Wer kennt sich mit Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht aus?

3 Antworten

Da musst dir sowieso einen Anwalt nehmen oder willst eine so wichtige Sache alleine machen

Hey, in welchem Bundesland findet das statt?
Grundsätzlich ist es beim Verfahren vor dem Verwaltungsgericht so, dass du zunächst vor Klageerhebung ein sog. Vorverfahren durchführen musst.
Das hast du durch deine Widerspruchserhebung getan.

Allerdings sind in manchen BuLä die Vorverfahren abgeschafft worden. Dort musst du direkt Klage erheben, ohne vorher Widerspruch einzulegen.

Hast du jedoch Widerspruch (gültig und benötigt) eingelegt, fängt die Frist nach Zustellung der Ablehnung des Widerspruchs an, siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__74.html

Ein Widerspruch entfacht auch grundsätzlich (soweit nicht anders angeordnet) aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass er erstmal keine Rechtskraft entfaltet. siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html

Mach dir darüber erstmal keinen Kopf. Solange der Widerspruch nciht abgelehnt wurde, hat der Bescheid keine Rechtskraft.

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Da du jetzt wegen deines Exmatrikulationsbescheides nur klagen kannst, empfiehlt es sich erstmal zum Amtsgericht zu gehen, dort einen Beratungsschein anzufordern und damit schnellstmöglich zum Anwalt zu gehen. Der wird dich dann fachmännisch beraten, wie du prozessual am besten fährst.

Aber klagen wirst du vermutlich so oder so müssen.

liebe grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

die Klage bedeutet die gerichtliche Aufarbeitung und Bearbeitung. Von Ruhen oder Nichtzahlen usw.. kann - leider - keine Rede sein

aber du solltest dir die Prozesskostenhilfe durch den Kopf gehen lassen und ob du das allein stemmst, d.h. also ohne Anwalt

ich tendiere eher zu " o h n e Anwalt " , denn letztere kostet nur ein viel Geld zusätzlich, und das ohne Garantie sozusagen

es entstehen Gerichtskosten und, wenn du verlierst, dann trägst du auch die Kosten der " Gegenseite "