Nebenerwerb selbstständig,muss ich Kassenbons aufheben, die ich von meinem Privatkonto bezahle?
Ich gehe in Teilzeit arbeiten und hab mich als Nebenerwerb selbstständig gemacht. Wenn ich Einkäufe tätige (Kaufland, Onlinehandel etc.), welche ich von meinem Privatkonto bezahle, muss ich die Belege aufheben? Ich muss noch dazu sagen, alles andere läuft übers Geschäftskonto, wo ich alle Belege aufhebe und zum Steuerberater gebe. Kann mir jemand dazu etwas sagen? Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Die
Belegaufbewahrungist aus zwei Gründen anzuraten:
- sind die Belege Beweismittel für den Gewährleitstungsfall (24 Monate) der erworbenen Sachen
- besteht die Aufbewahrungspflicht, sollte es sich um Belege von steuerlich geltend gemachten Ausgaben handeln, für 10 Jahre; aus dem Kontoauszug allein geht ja nicht die konkrete Produktbezeichnung und -Menge hervor, die das FiAmt als Nachweis ggf. benötigt
Das Geschäftskonto führt man ja nur, damit nicht die ganzen privaten Ausgaben, die nichts mit der Geschäftstätigkeit zu tun haben, mit selbigen vermischt sind.
Entscheidend für die Aufbewahrungsprflicht der Belegen ist also immer, ob Du die jeweiligen Ausgaben für Deine selbständige Tätigkeit tätigtest oder nicht.
Ja, 7 Jahre wegen etwaiger Steuerprüfung