Zählt bei Kündigungsschreiben der Poststempel?

7 Antworten

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Oder lieber in den Briefkasten werfen?

In Deinem Fall hier die beste Alternative - Einwurf in den Firmenbriefkasten mit Zeugen für den Vorgang und den Inhalt!

Das Datum des Poststempels bei postalischer Zustellung spielt keine Rolle.

Wenn Du zum 31.10. kündigen musst, um am 01.11. den neuen Job antreten zu können, muss Dein Arbeitgeber die Kündigung bei einer Frist von 4 Wochen/28 Kalendertagen spätestens am 03.10. erhalten. Da der 03.10. aber ein Feiertag ist, muss der Arbeitgeber die Kündigung spätestens am 02.10. erhalten!

Wenn Du die Kündigung also heute auf den Schreibtisch Deiner Chefin legst - mit einem Zeugen für diesen Vorgang und für den Inhalt des Schreibens - oder sie in den Firmenbriefkasten wirfst (ebenfalls mit Zeugen), dann hast Du diese Frist eingehalten.

Bei einer postalischen Zustellung (als Einwurfeinschreiben!) muss das so früh geschehen, dass eine Zustellung (dokumentierter Einwurf in den Firmenbriefkasten) bis zum 02.10. sichergestellt ist - diese Garantie hast Du nicht!

Ob Deine Chefin die Kündigung bis zum 02./03.10. auch liest, ist nicht Dein Problem.

....wenn Du sie am Montag Deiner Chefin persönlich übergibst, hälst Du die Frist immer noch ein. Wichtige wäre, sich den Empfang quittieren zu lassen!

Deine Chefin muss spätestens am 3. Oktober Deine Kündigung erhalten. Die Frist von 28 Tagen beginnt dann am 4. Oktober an zu laufen und der 31. Oktober ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.

Gib die Kündigung am Montag selbst ab und lass Dir auf einer Kopie den Erhalt bestätigen.

Wirst Du die Kündigung in den Briefkasten, nimm einen Zeugen mit der weiß, was im Brief steht.

Wenn Du noch Resturlaub/Überstunden hast, beantrage mit dem Kündigungsschreiben gleich den Freizeitausgleich. Außerdem solltest Du darauf hinweisen, dass Du ein qualifiziertes Zeugnis möchtest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
peterobm  28.09.2018, 20:25

sorry, kleine Korrektur - spätestens am 2. da der 3. ein Feiertag ist

Hexle2  28.09.2018, 20:30
@peterobm

Das ist richtig.

Mein Datum stimmt, habe aber vergessen auf den Feiertag hinzuweisen.

Soweit ich es weiß, beginnt die Frist einen Tag nach Empfang der Kündigung. Wenn deine Chefin die Kündigung am 1.10. erhält ist der 2.10. Der erste Tag der Kündigungsfrist.

Stell den Brief persönlich zu, durch einen Zeugen der in in den Briefkasten der Firma wirft und um besten noch liest und eintütet.
Auf die Post ist kein verlass.

Mach das einfach sofort oder direkt morgen früh