Einkauf im Supermarkt - Mündlicher oder Schriftlicher Vertrag?
Man schließt ja beim Einkaufen vorne an der Kasse einen Vertrag ab sobald man das zu zahlende Geld überreicht, sprich einen Mündlichen bzw. stillschweigenden Vertrag. Aber wie ist es wenn ich nicht mit Bargeld, sondern mit EC-karte zahle und unterschreiben muss? Ist es dann ein schriftlicher Vertrag?
3 Antworten
Mit deiner Unterschrift (oder Pin-Eingabe) ermächtigst du lediglich dem EC-Netzbetreiber für den Händler das Geld per Lastschrift von deinem Konto abzubuchen. Das hat mit dem Kaufvertrag selbst nichts zu tun.
Ob du einen mündlichen oder schriftlichen Kaufvertrag abschließt entscheidest du selbst, indem du den Kassenbon annimmst oder ablehnst. Denn dieser ersetzt hier den schriftlichen Vertrag.
Zunächst einmal kommt ein Vertrag durch stillschweigendes (oder bestenfalls mündliches) Handeln zustande. Die Kassiererin zieht die Ware über den Scanner und nennt Dir anschließend den Zahlungsbetrag. Du reichst ihr die Karte hin, welche sie dann einliest. (Bestenfalls sagst Du dazu: "Ich möchte mit Karte zahlen.") Das macht die Kassiererin dann auch. Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du nur, dass Du berechtigt bist, mit DIESER Karte zahlen zu dürfen.
Du chließt trotzdem einen mündlichen Kaufvertrag. Ansonsten ermächtigst Du den Zahlungsdiensteanbieter, den Kaufpreis von Deinem Konto einzuziehen. Lediglich diese Ermächtigung erteilst Du in Schriftform.