Widerspruch gegen Strafzettel - Keine Reaktion vom Ordnungsamt!

4 Antworten

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Also ...
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1. Dieser Strafzettel, ist der mit der Post gekommen? Wenn nicht, wenn das ein Parkvergehen war und am Scheibenwischer steckte, dann ist kein Widerspruch möglich, erst wenn ein Bussgeldbescheid per Post kommt.
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2. Ist der Strafzettel mit der Post gekommen? Dann ist es die Frage, war es ein Anhörungsbogen, eine Verwarnung oder ein Bussgeldbescheid?
a) Anhörungsbogen: Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Du kannst antworten oder nicht, ein Widerspruch ist möglich gegen einen Bußgeldbescheid, der dann ggfs danach kommt.
b) Verwarnungsgeld? Das ist ein Kurzverfahren. Es geht schnell und ohne Gebühren, wenn du das ohne Widerspruch einfach bezahlst. Nimmst du das nicht an, dann folgt ein Bußgeldbescheid. Und dagegen kannst du dann erst Widerspruch einlegen.
Bußgeldbescheid, der auch die Gebühren von 23,50€ enthält? Da kannst du dann fristgemäß Widerspruch einlegen. ABer siehe auch Pnkt 3.
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3. Es ist zwar heute üblich, Emails zu schreiben, aber alles funktioniert noch nicht mit EMail. Vor allem amtliche Dinge müssen schriftlich sein. Nur wenn ausdrücklich darauf hingewiesen ist, dass Widerspruch auch per EMail akzeptiert wird, kann man das so machen. Ansonsten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift. EMail wird in diesem Fall gar nicht erst angenommen.

Hast du eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid bekommen ? Gegen eine Verwarnung gibt es kein Rechtsmittel. Wenn man die nicht akzeptiert, gibt es ein Bußgeld, das meist höher ist. Auch kommen Gebühren dazu.

Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Wenn das Amt dem nicht stattgibt, geht die Sache zum Amtsgericht.

Die Verjährungsfristen richten sich nach der Höhe des Höchstbußgeldes. Die kürzeste Frist ist 3 Monate.

JotEs  17.12.2011, 05:32

gibt es ein Bußgeld, das meist höher ist.

Nein, das eigentliche Verwarnungs- bzw. Bußgeld bleibt gleich. Es kommen "lediglich" Gebühren in Höhe von 23,50 Euro für den Erlass und die Zustellung des Bußgeldbescheides hinzu.

Geochelone  03.01.2012, 14:06
@JotEs

Das stimmt nicht ! Ich kann dir eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von 35,- Euro anbeiten und dir, wenn du sie nicht annimmst, ein Bußgeld von 100 Euro + Nebenkosten auferlegen. Die angebotene und nicht angenommene Verwarnung entfaltet keine Rechtswirkung, außer dass sie als erfolgte Anhörung gelten kann.

Momentan bleibt also nur: Abwarten. Ansonsten wie schon vorher geschrieben. Manchmal (wenn die Ämter überlastet sind) kommt aber auch gar nichts nach, ist mir auch schon mal passiert.

Ditmar

ist der widerspruch abgekommen?

dollgar  16.12.2011, 22:43

meinte angekommen

anne1003 
Fragesteller
 16.12.2011, 23:22

Per Email!! Also denke ja. Denn die Emailadresse auf der Hompage müsste stimmen & zurück gekommen ist die Mail auch nicht!...

Franticek  17.12.2011, 00:10
@anne1003

Es ist aber nicht klar, ob per EMail überhaupt ein Widerspruch akzeptiert wird. Das ist überwiegend NICHT so.