AfD erbt sieben Millionen Euro - könnte man ihr das streitig machen?
In der "Süddeutschen Zeitung" steht zu lesen:
- Ein Ingenieur aus Niedersachsen hat der AfD nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung sein gesamtes Vermögen vererbt.
- Es soll sich um Gold, Patente, ein Grundstück und mehrere hochwertige Immobilien im Wert von etwa sieben Millionen Euro handeln.
- Für die AfD ist es die bei weitem höchste Einnahme ihrer Parteigeschichte.
https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-millionenspende-1.4796916
Jetzt meine Frage: Wäre es rein theoretisch irgendwie möglich, der AfD dieses Erbe irgendwie streitig zu machen, also juristisch und/oder politisch anzufechten, dass die AfD dieses Erbe bekommt? Oder muss man sich damit abfinden, dass die AfD (natürlich nach Abzug der üblichen Erbschaftssteuer) dieses Erbe in voller Höhe antreten kann?
Danke im Voraus für Antworten und Meinungsäußerungen.
22 Antworten
Wäre es rein theoretisch irgendwie möglich, (...) juristisch und/oder politisch anzufechten, dass die AfD dieses Erbe bekommt?
Nein. Sofern der Testierende nach § 2229 BGB "in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln", darf der Erblasser "durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen." Diese unbeschränkte Testierfreiheit ist ausdrücklich nicht aufzuheben, § 2302 BGB.
Die Einzigen die eine Erbschaft anfechten können sind andere potentielle Erben, gab es in dem Fall scheinbar nicht.
Im Prinzip müsste die Partei das Geld an alle Mitglieder auszahlen.
das ist nicht richtig und geht auch nicht.
Erstmal, sind dort keine Patente vorhanden, sondern lediglich Gold, Geld, und zwei kleinere Immobilien.
Zweitens, Nein kann man nicht! Die AfD ist eine legitimierte politische Partei und darf auch erben!
Drittens, sieht keine einzige gesetzliche Regelung vor, parteiliche Erbschaften versteuern zu müssen. Es ist sogar explizit ausgedrückt, dass Erbschaften an politische Parteien nicht versteuert werden. Somit gilt keine Erbschaftssteuer - voraussichtlich!
LG
Übergangene Erben mit Anspruch auf einen Pflichtteil könnten zumindest ihren Pflichtteil reklamieren...
Ansonsten ist das ja auch nicht bar, sondern besteht wohl größtenteils aus Immobilien. Da muss man erstmal willige Käufer finden, die den Bestpreis zahlen...
Beim Hunger der AfD-Abgeordneten ist das aber auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein...
und der Erblasser könnte nicht bei Sinnen gewesen sein............was man fast annehmen möchte, bei dem Adressaten des Erbes.