Post stellt Kündigung zu spät zu?

14 Antworten

Naja du kannst es ja zumindest per Email versuchen mit Übermittlungs und Lesebestätigung und dabei einen vermerk geben das die kündigung noch auf postalsichem wege Ihnen zugesendet wird, als begründung : deine kündigung wird per email vorangekündigt um sich vorzubereiten bzw. das die kündigung schnell vom tisch kommt...mache ich bei einem widerruf so, da klappte es auch bei teurer ware, 14tage widerruf einlegt auch wenn es nichtmal im impressum genannte email war, und das paket kam am tag18zurück und der wideruf lag in kopie bei, ansonsten wenn du den monat mehr nicht zahlen willst weil sie die kündigung nun für diesen monat zählen kannst du dir ein nachmieter besorgen damit hätten sie keinen verlust und sollten entspannt dich frühzeitig entbinden... aber im enteffekt kurz und knapp zählt der tag des einganges, wenn du den nicht eingehalten hast ist es nicht das problem des vermieterts, hättest ja noch vor mitternacht hinfahren können und in den briefkasten einwerfen können, unter zeugenaufsicht oder anderer beweisform dann wäre es wasserdicht, bis wann du das verhältnis zu kündigen hast und was für toleranzgrenzen und oder vorgaben für deine kündigung bestimmt sind stehen im vertrag:)

Ach mit fällt gerade ein, wie wäre es den per Fax mit unterschrift, wenn die das fax gerät vor ort anhaben auch auserhalb der öffnungszeit betritt es ja mit druck vor ort ihre firmenanschrift und somit ist der zugang erfolgt

hättest ja noch vor mitternacht hinfahren können und in den briefkasten einwerfen können, unter zeugenaufsicht oder anderer beweisform dann wäre es wasserdicht

Dafür ist es nun wirklich nicht zu spät und in Anbetracht dessen, dass man sich eine ganze Monatsmiete sparen kann, vom Aufwand her wohl auch nicht zu viel.

@bwhoch2

So ist es! versteh ich bei vielen Leuten nicht, da fahr ich doch lieber 1-2std hin und her, stattdessen muss man deswegen viele Stunden Büro wieder arbeiten um das rein zuholen...gehen wir mal von 800€ miete aus und 8std max hin und rückfahrtszeit mit aufsetzen des briefes, auch wenns sehr unvorstellbar ist, aber 100€ die stunde würde das machen soviel verdiene ich pers. nicht:D

hättest ja noch vor mitternacht hinfahren können und in den briefkasten einwerfen können, unter zeugenaufsicht oder anderer beweisform dann wäre es wasserdicht

Nein. Weil der Zugang erst dann erfolgt, wenn der Empfänger unter normalen Umständen von dem Schreiben Kenntnis nehmen kann.

Bei einem Einwurf in den Briefkasten außerhalb der Geschäftszeit ist dies erst am nächsten Arbeitstag der Fall.

Der Fehler war schon mal das Einschreiben mit Empfangsbestätigung (Rückschein) zu versenden. Ist der Vermieter nicht persönlich anzutreffen oder holt er es nicht ab, wurde es nicht fristgerecht zugestellt. Sicherer wäre hier das (auch billigere) Einwurfeinschreiben gewesen. Der Postbote wirft den Brief ein und notiert sich das. Damit ist es in den "Zugriff- bzw. Empfangsbereich" des Vermieters gekommen und fertig. Da kannst du jetzt nur hoffen, dass am Montag dort auch jemand "so nett" ist und das Einschreiben annimmt. Im Normalfall hättest du eh bis Montag Zeit....siehe:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kuendigungsfrist-zaehlt-der-samstag-als-werktag_idesk_PI17574_HI1136207.html

Eine E-Mail gilt nicht, da sie keine handschriftliche Unterschrift trägt. Du könntest jetzt um ganz ganz sicher zu gehen, die Kündigung selbst überreichen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke. Da haben wir leider einfach auf die Postangestellte gehört - aber die wollte scheinbar nur verkaufen :-(. Wir haben die Kündigung jetzt gestern noch mal in den Briefkasten geschmissen und dies gefilmt - da ist ja auch die Uhrzeit zu sehen.

@vanillezucker95

Ja, leider bekommt man nicht immer die "passende" bzw. korrekte Antwort zur "Art" der Versendung. Aber wenn ihr mit dem Vermieter keinen Stress etc. habt, sollte auch ein Tag Verspätung kein Problem sein, aber sicher ist sicher.

Sie würden die Kündigung ja dann erst am Montag bekommen.

Und? Damit wäre der dokumentierte Zugang noch fristwahrend bewirkt :-O

Um den bislang rechtsirrigen Meinungen etwas Substantiiertes entgegenzusetzen:

Nicht nur ein (am Zustellort lokal geltender oder) bundeseinheitlich gesetzl. Feiertag, auch der Samstag als letzter Tag der Karenzzeit "bis zum dritten Werktag" bleibt bei der Fristberechnung n. § 573c I BGB ohne Anrechnung :-O

Das hat der BGH mit Urteil VIII ZR 206/04 in Anwendung des § 193 BGB, wonach, wenn "(...) innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben (...) ist und (...) der letzte Tag der Frist auf einen (...) Sonnabend fällt - an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag tritt", nun höchstrichterlich entschieden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=32907&pos=0&anz=1

Mithin wäre neben dem 2. und 3. eben der 6., nicht 4.5. die nach § 573c (4) BGB zwingend anzuwende Karenzzeit dreier Werktage der Kündigungsfrist d. § 573c (1) BGB :-)

G imager761

... aber die Deutsche Post stellt doch so zu, wie es vereinbart wurde, ggf. mit Kurierfahrer zur festen Uhrzeit.

Und solche lieben Mieter mag doch auch jeder Vermieter, die neue Wohnung gibt es bestimmt schon seit Wochen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Aufgrund des Feiertages hätten wir ja eigentlich bis zum 04.05 Zeit"

Seit wann verkürzt ein Feiertag die Kündigungfrist?

Weil es um Werktage geht :-)

Seit es so im Gesetz steht. Die Kuendigung muss spaetestens am 3. Werktag zugehen. Der 1. Mai ist aber kein Werk- sondern ein Feiertag.

@DerCaveman

Tatsache, wieder was gelernt ^^ Samstag zählt aber wohl als Werktag, somit müsste die wie in der Frage spätestens morgen eingehen.

@DerCaveman

Auch der Samstag ist ein Werktag. Wenn der Samstag aber der dritteWerktag, ist, zählt er nicht mit. Der Mieter kann auch noch am folgenden Montagkündigen.

also 06.05.