Wie kann es sein, dass die AfD nicht verboten worden ist?

12 Antworten

Die AfD hat zwar in ihrem Programm einige Vorstellungen die verfassungmäßig bedenklich sind, ein direkter Verfassungsvertoß kommt aber nicht vor.

Der Versuch die NPD zu verbieten hat schon zweimal nicht geklappt und diese Partei ist noch weiter rechts als die AfD.

Ach immer wenn einem von denen etwas besonders menschenverachtendes, demokratiefeindliches, rechtswidriges "herausrutscht" dann war es halt hinterher nicht so gemeint oder sie sind auf der Maus ausgerutscht. 

na hops,kann doch mal passieren ? andere tun menschenverachtende dinge ständig in allen anderen parteien--du liest es nur nirgends

Das deutsche Grundgesetz ist ja nur ein Regelwerk, auf das sich alle in Deutschland lebenden Personen geeinigt haben. Es kann fortlaufend geändert oder ergänzt werden und das passiert in der Praxis ja auch.

Allerdings hat man gerade in Deutschland aus historischen Fehlern, z. B. während der Weimarer Republik, gelernt. Daher lässt sich das aktuelle Grundgesetz nicht vollständig außer Kraft setzen, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland soll nicht mehr existieren.

Die AfD stimmt nicht mit allen Bedingungen aus dem deutschen Grundgesetz überein. Wenn man das Grundgesetz mit der Bundesrepublik gleichsetzen möchte, dann kann man argumentieren, dass die AfD eher deutschlandfeindlich eingestellt ist (,eher Pro-Putin ;) )

Dafür darf sie aber in einer Demokratie nicht verboten werden, denn sie ist nicht per se verfassungsfeindlich, sie diskriminiert weniger, als zu verallgemeinern. Dieses Schubladendenken macht es für alle einfacher, sich ein Bild über eigentlich komplexe Sachverhalte zu machen - und dann kommen sich alle schlauer vor ;)

Die Strategie der AfD ist einfach "dumm-dreist" und dafür gab es in Deutschland bisher leider noch keine adäquate Antwort.

Alle in Deutschland lebende Personen? Nein!

Das deutsche Grundgesetz ist ja nur ein Regelwerk, auf das sich alle in Deutschland lebenden Personen geeinigt haben.

Stimmt nicht!

Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen in den drei Westzonen (Ausnahme zunächst: Bayern) angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

@Karlien

Dazu kommt noch dieser Unsinn:

Es kann fortlaufend geändert oder ergänzt werden und das passiert in der Praxis ja auch.

Das geht nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Bei den Artikeln 1 und 20 gar nicht.

@Artus01

@Artus: aha... am 17.05.2002 wurde Artikel 20a vom Bundestag beschlossen... das es unveränderliche Artikel im GG gibt, darauf bin ich auch eingegangen.

So ist das also, wenn im Affenhaus mit Exkrementen um sich geworfen wird... ;)

@thetee99

Zunächst mal eine kleine Richtigstellung. Der Art. 20a GG wurde am 26.07.2002 geändert, eingefügt wurde er bereits am 27.10. 1994. Selbstverständlich auch mit der entsprechenden Mehrheit im Bundestag und Bundesrat.

Das geht gar nicht anders, wie hier klar zu entnehmen ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

Abs. 2 trifft die entscheidende Aussage. Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß ein solch offensichtlicher Verstoß gegen den Art. 79 durchgehen würde.

@Artus01

Dann kommt auch noch dieser Mist:

Daher lässt sich das aktuelle Grundgesetz nicht vollständig außer Kraft
setzen, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland soll nicht mehr
existieren.

Dazu lies dann das hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

@Artus01

eingefügt wurde er bereits am 27.10. 1994. Selbstverständlich auch mit der entsprechenden Mehrheit im Bundestag und Bundesrat.

Ok, ich weiß jetzt nicht woher du deine Informationen beziehst, oder ob einfach nur falsche Rückschlüsse gezogen wurden...


Zum Mitschreiben:

Am 17.05.2002 hat die erforderliche, qualifizierte Mehrheit des Bundestags für eine "erneute" Ergänzung des GG Art. 20a gestimmt. (Neben ökonomischen und humanitären Zielen des GG, wurden dann auch ökologische Ziele eingefügt).

Am 21.06.2002 hat der Bundesrat, dieser Ergänzung des GG zugestimmt.

Am 01.08.2002 ist die Ergänzung in Rechtskraft getreten.

(Das war übrigens nur ein Beispiel dafür, dass das GG durchaus Veränderungen unterworfen ist)

Das ist im Bundesanzeiger öffentlich nachzuvollziehen: 

https://goo.gl/USVVQc

Die von dir angesprochenen Änderungen vom 27.10.1994 waren das Ergebnis der GVK (Gemeinsame Verfassungskommission) von 1991, welche zum Ziel hatte, im wiedervereinigte Deutschland zu prüfen, ob es zu Änderungen des GG der "neuen" BRD kommen sollte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame\_Verfassungskommission

In Folge dessen kam es zu Änderungen der GG Artikel 3, 20a, 28, 29, 72, 74 - 77, 80, 87, 93, 118a und 125a

Hier nachzuvollziehen: 

https://goo.gl/fNM9eT

@thetee99

Ich weiß nicht welche Quellen Du für gewisse Themen so nutzt, ich nehme dafür den deutschen Bundestag, da stehen auch sämtliche anderen Grungesetzänderungen drin:

https://www.bundestag.de/blob/272510/2267936f4fb41b66301873b5c159524e/kapitel_13_03_ge__nderte_grundgesetzartikel-pdf-data.pdf

Aber weiter, nun behauptest Du genau das was ich gleich zu Anfang in meinem ersten Kommentar geschrieben habe.

Am 17.05.2002 hat die erforderliche, qualifizierte Mehrheit des Bundestags für eine "erneute" Ergänzung des GG Art. 20a gestimmt.

Die hier erforderleiche qualifizierte Mehrheit ist eine Zweidrittelmehrheit, anders kann diese Änderung keine Gültigkeit erlangen.

Am 21.06.2002 hat der Bundesrat, dieser Ergänzung des GG zugestimmt.

Ich war zwar nicht dabei und habe auch keine Lust die Sitzungsprotokolle zu suchen, aber auch hier hat es eine Zweidrittelmehrheit gegeben, ohne diese würde der Artikel 20a nicht so im Grundgesetz stehen.

Irgendwelche Verfassungskommisionen oder wer auch immer sich was ausgedacht hat, sind völlig irrelevant für eine Änderung des Grundgesetzes. Diese ist nur möglich wenn die Voraussetzungen nach § 79 GG (Du solltest ihn doch mal lesen) erfüllt sind.

@Artus01

Ich weiß nicht welche Quellen Du für gewisse Themen so nutzt[...]

Doch, ich habe die Links angefügt und sogar darauf verwiesen. Der Bundesanzeiger ist eine Datenbank, in der alle öffentliche, auch historische Dokumente archiviert wurden...

Dein Argument zur 2/3-Mehrheit, die zur Änderung/Ergänzung bestimmter GG-Art. zulässig und nötig sind, ist hier weder Gegenstand der Diskussion, noch wurde das bestritten.

Ich war zwar nicht dabei und habe auch keine Lust die Sitzungsprotokolle zu suchen[...]

Die von mir verlinkte Zusammenfassung im Bundesgesetzblatt sollte auch ausreichend sein.

Irgendwelche Verfassungskommisionen oder wer auch immer sich was ausgedacht hat, sind völlig irrelevant für eine Änderung des Grundgesetzes.

Lass das mal nicht die Mitglieder des Gremiums hören, die sich 2 Jahre lang mit genau diesem Thema beschäftigt haben, welches zum Ziel hatte: "im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes" festzustellen. 

Diese Gremium wurde übrigens von den gesetzgebenden Organen "Bundestag" und "Bundesrat", dafür beauftragt. Somit wird es dabei wohl keinen Konflikt mit der angesprochenen 2/3 Mehrheit gegeben haben...

Daher nervt es einfach wenn du sowas schreibst, wie folgende deiner Zitate:

[...]noch dieser Unsinn[...], 

Zunächst mal eine kleine Richtigstellung[...]

Dann kommt auch noch dieser Mist:[...]

wenn du dir gleichzeitig so eklatanten Fehlschüsse leistest...

@thetee99

Ach ja, wenn Du meinst daß Dein Geschreibsel richtig ist, dann werde glücklich damit.

Die Leser können sich da nun eine eigene Meinug zu bilden., Thema beendet.

In dem Wahlprogramm habe nichts diskriminierendes lesen können (bin grad bei der Hälfte). Gefordert hat sie auch nichts was gegen geltendes Recht verstößt. Wohlgemerkt: Die AfD vertritt was Asylrecht angeht die selbe Meinung wie CDU/CSU noch vor 10 Jahren. 


Hier ein Wahlplakat von 1991 von der CDU, auf dem nichts anderes gefordert wird als das was die AfD heute fordert: http://www.mamamerkel.com/cdu-asylmissbrauch-beenden/


Es verirren sich einige rechtsradikale in diese Partei, die vielleicht auch bewusst geduldet werden um Stimmen von Rechtsgesinnten  zu gewinnen, aber diese repräsentieren nicht das Wahlprogramm der AfD in dem in der Tat viele ) vernünftige Dinge gefordert werden, aber auch welche die manchen Menschen nicht modern genug sind wie zB die Wiedereinführung der Wehrpflicht und die Aufhebung der Ehe für alle. Letzteres sieht die CDU allerdings genau so.

Meiner Meinung nach, haben die Medien uns ein falsches Bild der AfD vermittelt. Wenn du Lust hast, kannst du mal lesen, was die Partei wirklich fordert. Hier das Wahlprogramm:  https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2017/06/2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung.pdf

Wahlplakat der CDU von 1991 - (Recht, Politik, Partei)

Ein Parteiverbot ist in D zum Glück sehr sehr schwer durchsetzbar;

und sicher gibt es nicht nur unter den Anhängern sondern auch innerhalb der Partei z.t. mehr und mehr rechtsradikale (was auch die gemäßtigen konservativen z.t. aufschreckt), aber nichts desto Trotz vertritt die Partei an sich noch keine verfassungsfeindlichen Interessen.

Würde sich das ändern könnte sie natürlich auch verboten werden