Wie komme ich aus einer am Telefon aufgeschwatzten Versicherung wieder raus, welche kein "normales" Kündigungsrecht hat?

5 Antworten

Die Versicherung habe ich allerdings und kann diese nicht mehr kündigen, da 2 Wochen Kündigungsfrist schon rum sind.

Das nennt sich Widerrufsfrist und die beginnt nicht mit dem Telefonat sondern (§ 8 Abs. 2 VVG):

(2)1Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:
1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen, die nach der VVG-Informationspflichtenverordnung mitzuteilen sind, und
2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.

Klar?

Habe ich Chancen da raus zu kommen und was könnt ihr mir empfehlen?

Eine Unfallversicherung zu haben, ist grundsätzlich ja nichts verkehrtes. Ob der Vertrag bedarfsgerecht ist, wäre zu prüfen. Gab es eine Bedarfsanalyse und ein Gutachten? Vermutlich nicht...

Auch schau noch mal genau, wann dir welche Unterlagen zugegangen sind, denn das ist entscheidend für den Beginn der Frist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Leoxz 
Fragesteller
 28.12.2021, 19:41

Die Widerrufsfrist ist schon rum. Ich habe die Dokumente zu spät geöffnet, da ich aus persönlichen Gründen den Kopf woanders hatte, lag der Brief erstmal rum und musste warten.

Eine Analyse wurde nicht gemacht, Ich habe bereits genug Absicherungen in dieser Hinsicht. Aus diesen Gründen ist die Versicherung komplett unnötig, die Leistungen sind ebenfalls mau.

kevin1905  28.12.2021, 19:43
@Leoxz

Dann ginge es nur über die Schiene Falschberatung.

Leoxz 
Fragesteller
 28.12.2021, 19:58
@kevin1905

Gibt es einen bestimmten Paragraphen dazu? Ich suche noch im Internet, kann aber nichts konkretes finden.

kevin1905  28.12.2021, 20:00
@Leoxz

Nein es ist eine Argumentation anhand von Indizien die ggf. ein Fachanwalt führen sollte.

Wenn ich weiß, dass ein Kunde bereits über eine bedarfsgerechte Unfallversicherung verfügt, wird es für mich schwer in der Beratungsdokumentation zu begründen, warum er noch eine (vom Preis-Leistungsverhältnis schlechtere) braucht.

Es ist zwar nicht unzulässig, da die RUV eine Summenversicherung ist aber es ist nicht bedarfsgerecht...

Sog. "Koppelgeschäfte" sind doch verboten:

Ein Verbundgeschäft – auch Koppelgeschäft genannt – liegt immer dann vor, wenn der Abschluss eines Geschäftes (Vertrages) den Abschluss eines zweiten Geschäftes (Vertrages) zwingend beinhaltet und damit eine direkte Abhängigkeit zwischen den Geschäften bzw. Verträgen hergestellt ist.

https://www.helpster.de/koppelgeschaefte-informatives_185374

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Stichwort Fernabsatzrecht

Das Widerrufsrecht bei am Telefon abgeschlossenen Verträgen beträgt 14 Tage. Diese Frist gilt aber erst ab dem Moment, an dem die Belehrung schriftlich beim Verbraucher eingeht, andernfalls ist die mündlich geschlossene Vereinbarung nicht gültig.

Ausserdem kann man ja zusätzlich den Einzug des Versicherungsbeitrages sperren, also einfach die Versicherungsbeiträge nicht bezahlen, damit erlischt der Versicherungsanspruch und der Versicherer hat damit ja auch keinen Anspruch mehr auf Beiträge für eine nicht mehr existierende Versicherung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Leoxz 
Fragesteller
 28.12.2021, 20:00

Daran dachte ich auch schon, aber da der Vertrag bis 2024 gebunden ist, würde das wohl nur Zahlungsrückstand bedeuten. Es ist eine Unfallversicherung/Eigentumsschutzbrief.

siola55  29.12.2021, 12:17

Im zweiten Teil deiner Antwort irrst du dich leider - der Versicherer hat doch Anspruch auf Zahlung der Beiträge, falls die Widerrufsfrist verpasst wurde :-((

Eine am Telefon abgeschlossene Versicherung, fällt unter das Fernabsatzgesetz.

Die kannst du gesetzlich 14 Tage NACHDEM du die Police erhalten hast, wieder aufheben lassen.

Hast du bereits die Allg. Geschäftsbedingungen von der Versicherung erhalten? (https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/VertraegeAbschliessen/vertraege_abschliessen_node.html)

Wenn nicht, dann:

Der Beginn der Widerrufsfrist ist auf den Zeitpunkt datiert, an dem dem Versicherungsnehmer sämtliche Informationen und Belehrungen zum Widerrufsrecht in schriftlicher Form vorliegen. (https://versicherungabschliessen.de/versicherung-telefonisch-abschliesen)

Wusstest Du, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde? Wenn nicht, dann ist es nicht zulässig.

Leoxz 
Fragesteller
 28.12.2021, 19:54

Ich vermute das die Vertragsinformationen vollständig sind, die mir zugesendet wurden.

Bezüglich des Kredites Ja. Von der Versicherung weiß ich nichts von einer Aufzeichnung. Kann sein, dass diese auch aufgenommen wurde. Ich weiss nicht ob das ganze Telefonat aufgezeichnet wurde. Ich warte noch auf die Sprachaufnahme.

NDSLeser  28.12.2021, 20:03
@Leoxz

Vor Aufzeichnung eines Gespräches ist die Einwilligung des Aufgezeichneten einzuholen. Wenn dies nicht geschehen ist, dann darf die Aufzeichnung nicht verwendet werden

"Bereits die bloße Gesprächsaufzeichnung kollidiert mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Gesprächsteilnehmers, wenn dieser der Aufzeichnung nicht zugestimmt hat. Noch schwerer verletzt wird dieses Recht, wenn gespeicherte Gesprächsinhalte für irgendwelche Zwecke missbraucht werden."

Vielleicht ist es besser, wenn du zum Anwlt gehst, der weiss sicher mehr.

Leoxz 
Fragesteller
 28.12.2021, 20:19
@NDSLeser

Also für den Kredit habe ich zugestimmt. ich werde dann wohl einen Anwalt über meine Rechtsschutz kontaktieren müssen.