Nebenerwerb selbstständig,muss ich Kassenbons aufheben, die ich von meinem Privatkonto bezahle?

2 Antworten

Die

Belegaufbewahrung

ist aus zwei Gründen anzuraten:

  1. sind die Belege Beweismittel für den Gewährleitstungsfall (24 Monate) der erworbenen Sachen
  2. besteht die Aufbewahrungspflicht, sollte es sich um Belege von steuerlich geltend gemachten Ausgaben handeln, für 10 Jahre; aus dem Kontoauszug allein geht ja nicht die konkrete Produktbezeichnung und -Menge hervor, die das FiAmt als Nachweis ggf. benötigt

Das Geschäftskonto führt man ja nur, damit nicht die ganzen privaten Ausgaben, die nichts mit der Geschäftstätigkeit zu tun haben, mit selbigen vermischt sind.

Entscheidend für die Aufbewahrungsprflicht der Belegen ist also immer, ob Du die jeweiligen Ausgaben für Deine selbständige Tätigkeit tätigtest oder nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, 7 Jahre wegen etwaiger Steuerprüfung