Wie steht die AfD zur Todesstrafe?

6 Antworten

Die Todesstrafe ist grundgesetzwidrig und kann nicht eingeführt werden:

Rechtswissenschaftler diskutieren auch, ob  Art. 102 gemäß  Art. 79 GG mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und  Bundesrat geändert oder gestrichen werden könnte. Einige Verfassungsrechtler bestreiten die allgemeine Unvereinbarkeit der Todesstrafe mit der Menschenwürde. Das lasse sich rechtshistorisch und zukünftig nicht belegen. Der Verfassungsgeber habe daher darauf verzichtet, Art. 102 ausdrücklich an der  Ewigkeitsgarantie teilhaben zu lassen, so dass dieser Artikel unter den nach Art. 79 Abs. 3 unveränderlichen Grundrechten nicht genannt werde. Es blieben also Kapitalverbrechen denkbar, für die ausnahmsweise die Todesstrafe angedroht werden könne. Art. 102 würde dann als übergeordnetes Recht in Kraft bleiben, um den Ausnahmecharakter dieser Androhung zu gewährleisten. [215] Nach der heute  herrschenden Rechtsmeinung verletzt eine Todesstrafe jedoch in jedem Fall die unantastbare Menschenwürde und verstößt damit gegen  Art. 1 Abs. 1 GG. Da dieser durch die Ewigkeitsklausel gegen Änderungen geschützt ist, sei Art. 102 GG streng genommen überflüssig und habe nur klarstellende Funktion. [216] Entsprechend heißt es im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. November 1995:
„Aus humanitären Gründen kann keinem Staat das Recht zustehen, durch diese Sanktion über das Leben seiner Bürger zu verfügen. Vielmehr erfordert es der Primat des absoluten Lebensschutzes, daß eine Rechtsgemeinschaft gerade durch den Verzicht auf die Todesstrafe die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens als obersten Wert bekräftigt. Darüber hinaus erscheint es unbedingt geboten, der Gefahr eines Mißbrauchs der Todesstrafe durch Annahme ihrer ausnahmslos gegebenen Unzulässigkeit von vornherein zu wehren. Fehlurteile sind niemals auszuschließen. Die staatliche Organisation einer Vollstreckung der Todesstrafe ist schließlich, gemessen am Ideal der Menschenwürde, ein schlechterdings unzumutbares und unerträgliches Unterfangen.“
„Diese Bedenken legen den Befund nahe, daß nach deutschem Verfassungsrecht jegliche Wiedereinführung der Todesstrafe – auch abgesehen von Art. 102 GG – vor Art. 1 Abs. 1 GG und der Wesensgehaltsgarantie des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 2 GG) keinen Bestand haben könnte…“ [217]
Nach dem  Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (§ 8) darf die Bundesrepublik Auslieferungsgesuche anderer Staaten nur dann bewilligen, wenn der Empfängerstaat zusichert, den ausgelieferten Täter nicht zum Tod zu verurteilen oder ein Todesurteil nicht zu vollstrecken. [218]
Das  Bundesverfassungsgericht stufte in seinem Urteil zum  zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017 die Forderung der Partei nach einer Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe als verfassungsfeindlich ein. [219] Allerdings machte es die Verfassungsfeindlichkeit der  NPD nicht im Wesentlichen an dieser Position, sondern an ihrem rassischen Volksbegriff fest. [219]
Freethinker89 
Fragesteller
 05.09.2021, 19:30

Es handelt sich um eine Rechtsmeinung. Der Wortlaut des Art. 79 Abs. 3 GG gibt die Wiedereinführung her. Rechtsmeinungen sind politisch und können sich ändern, wenn sich das politische Klima ändert. Die USA gelten in Deutschland als Rechtsstaat, man unterhält enge Beziehungen mit ihnen und echauffiert sich nicht über die dort in vielen Staaten geltende Todesstrafe

BelfastChild  05.09.2021, 19:33
@Freethinker89

Das Bundesverfassungsgericht stuft sie jedoch als verfassungswidrig ein. Und für die Auslegung der Verfassung ist lediglich dieses Gericht maßgebend.

Freethinker89 
Fragesteller
 05.09.2021, 19:34
@BelfastChild

Die AfD Regierung könnte des Bundesverfassungsgericht neu besetzen und diese neuen Richter würden die andere Meinung vertreten. Nichts was im GG steht oder was das Bundesverfassungsgericht urteilt ist in Stein gemeißelt. Recht ist geschriebene Politik, geschriebene politische Meinung wie man Dinge handhaben will und diese Meinung kann sich durch ein neues Regime schnell ändern.

BelfastChild  05.09.2021, 19:36
@Freethinker89

Schau mal HIER:

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Zudem wird die AfD nicht die Regierung stellen, eher wird man sie verbieten.

Die Todesstrafe kann nicht wieder eingeführt werden, weil sie gegen das Grundgesetzt verstößt. Auch wenn die AFD die Änderung beantragen würde, würde die Änderung spätestens vor Gericht scheitern.

Freethinker89 
Fragesteller
 05.09.2021, 19:29

Dies ist Auslegungssache. In dem Wortlaut von Art. 79 Abs. 3 GG, der nur die Artikel 1 und 20 GG explizit schützt, ist Art. 102 GG (Die Todesstrafe ist abgeschafft) nicht erwähnt. Die Väter des Grundgesetzes standen also einer Wiedereinführung des Todesstrafe offen gegenüber.

Die Charta der Grundrechte der EU nachdem niemand zum Tode verurteilt werden darf, fände nach dem EU Austritt keine Anwendung mehr

In Sachen Europäischen Menschenrechtskonvention die die Todesstrafe in Friedenszeiten verbietet (Zusatzprotokoll 6), könnte Deutschland dessen Ratifizierung widerrufen.

Wildhawk  06.09.2021, 12:37
@Freethinker89

Artikel 1 reicht gegen die Einführung der Todesstrafe, auch wenn deine feuchten Träume was anderes sagen.

Ich denke mal dass da schon einige dafür wären.

Allerdings weiß jeder vernünftige Politiker dass er sich selbst damit schadet sich für die Todesstrafe auszusprechen, daher macht es auch keiner.

Nein, Staatsrechtler sind sich einig, dass die Todesstrafe gegen Artikel 1 GG verstößt und dieser ist nicht abänderbar !

Freethinker89 
Fragesteller
 05.09.2021, 19:36

Neue Staatsrechtler und Richter eines neuen Systems können anderer Meinung sein. Recht ist geschriebene Politik und diese ändert sich durch Wahlen und manchmal auch einfach durch Fakten. Ich finde es immer süß, wie man in Deutschland meint, das aktuelle Recht oder Rechtsansichten wären in Stein gemeißelt. Recht ist auch nur eine Meinung und die Meinung macht die Regierung und die stärkste Fraktion im Bundestag.

Wildhawk  06.09.2021, 12:35
@Freethinker89

Ich find's süss, wenn irgendwelche Querdenker der Meinung sind, mit ein bißchen Geplärre könnte man ein ganzes System in die Knie zwingen. Gesetze sind keine Meinung, sondern gemeißeltes Recht. Und ja, ein revolutionistischer Umsturz kann eine neue Verfassung bringen, aber ich beschäftige mich nicht mit Utopien.

Das Thema steht nicht zur Debatte, auch bei der AfD nicht.