Arbeitsunfähigkeit, Kredit-Versicherung

4 Antworten

Hallo, da musst Du in Deinem Ratenvertrag reinschauen. Da steht meistens drin, wann man seine Ansprüche gegenüber der Ausfallversicherung anmelden muss. Da es sehr viele unterschiedliche Lösungen gibt, kann ich Dir keine allgemeingültige Empfehlung geben. Je nachdem wie lange Du schon wieder in Arbeit bist neige ich dazu den Anspruch zu verneinen.

Die Frist, innerhalb der Du Deine Ansprüche an die Versicherung geltend machen mußt, ist sicher von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Üblich sind 2-6 Monate nach Eintritt des Krankheitsfalls. Aber das kannst Du in Deinem Vertrag genau nachlesen.

Die Krankenkasse zahlt nicht ab der sechsten, sondern ab der siebten Woche, weil die ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber laut SGB sind ! Raten für einen Kredit können übernommen werden, wenn so eine Absicherung bei Kreditanschuß mit vereinbart wurde.

Versuchen würd ich das mal

Attest hinschicken von wann bis wann du arbeitsunfähig warst.