Mietwohnung kündigen mit 1 Jahr Mindestlaufzeit

8 Antworten

Zum bedeutet, zu diesem Termin kann frühestens gekündigt werden. Das wäre demnach der 30. April. Voraussetzung zur Einhaltung der Frist ist, dass der V. die Kündigung spätestens am 3. WT Februar (4.2.14) in den Händen hält.

... dass der V. die Kündigung spätestens am 3. WT Februar (4.2.14) in den Händen hält.

Im Briefkasten hat reicht auch;-)

@anitari

na klar, bei Einwurfeinschreiben auf jeden Fall.

Die Kündigung ist der Termin, an dem der Vertrag endet, nicht der Tag, an dem du die Kündigung absendest. Allerdings ist der Termin 1.4. etwas eigenartig. Bist du sicher, dass es nicht der 31.3. ist?

Nein Du musst nicht noch drei Monate warten.

Wenn Die Kündigung bis zum 3. Werktag (oder früher) beim Vermieter ist, kannst Du zum 30.April kündigen.

Werde dann ende des Monats für den 01.05.14 kündigen. Gekündigt wird zum Monatsletzten.

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MfG

Johnnymcmuff

zum (Datum) kündigen

heisst das ist der frühestete Zeipunkt zu dem man die Wohnung verlassen kann, vorausgesetzt man die Kündigung rechtzeitg abgeschickt (hier geht es nicht mehr zum 01.04.14, sondern erst zum 30.04.14 bzw. 01.05.14)

ab (Datum) kündigen

heißt dass man erst nach diesem Datum die Kündigung (plus Frist) aussprechen kann ...

Du kannst auch heute schon kündigen.

Die Wirkung der Kündigung darf frühestens auf den 1.4.2014 festgesetzt sein.

Das bedeutet, der 1.4. ist der erste Tag, an dem kein Mietverhältnis mehr besteht.

Allerdings musst Du bei einer sehr frühzeitigen Kündigung damit rechnen, dass der Vermieter Dir die letzten Monate ständig auf die Nerven geht wegen Besichtigungsterminen für Nachmieter.

Bei 3 Monaten Kündigungsfrist bist Du allerdings schon zu spät, das geht also nur frühestens zum 1.5.

Optimal ist es also, mit ordentlicher Frist (je nach Mietvertrag) zu kündigen, das alles schriftlich erledigen und die Zustellung des Schreibens am besten mit Zeugen selbst machen oder aber alles per einschreiben / Rückschein zustellen lassen.

oder aber alles per einschreiben / Rückschein zustellen lassen.

Einwurfeinschreiben ist besser.

Optimal ist es also, mit ordentlicher Frist (je nach Mietvertrag) zu kündigen, das alles schriftlich

Das ist nicht nur optimal, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

@anitari

Wenn der Vermieter im Ort ist, wäre eine persönliche Übergabe mit Quittung oder eine "Zustellung durch Boten mit Kenntnis vom Inhalt" die sicherste - und preiswerteste - Methode.

@giorgiom

Das stimmt natürlich.

Einwurfeinschreiben, falls der VM nicht gleich um die Ecke ist, kostet aber auch nicht die Welt. Um 2 € etwa. Und hätte den Vorteil das es nicht vom Empfänger quittiert werden muß und die Annahme nicht verweigert werden kann. Damit wäre eine verspätete Möglichkeit der Kenntnisnahme, sofern rechtzeitig abgeschickt, ausgeschlossen.