Gewerbeanmeldung, Geschäftskonto oder auch Privatkonto

4 Antworten

kommt ja auch auf die Gesellschaftsform an, bei einer kleiner Einzelfirma gibt es keinen Unterschied zwischen Privatkonto und Geschäftskonto

Es gibt keine Verpflichtung zur Anmeldung eines Geschäftskontos. Das wäre aber trotzdem aus praktischen Gründen sinnvoll. Egal, ob die Gewinnermittlung aufgrund Doppelter Buchführung (Bilanz und G+V- Rechnung) oder durch Einnahme- Überschussrechnung erfolgt: Die betrieblichen Vorgänge auf dem Bankkonto müssen erfasst werden. Bei einem betrieblichen Bankkonto werden alle Vorgänge gebucht, und man kann immer anhand der Salden auf den Kontoauszügen prüfen, ob die Buchungen vollständig und richtig waren. Auf dem privaten Bankkonto sind möglicherweise von 10 bis 20 Buchungen nur eine oder zwei Buchungen betrieblich. Würdest Du trotzdem alle Vorfälle buchen? Das wäre viel umfangreicher, und wenn nur die betrieblichen Bankbewegungen erfasst werden, hast Du nie die Kontrolle über die vollständige Erfassung.

eine Verpflichtung unbedingt ein "Geschäftskonte" einzurichten, gibt es für Einzelunternehmer nicht. Kommt darauf an, was du für ein Unternehmen betreibst, falls viele Buchungen im Monat anfallen, sollte man darüber nachdenken oder die Möglichkeit zur Unterrichtung eines Unterkonntos in Erwägung ziehen. So etwas vereinfacht die Erstellung der Steuererklärung ein wenig. Bei wenigen Buchungen lasse alles über dein bisheriges Privatkonto laufen und fertig.

eine gesetzliche pflicht gibt es nicht, aber bei den meisten (oder sogar allen?) privatkonten wird seitens der bank eine geschäftliche nutzung untersagt. zudem ist es allgemein ratsam, zwei getrennte konten für den geschäftlichen und privaten zahlungsverkehr zu haben.