Was tun, wenn Mieter Kündigungsschreiben nicht bei Post abgeholt hat?

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Sowas per Übergabeeinschreiben, ggf. noch mit Rückschein zu senden ist nicht clever. Grundsätzlich dürfte damit die Kündigung zum 31.03. nicht mehr wirksam möglich sein.

Wenn der Empfänger mit der Sendung hätte rechnen müssen gelingt evtl eine Argumenation aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Kündige zum 30.04.2018, diesmal per Einwurfeinschreiben.

Davnon ab hätte die Kündigung am 04.01.2018 im Machtbereich des Mieters eingehen müssen.

Mietrechtliche Denkanstöße:

  1. Du hast als Vermieter kein ordentliches Kündigungsrecht, es sei denn es besteht ein berechtigtes Interesse, z.B. bei Eigenbedarf, oder weil du mit dem Mieter in einem Zweifamilienhaus wohnst (3 Monate Fristverlängerung).
  2. Ansonsten z.B., wenn der Mieter ein abgemahntes Verhalten nicht abgestellt hat.
  3. Die Mietdauer des Mieters hat Einfluss auf die Kündigungsfrist. Ab 5 Jahren Mietdauer sind es 6 Monate, nach 8 Jahren gar 9.

Hallo,

zunächst danke für die Antwort.

Die in der Kündigung aufgeführten Gründe lauten

Zahlungsrückstände in Höhe mehrerer Mieten, wiederholt unpünktliche (und unvollständige Zahlungen), Vernachlässigung der Wohnung (Schimmelbildung, Müll ...) Belästigung anderer Mieter durch Lärm

Ich werde ihrem Rat folgen und es per Einwurfeinschreiben verschicken.

@paula091965
Zahlungsrückstände in Höhe mehrerer Mieten,

In dem Fall kannst du auch fristlos kündigen, hilfsweise fristwahrend falls die fristlose durch sofortige Zahlung geheilt würde.

Zu Beginn des Jahres habe ich ein Kündigungsschreiben für einen Mieter aufgesetzt

Mit welchem Grund denn?

und diese pünktlich zum 3.Werktag des Monats per Einschreiben in Zustellung gegeben.

Soweit, so gut.

Da der Mieter nicht anzutreffen war, wurde ihm durch den Postmann eine Mitteilung im Briefkasten da gelassen mit der Bitte, den Brief bei der Post abzuholen.

Sinnfrei. Wenn es auf die fristgebundene Zustellung ankommt, niemals irgendwas per Einschreiben-RS versenden. Nicht nur ist das teurer, es führt auch ständig zu juristischem Hickhack ob der Frage der Zustellungsfiktion. Und im gerichtlichen Verfahren wird ein Richter in der überwiegenden Zahl der Fälle im Zweifel zugunsten des Mieters entscheiden.

Auch ich wies ihn immer wieder darauf hin, das Kündigungsschreiben abzuholen.

Gibt es dafür Zeugen?

Dies ist nur (innerhalb von drei Wochen) nicht erfolgt und der Brief an mich zurückgekommen.

Der Brief wird nur 7 Tage aufbewahrt, danach geht er zurück. Das kann keine 3 Wochen dauern.

Nun meine Frage: Ist die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten nun dennoch wirksam?

Nein, und zwar gleich aus mehreren Gründen nicht:

  1. hätte der Zugang des Schreibens zum 3. Werktag eingehend beim Mieter erfolgt sein müssen, und
  2. ist mit der Rückgabe des Schreibens mangels Abholung der Beweis der nicht erfolgten Zustellung ja offenbar.

Man kann zwar ggfs. den 2. Grund juristisch angreifen, aber den ersten ganz sicher nicht. Ergo ist die Kündigung mindestens zu dem angegebenen Zeitpunkt unwirksam geworden; weiteres müsste anhand der Kündigung selbst und den rechtlichen Gegebenheiten geprüft werden.

Wie ist vorzugehen? Der Mieter hat diese schließlich bewusst nicht abgeholt.

Du kannst erneut kündigen. Ob dies Kündigung überhaupt wirksam ist, kann nicht beurteilt werden (siehe oberste Frage nach dem Grund der Kündigung).

Hallo, Danke für die ausführliche Antwort.

Es gibt gleich mehrere Gründe für die Kündigung.

Etwa Zahlungsrückstände in Höhe mehrerer Mieten, wiederholt unpünktliche (und unvollständige Zahlungen), Vernachlässigung der Wohnung (Schimmelbildung, Müll ...) Belästigung anderer Mieter durch Lärm.

@paula091965

OK, das sind lauter legitime Gründe für eine ordentliche Kündigung. Dennoch würde ich hier stark dazu raten, sich einen erfahrenen Anwalt ins Boot zu holen, der das sich ankündigende Verfahren durchzieht.

Da "haben Sie mit Zitronen gehandelt".

Die Kündigung hat den Mieter nicht fristgerecht erreicht!

Kündigen Sie heute nochmals neu mit Einwurfeinschreiben zum 30.04.2018.

Der sicherste Weg ist die persönliche Aushändigung der Kündigung gegen Quiitung durch den Mieter gegenüber Ihnen der einem Zeugen.

Da bei muß die Quittung nicht mal unbedingt abgegeben werden, wenn die Übergabe von Ihnen an den Mieter unter Zeugen geschieht.

Eine Kündigung sollte immer dann zum vorgeshenen Termin erfolgen, wenn eine soche angeziegt ist und nicht erst "fünf Minuten vor Zwölf"!

Nein, die Kündigung ist nicht wirksam, weshalb man solche Schreiben immer mittels Einwurfeinschreiben versenden sollte.

Grundsätzlich kannst Du den Mieter nicht dazu zwingen, zur Post zu gehen.

Zu Beginn des Jahres habe ich ein Kündigungsschreiben für einen Mieter aufgesetzt und diese pünktlich zum 3.Werktag des Monats per Einschreiben in Zustellung gegeben.

Dann wäre das sowieso zu spät gewesen. Das Schreiben muss bis spätestens zum 3. Werktag bei dem Mieter eingegangen sein.

Selbst wenn Du das am 2. Werktag zur Post gebracht hättest, kannst Du vom Mieter nicht erwarten, dass er sofort am Folgetag zur Post läuft und das Schreiben abholt.

Zu Beginn des Jahres habe ich ein Kündigungsschreiben für einen Mieter aufgesetzt und diese pünktlich zum 3.Werktag des Monats per Einschreiben in Zustellung gegeben.

Das war nicht pünktlich, das war schon zu spät. Es muss am dritten Werktag zugehen. Wenn du es dann erst abschickst, ist die Frist schon verpasst.

Da der Mieter nicht anzutreffen war, wurde ihm durch den Postmann eine Mitteilung im Briefkasten da gelassen mit der Bitte, den Brief bei der Post abzuholen.

Das ist blöd. Du hättest es nicht als Übergabe-Einschreiben, sondern per Einwurf-Einschreiben verschicken müssen. Da dokumentiert der Postbote, wann er den Brief beim Empfänger eingeworfen hat und in dem Moment ist er zugestellt. Schick es also nochmal, diesmal als Einwurf-Einschreiben. Oder übergib es ihm persönlich und nimm jemanden als Zeugen mit. Achte darauf, dass deine Kündigung spätestens am 03.02. bei deinem Mieter vorliegt.