Ist es strafbar im Lebenslauf falsche Angaben zu machen?

4 Antworten

Der Lebenslauf ist ein selbsterstelltes Dokument!

Falsche Angaben im Lebenslauf haben mit Urkundenfälschung nichts zu tun - solange du nicht gefälschte Dokumente als "Beleg" für deine Angaben im Lebenslauf beifügst.

Allerdings können falsche Angaben im Lebenslauf einen (versuchten) Betrug nach § 263 StGB darstellen. Sollte es also herauskommen, könnten strafrechtliche Konsequenzen auf einen zukommen.

Hinzu kommen sicherlich arbeitsrechtliche Konsequenzen. Falsche Angaben im Lebenslauf können - je nach Art und Ausmaß der falschen Angaben - einen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung darstellen.

Wer seine Bewerbungsunterlagen fälscht, riskiert die fristlose Kündigung. Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag dann auch Jahre später noch wegen arglistiger Täuschung anfechten. Folge: Der Arbeitsvertrag ist nichtig, das Arbeitsverhältnis also sofort beendet und der Arbeitsplatz futsch. Arbeitgeber können mitunter sogar Schandenersatz verlangen.

Urkundenfälschung kann wiederum mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer saftigen Geldstrafegeahndet werden. Allein der Versuch ist eine Straftat.

aha ok. Ich dachte das wär nicht so heiß da selbsterstellt. Danke für die Antwort.

Urkundenfälschung dürfte allerdings nur im Ausnahmefall vorliegen wenn man falsche Angaben im Lebenslauf macht

@uni1234

Das stimmt, wenn man beispielsweise angibt man habe einen Doktortitel aber hat gar keinen

Man mag sich darüber streiten, ob ein Lebenslauf (vor allem einer, der per E-Mail verschickt wurde) als Urkunde gilt. Allemal ist dessen Verfälschung Betrug, bei dem man auch nicht billiger wegkommt.