Widerspruch eingelegt und bis heute keine Antwort erhalten
Hallo ich habe ende Oktober letzten Jahres widerspruch gegen einen Sanktionsbescheid eingelegt und bis heute keine antwort erhalten. Ich habe aber am 1.11.2013 eine bestätigung bekommen das der widerspruch eingegangen ist. Ich habe aber bis heute keine antwort erhalten und habe denen auch nochmal geschrieben per brief und emal aber keine reaktion. Ich habe vor einer woche nochmal widerspuch eingelegt und dabei eine frist gesetzt bis ende des monats und wenn bis dahin keine antwort kam das ich dann zum anwalt gehen werde.
Kann mir einer weiter helfen ?
4 Antworten
Nach Ablauf von 6 Monaten kannst du eine Untätigkeitsklage erheben beim Sozialgericht. Das Ganze im Eilverfahren mit einstweiligem Rechtsschutz, denn schliesslich geht es um DEIN Existenzminimum.
Leider ist es so, dass das staatliche Mob- und Verfolgungsamt sich 6 Monate Zeit lassen darf und der "Kunde" schon wegen einem Tag Verspätung einen reingewürgt bekommt. Und bei vielen JC ist die BEWUSSTE Verschleppung der Widerspruchsbescheide Taktik....denn nach 6 Monaten sind die Sanktionen (max. 12 Wochen) eh schon vorbei und viele Kunden insistieren nicht auf ihr gutes Recht. So wird auf Kosten der Ärmsten gespart...
6 Monate also ich habe mal im internet gesucht da hatte jemand was geschrieben von 3 Monaten naja dann war das wohl falsch.... Naja dann kann ich ja noch lange warten....
Geh zum Sozialgericht und stelle einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Gleichzeitig beantragst du einstweiligen Rechtsschutz.
Du glaubst gar nicht, wie schnell die dann in die Pötte kommen ...
Sämtlichen Schriftverkehr ect. zu der Sache mitnehmen.
Wenn nicht erkennbar ist, wogegen bei wem Widerspruch eingelegt wurde, kann kaum oder nicht geholfen werden. Sanktionen gibt viele.
Ok, da könnte eine Beschwerde wegen Untätigkeit hilfreich sein. Dafür aber, ich weiß es nicht genau, muss eine Frist von 6 Monaten verstrichen sein.
Eine Frage beim zuständigen Rechtsreferendar am Amts- auch Sozialgericht könnte die Antwort geben.
Mein Anwalt müsste mir da doch auch helfen können oder ?
Naja ich habe gegen einen Sanktionsbescheid widerspruch eingelegt um was es in der Sanktion ging ist doch eigentlich nebensache da es mir darum geht was ich machen kann damit ich eine Antwort bekomme. Aber es geht darum das ich eine Sperre hatte weil ich 1 Tag in ner Maßnahme fehlte und die haben dann keine ahnung wieviel prozent sanktioniert stand nirgends aber es waren mehr als 200€