Widerspruch Eigenbedarfskündigung - muss ich den Grund angeben und zählt dieser?
Hallo,
uns wurde vor etwas über einem Monat wegen Eigenbedarfs gekündigt. Wir sind dann auch direkt los zum Makler. Nun ist es aber so das dieser uns sagte die Chancen stehen sehr schlecht, zu diesem Zeitpunkt suchen viele.
Wir haben mit dem Vermieter gesprochen das wir mehr Zeit brauchen, diese gibt er uns aber nicht da er noch umbauen will.
Nun wollen wir Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, die schriftliche Kündigung kam nämlich erst vor 2 Wochen, wir haben also noch Zeit dafür. Der Vermieter kündigte nun an wenn wir widersprechen geht er vor Gericht.
Nun finde ich aber unsere Gründe berechtigt. Oder zählen die nicht? 1. Ist der Markt laut Makler grade überlaufen. 2. Sagte uns vor 4 Wochen der Vermieter, als er hier persönlich die Kündigung ankündigte, das er dem zweiten Mieter schon vor 3 Monaten gekündigt habe und bei uns solange gewartet habe wie es geht weil er nicht wusste wie er uns das sagen sollte (man versteht sich gut)
Er hat das also selbst zu verantworten das wir nun mehr Zeit benötigen. Der andere Mieter hat ebenfalls bis ende Januar Zeit. Also 6 Monate, wir "nur" 3.
Nicht das ihr mich falsch versteht. Wir sind damit einverstanden hier auszuziehen und werden auch alles geben das rechtzeitig zu schaffen, aber für den Fall das es Zeitlich nicht passt - und danach sieht es momentan aus - müssen wir noch eine Räumungsfrist von min. 1-2 Monaten zusätzlich bekommen.
Also was meint ihr, würde unser Widerspruch so gelten oder sind es keine Gründe die eine Aufschiebung berechtigen?
7 Antworten
Grundsätzlich kann eine fehlende neue Wohnung durchaus ein Grund für einen Sozialwiderspruch sein. Der Sozialwiderspruch MUSS nicht begründet sein, aus meiner Sicht ist es aber häufig sinnvoll dies zu tun, zumindest wenn man eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter erreichen will.
Vielleicht könnte es aber auch taktisch sinnvoll sein, die Eigenbedarfskündigung erst mal anwaltlich prüfen zu lassen. Die Mehrheit der Eigenbedarfskündigungen, die ich bisher gesehen habe, sind unwirksam gewesen...
Das steigert die Chance sicherlich, aber auch da hab ich schon unwirksame gesehen.
Aber davon abgesehen: Wenn der Vermieter schon beim Anwalt ist, könnte es sinnvoll sein, sich da genau so anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen. Ist in vielen Fällen beruhigend, wenn man mal hört, was es da alles für Möglichkeiten im konkreten Fall gibt...
Danke, dann werde ich mich da mal umschauen.
Wie wäre es denn, wenn ihr eurem Vermieter genau erklärt, weshalb ihr mehr Zeit benötigt, jedoch gewillt seid, auszuziehen?
Wie oben beschrieben haben wir mit ihm gesprochen. Er sagte er gehe vor Gericht wenn wie widersprechen. Die Gründe sind ihm dabei völlig egal.
Hier lies mal das: http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/
und das - das würde deine Frage evtl. beantworten: http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-mieter-findet-keine-wohnung/
Danke, lese ich mir direkt mal durch
Es gilt der Zugang der schriftlichen Eigenbedarfskündigung als Fristbeginn und nicht deren mündliche Ankündigung. Wenn ihr weniger als 5 Jahre eingemietet seid, gilt die 3-Monatsfrist. Wenn länger dann 6 bis 9 Monate.
Auch wenn die K. vom Anwealt kam, heißt das nicht automatisch, dass sie rechtskonform ist. Da wird oft getrixt.
In der EBK muss exakt erläutert werden, für wen und warum die Kündigung erfolgt. Das ist eine Grundvoraussetzung. Um wirksam zu sein, muss sie auch an jeden im Mietvertrag stehenden Mieter gerichtet werden und von allen Vermietern (bei Vermieter- bzw. Erbengemeinschaft) unterschrieben sein, ansonsten unwirksam.
Stellst du formale Mängel fest, wäre die EBK unwirksam und du bräuchtest nur Schweigen.
Berichte hier über den Wortlaut, danach mehr, wenn gewünscht.
Informationen zu Deinen Fragen findest hier ausführlich beschrieben
Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, hat er viel zu beachten, um zu verhindern, dass die Kündigung unwirksam ist und er in einem etwaigen Räumungsprozess unterliegt. Eine besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die zeitlicheKomponente. Der Vermieter muss nicht nur Fristen einhalten bzw. abwarten, sondern auch beachten, dass der Eigenbedarf zum richtigen Zeitpunkt vorliegt. Auch der Mieter muss, will er sich gegen seinen Auszug zur Wehr setzen, darauf achten, seine Rechte rechtzeitig geltend zu machen....usw
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-fristen-und-termine/
Kündigungsfrist
Auch bei einer Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist des § 573 c BGB einzuhalten. Danach ist die Kündigung spätestens am drittenWerktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächstenMonats zulässig.Je länger das Mietverhältnis dauert, verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter allerdings, und zwar nach fünf Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um drei Monate und nach acht Jahren um weitere drei Monate. Es kann also je nach Dauer des Mietverhältnisses eine Frist von bis zu 9 Monaten einzuhalten sein.
Er sagte er gehe vor Gericht wenn wie widersprechen.
Das soll er dann mal tun, er versucht Euch unter Druck zu setzen
Die Gründe sind ihm dabei völlig egal.
Auch er muss sich an das Gesetz halten
Danke!
Sollte es später nachweislich doch kein echter Eigenbedarf gewesen sein, könnte es für Deinen Vermieter sehr teuer werden.
Auch wenn sein Anwalt diese Kündigung schrieb, könnte trotzdem kein Eigenbedarf vorliegen, der schreibt, was ihm vorgetragen wird und überprüft nicht die Richtigkeit.
Danke, aber da Kind nummer 2 unterwegs ist und sie "nur" 3 Zimmer haben denke ich das es so schon stimmen wird. Aber drauf achten werde ich auf jedenfall weil ich davon ausgehe das der Anbau nicht von ihm bewohnt werden wird, sondern nur die beiden Wohnungen im Haupthaus.
Danke. Die Kündigung kam von seinem Anwalt, das wird also denke ich wohl alles richtig sein.