbst wenn das nach Jahren erst auffällt.

P. S.: www.duden.de

ManuTheMaiar  24.11.2016, 16:03

Zuhause für sich darf er machen was er will es ist seine Privatsache der Staat hat kein Recht sich da mit Gewalt einzumischen

DarthMario72  24.11.2016, 16:08
@ManuTheMaiar

§ 267 StGB sieht das anders. Dort ist schon die "Herstellung" einer gefälschten Urkunde strafbar.

Insofern hat der Staat sehr wohl das Recht, sich einzumischen.

ManuTheMaiar  24.11.2016, 16:13
@DarthMario72

Komm mir nicht mit Paragraphen ich rede von Moral sag mir welchem Menschen schadet er wenn er niemanden damit verarscht ?

Also welches Recht hat der Staat dann mit Gewalt Strafen durchzusetzen

DarthMario72  24.11.2016, 16:22
@ManuTheMaiar

Komm mir nicht mit Paragraphen

Es läuft aber nun mal nach Paragraphen.

Also welches Recht hat der Staat dann mit Gewalt Strafen durchzusetzen

Definierst du die Rechtsprechung etwa schon als Gewalt?

Abgesehen davon: Was regst du dich auf? Das Ding ist ja anscheinend entsorgt und wird wahrscheinlich nirgends wieder auftauchen. Kein Grund zur Panik also.

ManuTheMaiar  24.11.2016, 16:33
@DarthMario72

Nur das in dem Paragraphen etwas anderes steht von daher ist das überhaupt keine Urkundenfälschung

furbo  24.11.2016, 17:15
@DarthMario72

@DarthMario

Das Herstellen ist aber nur ein Teil des Tatbestands, da fehlt noch was um eine Strafbarkeit zu begründen.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Urkundenfälschung ist es dennoch, der strafbar gemacht werden kann, wenn man Dich erwischt. "Ich habe mit den Zeugnissen aber nix gemacht und weggschmisen" hilft dann auch nix.

ManuTheMaiar  24.11.2016, 15:55

Wem tut er damit Gewalt an ?

eventhelfer  24.11.2016, 15:56
@ManuTheMaiar

Von Gewalt spricht niemand. Geld fälschen ist auch nicht erlaubt, obwohl es nicht gewalttätig ist und niemandem weh tut.

nummer12345678 
Fragesteller
 24.11.2016, 15:57
@eventhelfer

wenn man einen zeugniss fälscht. Kann man dann noch am computer sehen, welche datein ich ausgedruckt habe?

eventhelfer  24.11.2016, 15:59
@nummer12345678

Rein theoretisch ja. Forensiker können so einiges. Auch das Papier ist in bestimmtem Umfang identifizierbar.

ManuTheMaiar  24.11.2016, 15:59
@eventhelfer

Wenn der Staat ihn deswegen vor ein Gericht schleift und ihn mit Gewalt einsperrt seinen Besitz wegnimmt oder zwing zu arbeiten dann ist das Gewalt und Gewalt ist moralisch nur als Abwehr der Gewalt von anderen legitim

ManuTheMaiar  24.11.2016, 16:01
@nummer12345678

Für dich zuhause darfst du machen was du willst das ist deine Privatsache es tut ja niemandem weh wenn du damit niemanden verarscht

eventhelfer  24.11.2016, 16:02
@ManuTheMaiar

Okay, Deine Meinung. Ich finde nicht, dass "gewaltfreie" Taten wie Urkunden-, Geldfälschung, Betrug, Steuerhinterziehung oder Urheberrechtsverletzungen straffrei sein sollten. Zumal er mit seinen Zeugnissen auch erstmal erwischt werden müsste, was unwahrscheinlich ist, solange er nichts damit anstellt.

Aber nun füttere ich schon wieder den Troll, glaube ich. 

ManuTheMaiar  24.11.2016, 16:06
@eventhelfer

Man könnte natürlich darüber diskutieren in wiefern Betrug eine Form von Gewalt ist aber solange er es für sich zuhause macht hat sich da keine einzumischen und insbesondere kein Staat

eventhelfer  24.11.2016, 16:07
@ManuTheMaiar

...womit wir wieder bei "Wo kein Kläger, da kein Richter" wären. Und nun belassen wirs dabei. Im übrigen fände ich es problematisch, Rechtsprechung in private Hände zu geben.

ManuTheMaiar  24.11.2016, 16:11
@eventhelfer

Ich will auch nicht das der Staat sich theoretisch erdreisten könnte ihn dafür zu bestrafen weil er niemandem damit schadet was er allein für sich zuhause macht

Ich finde es problematisch wenn Menschen sich anmaßen über andere Menschen zu bestimmen

furbo  25.11.2016, 06:58
@eventhelfer

Geld fälschen ist auch nicht erlaubt,

Richtig. Aber gleich der Urkundenfälschung reicht das bloße Fälschen nicht aus, es muss noch eine Absicht dahinter stehen. Ohne Absicht keine TB-Erfüllung = keine Strafe.

furbo  25.11.2016, 07:01
@nummer12345678

Kann man dann noch am computer sehen, welche datein ich ausgedruckt habe?

Ja, sehr gut kann man das Dazu brauchts aber nicht den Computer, sondern nur das Zeugnis. 

Verfälschte Dokumente sehen oft so toll aus, unter einer guten Lupe aber erkennt man aber den ganzen Schlamassel. 

furbo  24.11.2016, 17:14

Selbst wenn der objektive Tatbestand des 267 StGB erfüllt würde, der subjektive Tatbestand - die Täuschung im Rechtsverkehr - fehlt.

Die Täuschung im Rechtsverkehr muss zumindest beabsichtigt sein. Wurde das Zeugnis nur just for fun gefälscht, wurde der TB nicht komplett erfüllt, somit keine Straftat. 

Strafbar ist das nur, wenn Du die Fälschung mit Täuschungsabsicht verwendest.