Krankenkassenbeiträge vom Geschäftskonto abbuchen?

4 Antworten

Wo ihr das abbucht ist dem Finanzamt egal. Hauptsache die Beiträge werden als Privatentnahme gebucht. Als Betriebsausgabe wäre nur der AG-Anteil für einen angestellten Geschäftsführer zu betrachten.

Wenn denn die Beiträge versteuert werden und keine Entnahme vor Steuern erfolgt, kein Problem. Gute Geschäfte und übertreibe nicht. Ich denke an Kosten und Lasten für Gas, Strom, Wasser, Müll, Einkauf, Grillen uvm..

Hallo,

m.E. ist es besser, die persönlichen Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rente, Lebensvers, ...) vom Privatkonto zu buchen. Dann werden die Leistungen (z.B. Krankengeld) auch auf das Privatkonto gebucht. Wenn (später) bei einem wachsenden Unternehmen ein Arbeitnehmer die Buchführung/Personalabrechnung macht, hat diese auch keine Infos zu der persönlichen Einnahmehöhe des Inhabers (kann man sonst ggf. auch der Höhe der Versicherungsbeiträge zurückrechnen).

Gruß

RHW

Ja ist es.

Es sorgt für Privatsphäre!

Was mein ich damit?

Nehmen wir doch nur mal deinen Steuerberater:

Damit er deine Buchhaltung führen kann, wird er sämtliche Belege von dir verlangen, aber auch deine Kontoauszüge. Sofern du ALLE deine Betriebsausgaben über dein Geschäftskonto laufen lässt, sieht er auch NUR deine geschäftlichen Kontobewegungen und nicht deine privaten… ;-)

Unabhängig von meinem Beispiel, gibt es noch 1000 andere Gründe weshalb man min. 2 Konten führen soll. Trenne bitte stets privat von geschäftlich. Es ist sinnvoll…

Beste Grüße

Es gibt auch noch einen anderen Grund. Man kann so das private Konto immer auf der Guthabenbasis führen. Evtl. Finanzbedarf geht dann auf Betriebskosten.

@DerHans

Blödsinn. Private KV und PV Beiträge die vom Firmenkonto abgebucht werden sind als privatentnahmen zu verbuchen !! Beiträge für Mitarbeiter wiederum sind Betriebsausgaben.