Wie kann man nachweisen, wenn Einkauf in Barzahlung für Büromaterial vom Geschäftskonto und nicht vom Privatkonto gemacht wurde?

10 Antworten

Für Barzahlung gibt es die Kasse. Diese wird z.B. durch Abhebungen vom Geschäftskonto aufgefüllt.

Der Einkauf wurde von gar keinem Konto gemacht, sondern bar bezahlt.

Als Nachweis hast Du die Quittung.

Der Rest ist Buchführung, d.h es muss nachvollziehbar sein, ob die Höhe von Barauszahlungen vom Konto zusammenpassen mit Ausgaben, die in Bar getätigt wurden.

Als Nachweis bekommst du beim Barkauf die quitierte Rechnung bzw. Quitung. Diese muss natürlich alle gesetzlich geforderten Angaben enthalten. Das reicht, mehr brauchst du nicht.

Du hast dieses insofern weder vom Geschäftskonto noch vom Privatkonto sondern bar bezahlt. Das ist legal und auch bei bestimmten Gütern üblich.

Ein direkter Nachweis ist da natürlich nicht möglich. Bar ist bar.

Man könnte nur Vermutungen anstellen, wenn eine Barauszahlung mit der Anschaffungsrechnung zeitlich und in der Höhe übereinstimmen würde.

dann wirst dir das Geld aus der Kasse entnehmen müssen. Die Buchhaltung bucht entsprechend; die Quittung/Kassenzettel hast als Beleg