Zählt bei einer Vertragskündigungsfrist das Datum des Poststempels?

8 Antworten

Bei Kündigungen zählt wann das Kündigungsschreiben beim Empfänger eingegangen ist, nicht das Datum wann die Kündigung abgeschickt wurde.

Bis Morgen geht also defintiv nicht. Bestenfalls zum "nächst möglichen" Termin.

Um was für eine Kündigung geht es denn?

Manche Firmen akzetieren auch Kündigung per Fax.

das Datum der Einlieferung zählt, deshalb den Einschreibebeleg gut aufbewahren.

jockl  03.05.2011, 18:22

Das ist grundsätzlich falsch.

Ich würde auf jeden Fall mal ein Fax vorab schicken, den Brief dann hinterher(Evtl als Einwurfeinschreiben).

Wie das rechtlich aussieht kann ich nicht sagen, aber per Fax haben die Deine Unterschrift ja erstmal vorliegen, das geht per Mail ja nicht (außer bei dieser E-Post, vielleicht bist Du ja da angemeldet und kannst es auf diesem Weg machen)

Vermutlich wird die Firma darauf bestehen, dass die Kündigung bis zu der Frist im Hause vorliegt.

Grundsätzlich gilt der Eingang beim Empfänger. Abgenommen ein Postversand, da ein Schreiben mit heutigem 03.05 Poststemtel gilt spät. am 07.05 als eingegangen. Da kann es im Ernstfall noch von Bedeutung sein, zu welcher Tageszeit derBrief der Post zugegangen ist. Also kann u.U. der 06.05. als Eingansdatum  angenommen werden.

Bei Einschreiben zählt der Zustellungsdatum, da sogar sogar die Uhrzeit. Da als Beispiel im Wechselrecht.

DerCAM  03.05.2011, 18:39

Das Schreiben mit Poststempel von heute gilt als zugegangen, wenn es tatsaechlich zugegangen ist. Geht es erst am 9.5. zu, dann kannst du dir deinen 7.5. in die Haare schmieren und geht's gar auf dem Postweg verloren erst recht.

jockl  03.05.2011, 19:16
@DerCAM

sofern ichts anderes gegeben ist gilt ein Zugang ab 3,.Tag nach Postaufgabe, der Rest  schmierst Du dahin wo es Platz hat sofern da keine Haare sind.

Beim Preisausschreiben zaehlt meist der Poststempel, bei einer Kuendigung hingegen immer erst der Zugang beim Empfaenger.