Zählt bei einer Vertragskündigungsfrist das Datum des Poststempels?
Ich muss bis morgen einen Vertrag kündigen. Telefonisch, sowie per e-mail funktioniert nicht.
Wenn ich morgen per Einschreiben die Kündigung losschicke, zählt dann das Abschickdatum (der Poststempel) oder zählt das Datum an dem die Post zugestellt wurde?
8 Antworten
Bei Kündigungen zählt wann das Kündigungsschreiben beim Empfänger eingegangen ist, nicht das Datum wann die Kündigung abgeschickt wurde.
Bis Morgen geht also defintiv nicht. Bestenfalls zum "nächst möglichen" Termin.
Um was für eine Kündigung geht es denn?
Manche Firmen akzetieren auch Kündigung per Fax.
das Datum der Einlieferung zählt, deshalb den Einschreibebeleg gut aufbewahren.
Das ist grundsätzlich falsch.
Ich würde auf jeden Fall mal ein Fax vorab schicken, den Brief dann hinterher(Evtl als Einwurfeinschreiben).
Wie das rechtlich aussieht kann ich nicht sagen, aber per Fax haben die Deine Unterschrift ja erstmal vorliegen, das geht per Mail ja nicht (außer bei dieser E-Post, vielleicht bist Du ja da angemeldet und kannst es auf diesem Weg machen)
Vermutlich wird die Firma darauf bestehen, dass die Kündigung bis zu der Frist im Hause vorliegt.
Grundsätzlich gilt der Eingang beim Empfänger. Abgenommen ein Postversand, da ein Schreiben mit heutigem 03.05 Poststemtel gilt spät. am 07.05 als eingegangen. Da kann es im Ernstfall noch von Bedeutung sein, zu welcher Tageszeit derBrief der Post zugegangen ist. Also kann u.U. der 06.05. als Eingansdatum angenommen werden.
Bei Einschreiben zählt der Zustellungsdatum, da sogar sogar die Uhrzeit. Da als Beispiel im Wechselrecht.
sofern ichts anderes gegeben ist gilt ein Zugang ab 3,.Tag nach Postaufgabe, der Rest schmierst Du dahin wo es Platz hat sofern da keine Haare sind.
Beim Preisausschreiben zaehlt meist der Poststempel, bei einer Kuendigung hingegen immer erst der Zugang beim Empfaenger.
Das Schreiben mit Poststempel von heute gilt als zugegangen, wenn es tatsaechlich zugegangen ist. Geht es erst am 9.5. zu, dann kannst du dir deinen 7.5. in die Haare schmieren und geht's gar auf dem Postweg verloren erst recht.