Widerspruch Eigenbedarfskündigung - muss ich den Grund angeben und zählt dieser?

7 Antworten

Grundsätzlich kann eine fehlende neue Wohnung durchaus ein Grund für einen Sozialwiderspruch sein. Der Sozialwiderspruch MUSS nicht begründet sein, aus meiner Sicht ist es aber häufig sinnvoll dies zu tun, zumindest wenn man eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter erreichen will.

Vielleicht könnte es aber auch taktisch sinnvoll sein, die Eigenbedarfskündigung erst mal anwaltlich prüfen zu lassen. Die Mehrheit der Eigenbedarfskündigungen, die ich bisher gesehen habe, sind unwirksam gewesen...

lana22 
Fragesteller
 25.11.2015, 09:54

Danke. Die Kündigung kam von seinem Anwalt, das wird also denke ich wohl alles richtig sein.

marcussummer  25.11.2015, 09:57
@lana22

Das steigert die Chance sicherlich, aber auch da hab ich schon unwirksame gesehen.

Aber davon abgesehen: Wenn der Vermieter schon beim Anwalt ist, könnte es sinnvoll sein, sich da genau so anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen. Ist in vielen Fällen beruhigend, wenn man mal hört, was es da alles für Möglichkeiten im konkreten Fall gibt...

lana22 
Fragesteller
 25.11.2015, 09:59
@marcussummer

Danke, dann werde ich mich da mal umschauen.

Wie wäre es denn, wenn ihr eurem Vermieter genau erklärt, weshalb ihr mehr Zeit benötigt, jedoch gewillt seid, auszuziehen?

lana22 
Fragesteller
 25.11.2015, 09:52

Wie oben beschrieben haben wir mit ihm gesprochen. Er sagte er gehe vor Gericht wenn wie widersprechen. Die Gründe sind ihm dabei völlig egal.

Es gilt der Zugang der schriftlichen Eigenbedarfskündigung als Fristbeginn und nicht deren mündliche Ankündigung. Wenn ihr weniger als 5 Jahre eingemietet seid, gilt die 3-Monatsfrist. Wenn länger dann 6 bis 9 Monate.

Auch wenn die K. vom Anwealt kam, heißt das nicht automatisch, dass sie rechtskonform ist. Da wird oft getrixt.

In der EBK muss exakt erläutert werden, für wen und warum die Kündigung erfolgt. Das ist eine Grundvoraussetzung. Um wirksam zu sein, muss sie auch an jeden im Mietvertrag stehenden Mieter gerichtet werden und von allen Vermietern (bei Vermieter- bzw. Erbengemeinschaft) unterschrieben sein, ansonsten unwirksam.

Stellst du formale Mängel fest, wäre die EBK unwirksam und du bräuchtest nur Schweigen.

Berichte hier über den Wortlaut, danach mehr, wenn gewünscht.

Informationen zu Deinen Fragen findest hier ausführlich beschrieben

Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, hat er viel zu beachten, um zu verhindern, dass die Kündigung unwirksam ist und er in einem etwaigen Räumungsprozess unterliegt. Eine besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die zeitlicheKomponente. Der Vermieter muss nicht nur Fristen einhalten bzw. abwarten, sondern auch beachten, dass der Eigenbedarf zum richtigen Zeitpunkt vorliegt. Auch der Mieter muss, will er sich gegen seinen Auszug zur Wehr setzen, darauf achten, seine Rechte rechtzeitig geltend zu machen....usw

http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-fristen-und-termine/

Margita1881  25.11.2015, 09:52

Kündigungsfrist

Auch bei einer Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist des § 573 c BGB einzuhalten. Danach ist die Kündigung spätestens am drittenWerktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächstenMonats zulässig.Je länger das Mietverhältnis dauert, verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter allerdings, und zwar nach fünf Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um drei Monate und nach acht Jahren um weitere drei Monate. Es kann also je nach Dauer des Mietverhältnisses eine Frist von bis zu 9 Monaten einzuhalten sein.

Margita1881  25.11.2015, 09:54
@Margita1881
Er sagte er gehe vor Gericht wenn wie widersprechen. 

Das soll er dann mal tun, er versucht Euch unter Druck zu setzen

Die Gründe sind ihm dabei völlig egal.

Auch er muss sich an das Gesetz halten

Margita1881  25.11.2015, 10:00
@Margita1881

Sollte es später nachweislich doch kein echter Eigenbedarf gewesen sein, könnte es für Deinen Vermieter sehr teuer werden.

Auch wenn sein Anwalt diese Kündigung schrieb, könnte trotzdem kein Eigenbedarf vorliegen, der schreibt, was ihm vorgetragen wird und überprüft nicht die Richtigkeit.

lana22 
Fragesteller
 25.11.2015, 10:11
@Margita1881

Danke, aber da Kind nummer 2 unterwegs ist und sie "nur" 3 Zimmer haben denke ich das es so schon stimmen wird. Aber drauf achten werde ich auf jedenfall weil ich davon ausgehe das der Anbau nicht von ihm bewohnt werden wird, sondern nur die beiden Wohnungen im Haupthaus.