Gebühren & Auslagen bezahlen, obwohl Brief nicht angekommen ist?

2 Antworten

Da das Verwarngeld eine freiwillige Sache ist (heißt, Du musst es gar nicht bekommen), kann hier direkt ein Bussgeldbescheid inklusive Auslagen etc. ergehen. Da kannst Du gar nichts machen

wie bitte?

Hallo,

Leider gar nichts. Das Problem hatte mein Mann auch einmal. Hatte ein Falschparkerticket bekommen und darauf gewartet, es kam aber nichts und er vergaß es. Viel später dann kam eine Mahnung mit Gebühren. Er rief auch sofort dort an, aber es war nichts zu machen. Er sollte beweisen, das er den ersten Brief nicht bekommen hat, und das ist ja leider nicht möglich. Er durfte dann auch die Mahngebüren zahlen, weil die sonst wieder angemahnt werden und immer so weiter. Ist sehr ärgerlich, aber das wirst Du zähneknirschend zahlen müssen, wenn Du nicht noch mehr Theater möchtest.

LG

dann könnten die (rein theoretisch) doch alles unverschickt lassen und zu jedem Verwarngeld noch extra kassieren! :-O 28,50€!!! Wofür? ich habe keinen vergoldeten Umschlag bekommen!

Er sollte beweisen, das er den ersten Brief nicht bekommen hat

Naja, im Prinzip müsste immer der Absender nachweisen, dass ein Brief angekommen ist und nicht der Empfänger, dass er ihn nicht erhalten hat.

Spielt aber in dem Fall eh keine große Rolle, da sie durchaus berechtigt sind, gleich einen Bußgeldbescheid zu veschicken.

@Eichbaum1963

oh sorry, jetzt sehe ich es erst (mein Fehler!)...ich meine natürlich ein Brief mit Bußgeld ist nicht angekommen, nicht Verwarngeld! Da sind doch nicht automatisch Gebühren & Auslagen von 28,50€ enthalten! ^^ ich habe also den 1.Bußgeldbrief nicht bekommen und soll nun dafür die G&A zahlen (was ich mittlerweile nat.auch getan habe zähneknirschend....aber WARUM MUSS ich das tun? Wenn sie nicht mit Einschreiben o.ä.verschicken haben die doch keinen Nachweis darüber ob der Brief je den Postweg gesehen hat!?