Fahrpreisnacherhebung Widerspruch DB hält sich nicht an Frist?

4 Antworten

Wenn die Fahrpreisnacherhebung nicht rechtens war, dann mußt du natürlich nicht zahlen. Dann muss die DB jetzt zur Not vor Gericht gehen. Meiner  erfahrung nach bekommt die DB dabei in der Regel recht.

Deine Frist interessiert niemanden, du meinst erhöhtes Beförderungsentgeld wegen schwarz fahren?

Wenn du deinen Ausweis gezeigt hast wirst du schwer behaupten können du warst das nicht. Schnell zahlen sonst wird es richtig teuer

Wie kommst du auf die Idee eine von dir verhängte Frist würde die DB interessieren?

Ganz Vergessen ist ja die DB. Aber hilft mir nicht wirklich weiter.

Gut dann deutlicher: Wie kommst du auf die Idee eine von dir verhängte Frist würde 'irgend jemand' interessieren?

wenn Fragen darf, wieso bist du der Meinung , das die Fahrpreisnacherhebung unrechtmäßig ist!????

Welche Begründung gab es , dass Dein Widerspruch abgelehnt wurde.....?

Du kannst übrings keine Fristen setzen;-)  den diese sind Gesetzlich vorgegeben> Verjährungsfristen....... > am besten mal nach googlen.....