Benutzung fremden Eigentums?
Hey, ich habe mit meinem Vater eine Wette zu folgendem Thema am Laufen:
Wenn Person X (unbekannt) sein Eigentum, ein Fahrrad, vor meinem Grundstück abstellt und dies dort stehen bleibt und nicht abgeholt wird, wem gehört es dann rechtlich gesehen - weiterhin der Person X - oder vergeht das Eigentumsrecht mit der Zeit?
Mache ich mich strafbar, wenn ich dieses Fahrrad nun als mein Eigentum verwende?
Tatsache ist natürlich, dass ich dies tue, denn wenn jemand sein Fahrrad vor mein Haus stellt und es nicht wieder abholt, dann hat er Pech. ^^ Aber es geht in der Wette um den rechtlichen Hintergrund. Werden durch die Verwendung des Fahrrads Rechte verletzt oder nicht?
7 Antworten
Also du machst dich strafbar, auch wenn das Fahrrad auf fremden Grund und Boden steht, so kannst du dir das nicht einfach aneignen. Du könntest das dem Fundbüro melden oder es hinbringen. Wenn es innerhalb einer bestimmten Frist nicht abgeholt wird, dann bekommst du eine Bestätigung vom Fundbüro, das es in deinem Eigentum übergeht. Vorher darfst du dir das Rad nicht aneignen. Liebe Grüße von bienemaus63
Hallo shamann88, ich danke dir sehr für das Sternchen. Freue mich sehr darüber. Ich wünsche dir ein recht schönes Weihnachtsfest und grüße dich herzlichst, bienemaus63
Also ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube nicht das man gegen irgendwelchen Regeln verstößt, wenn das Fahrrad schon lange da steht. aber wenn das Fahrrad beispielsweise da nur ein Tag stand darfst du es nicht als dein Eigentum verwenden. Und überhaupt : es steht vor deinem Grundstück, also hat derjenige Pech der das dahin gestellt
Wenn X das Fahrrad stehenläßt, ist es wie eine Fundsache zu behandeln. Du kannst ja nicht wissen, ob X sein Fahrrad wirklich preisgegeben hat oder wegen eines Schwächeanfalls nicht mehr weiterfahren konnte.
Es geht also niht in Dein Eigentum über, sondern bleibt Eigentum von X. Erst wenn es eine gewisse Aufbewahrungszeit im Fundbüro (die Frist ist mir nicht bekannt) vor sich hingerostet hat, wird es "herrenlos" und vom Fundbüro versteigert bzw. verwertet.
Das Fahrrad ist und bleibt das Eigentum dessen, der der tatsächliche Eigentümer ist. Steht das Fahrrad auf Deinem Grundstück, kannst Du sicherlich eine Frist setzen, in der es dort entfernt oder andernfalls in behördliche Obhut übergeben wird, steht es vor Deinem Grundstück (wie beschrieben) kannst Du bestenfalls die Behörde (Polizei, Ordnungsamt) darüber informieren und abwarten, ob und was geschiet. Das Recht dieses Fahrrad zu benutzen hast Du in jedem Fall nicht. Allerdings: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Du müsstest das Rad zum Fundbüro bringen, wenn sich dort niemand innerhalb von weniger Wochen meldet, dann ist es dein Rad.